Tut mir leid, wegen der Schreibfehler
Beiträge von creys1840
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Leider ist das individuelle der Gesamtheit nicht möglich, da die Räume des Vermieters für uns unzugänglich sind. Alle vermieteten Wohnungen ( 5) sind ca 450 qm. Bleibt noch eine mit leerstand von ca 100 qm. Der Vermieter nutzt noch drei weitere Räume wobei einer der ein mindestens 150 qm hat. Die kann man von außen einsehen durch eine glastür, diesen Raum benutzt der Vermieter für seine eigene Firma. Darf er sich denn auf einen Irrtum berufen? Danke
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Hallo,
in den Jahren 2013 und 2014 betrug die Gesamtwohnfläche des Mietshause 874 qm mit 6 Wohnungen und dem Teil des Hauses, welchen der Vermieter selbst nutzt. An dem Haus und an den Wohnungen hat sich nicht verändert seit dem. Bei der Abrechnung 2015 beträgt die Gesamtfläche nur noch 634 qm, was zu mehr Kosten für die Mieter führt . Der Verteilerschlüssel ist die Wohnungsgröße in Abhängikeit zur Gesamtfläche.
Wie gesagt, das wurde bereits im Widerspruch zu Sprache gebracht. Die reden sich jetzt heraus, das die Gesamtwohnfläche in den zwei Jahen davor falsch war und jetzt ohne Vorwarnung geändert wurde. -
Hallo zusammen,
wir haben fristgerecht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Im Vergleich zu den vorigen Abrechnungen 2014 und 2013 hat sich die Gesamtwohnfläche drastisch reduziert um 240qm. Demzufolge werden alle Mieter des Hauses deutlich mehr belastet ( Differnzen betragen im Schnitt 500€) . Wir haben alle Widerspruch eingelegt, auf den jetzt die Antwort kam, die da lautet _ dass die angegebe Gesamtwohnfläche der vorigen Jahre falsch war und dies nun korrigiert wurde. Allerdings ohne vorherige Mitteilung an die Mieter. An dem Haus hat sich nichts verändert ( kein Abriss oder dergleichen. Ist der Vermieter im Recht und kann das einfach so machen oder hätte er , weil ja Änderung des Umlageschlüssels, vorher den Mieter in Textform die Änderung schriftlich mitteilen müssen?
Vielen Dank schon mal
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