Hallo, hier noch einige Fragen und ich hoffe, ihr wisst was darüber.
Guthabenauszahlung einen Monat nach Zugang der Abrechnung Auch wenn ich die Abrechnung verbessert habe und so zu meinen
Gunsten ein noch höheres Guthaben rauskam? Oder kann er dann länger prüfen? Habe VM jetzt schriftlich um Auszahlung gebeten, mit Fristsetzung.
Auch habe ich VM schriftlich um Herabsetzung der zukünftigen Vorauszahlungen gebeten. Keine Antwort bis heute. Kann ich die Vorauszahlungen alleine mindern?
Kann ich ohne Probleme, wenn er das Guthaben aus 2015 nicht auszahlt, dem VM die Aufrechnung erklären.? Möchte, wenn er nicht zahlt, das Guthaben mit der März-Miete verrechnen.
In der Landesbauordnung steht: Wasseruhren für jede Wohnung Pflicht, dies gilt aber nicht, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden. Wie genau kann man das verstehen?
Bisher ergaben die Summe der Mieterwasseruhren immer den Stand des Hauptwasserzählers, d. h. Vermieter hat 0 Verbrauch.
In Abrechnung von 2015 ist erstmals die Rede von Hauptwasserzählerstand und Gesamtwasserverbrauch. Der Gesammtwasserverbrauch ist 20000 l mehr . Was ist das?
Bei Wasserverbrauch nach qm3 Zahl würde der Verbrauch durch 3 geteilt. Was ist dann aber mit des VM Riesengewächshaus und Wintergarten, in denen zahlreiche exotische Pflanzen stehen und die nicht wenig Wasser brauchen?
Was bedeuten bei den Funksystemen der Firma Ista an der Heizung der Wert A und der Wert 21. Wert 21 ist angeblich ein gespeicherter Wert, was ist das?
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Ich kann den VM überhaupt nicht mehr verstehen. Jeder sollte fair sein miteinander und finanziell korrekt. Ich zahle bis heute meine Miete jeden Monat pünktlich. Ist er so, weil ihm die Mieter drauf gekommen sind, das sie allein die Gesamtwasserkosten des Hauses zahlen, einschließlich seiner Verbräuche, die nicht unerheblich sind, wegen Gewächshaus und Wintergarten?
Wir M sind ihm entgegengekommen, indem wir gesagt haben, das wenn die nächsten Abrechnungen einen Verbrauch für ihn ausweisen, er keine Wasseruhren in seiner Wohnung installieren braucht. (Verbrauchsberechnung dann so: Hauptwasserzählerstand
minus Wasseruhren der Mieter ergibt seinen Verbrauch) Es ist sehr zu vermuten, das das aber auch bei der 2015er Abrechnung nicht
so ist. Warum wohl hat mein Mitmieter noch keine Abrechnung erhalten? Und warum steht Gesamtwasserverbrauch?
Was kann ich noch tun? Bleibt nur Anwalt?