Beiträge von ongobongo

    Wollte hier eigentlich nix anderes wie die Meinung oder Ideen von anderen Betroffenen - daß ich letztendlich über einen Anwalt klagen muß, ist mir auch klar. Dieser rät mir allerdings ab - deshalb bin ich auf der Suche nach neuen Ansätzen! Normalerweise sind für "sowas" Foren da....

    Eine offene Frage:
    Habe als Privatperson Räume an einen Handwerksbetrieb vermietet.
    Zum 30.6.15 habe ich fristgerecht eine Änderungskündigung ausgesprochen die der Geschäftsinhaber ablehnte. Er blieb noch bis 31.12.15 in meinen Räumen.
    Kann ich nun immernoch die Differenz zur erhöten Miete einklagen oder hab ich da jetzt zu lange gezögert?
    Der fehlende Betrag wurde schon mehrmals auch anwaltlich gefordert aber (noch) nicht eingeklagt.
    Weiß jemand die Rechtslage?

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