Guten Abend,
ich erhoffe mir Rat von ihnen bei einem Problem in welchem ich als Privatperson Juristisch den Überblick verliere.
Ich und meine Partnerin haben vor ca anderthalb Jahren einem Mietvertrag unterzeichnet auf unbestimmte Zeit.
In diesem wurde vom Vermieter eine Mietbindefrist von 3 Jahren eingefügt.
Wir unterschrieben damals.
Nun 18 Monate später hat meine Partnerin allerdings ihren Beruf hier verloren und ein Neuanfang ist hier sehr erschwert, finanziell hat sie dadurch auch ich sehr große Probleme wenn wir nicht umziehen. Die Umstände hier vor Ort sind kaum noch tragbar für sie, weswegen wir dringend wieder in ihre alte Heimat ziehen wollen, dort hat sie Perspektiven ud Rückhalt. Ich arbeite selbstständig von Zuhause aus, wäre jedoch dort auch im Vorteil und habe hier grosse Probleme bekommen.
Ich informierte mich eingehend und fand mich sehr eindeutig bestätigt das diese zeitliche Bindung juristisch nicht bindend wäre und wir kündigen könnten mit der Frist von 3 Monaten, was ich auch tat.
Unser Vermieter, auch Mitbewohner im Haus verhielt sich seid anbeginn des Verhältnisses in höchstem Maße inkorrekt und wenig kooperativ oder Partnerschaftlich in allen Belangen.
Meine normale schriftliche Kündigung wurde Wochen später einfach ohne weitere Worte mit einem Widerspruch als nichtig bezeichnet, auf den Vertrag hingewiesen und das etwas anderes als das einhalten der 3 Jahre würde nicht in Frage kommen würde.
Zu einem persönlichen Gespräch kam es nicht, von man hätte mich nicht erreicht, bis hin zu die Nummer würde nicht stimmen war an Begründungen seitens des Vermieters alles dabei.
Ich möchte nun eine erneute Kündigung abgeben per Einschreiben, in welcher ich auf den Umstand hinweisen würde das die Forderung nach der Erfüllung der 3 Jahre nicht haltbar sind, ich aus Kulanz nicht auf der ersten 3 Monatssfrist bestehe und ich meine Kündigung zum 01.04.17 als akzeptiert betrachte bis mir Gegenteiliges bewiesen würde und wir anonsten fristgerecht in 3 Monaten ausgezogen sind. Man solle sich seitens der Vermieter juristischen Rat vom Fachmann einholen bei Zweifeln. Im Zweifel würde ich noch die Lebensumstände als Begründung mit angeben und das die Situation des Mietverhältnisses bald ansonsten eskalieren würde, da wir finanziell in Bedrängniss geraten würden mit nur einem Einkommen.
Wäre dies ein geeignetes Vorgehen? Denn momentan fühle ich mich sehr unsicher wenn ich einfach mit meiner alten Kündigung bestehen bleibe ohne weitere Worte und im März ausziehe, das ich mich dann im Unrecht befände.
Deswegen diese zweite absichernde detaillierte Kündigung, auf den Monat länger kommt es bei uns nicht an.
ich zitiere den Mietvertrag:
"Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Verieters zur Mieterhöhung und die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"
Ich habe bereits lange und ausgiebig recherchiert, ich finde immer sich widersprechende Fakten was meine rechtliche Lage angeht, ich für mich habe ja bereits eine normale Kündigung eingereicht, diese wurde nunmal von meinem Vermieter "nicht angenommen".
Soweit ich verstanden habe bisher, ist eine solche Mietbindefrist bei Privatpersonen in jedem Fall nur in streng geregelten und deutlich sowie schriftlich begründeten Fällen die eingehend schriftlich besprochen wurden bindend und
in diesem Fall nicht.
Ich erhoffe mir von ihnen Konkret dazu eine verlässliche Meinung ob ich mit einer Kündigung im Recht bin oder was ich ergänzen sollte.
vielen dank im vorraus
v. Berthelen