Vermieter setzt vorraus das wir einen Markler suchen & bezahlen

  • Genau, das ist die Maklerin des Vertrauens vom Mieter

    Ich trete doch jetzt noch nicht in Leistung - wenn ich die evlt mal garnicht brauche.

    Wieso soll ich Sie jetzt schon bezahlen - sie hat ja noch nichts für gemacht - vereinbart war das wir Sie beauftragen müssen sofern wir vor den 2 Jahren ausziehen würden, stand jetzt ist es ja nicht der Fall. Sie hat ja im Auftrag vom Mieter einen neuen Vermieter gesucht - daher sehe ich ja nicht ein was zu bezahlen

  • KingDehaini:

    "Es ist jetzt so das die Maklerin schon die Maklerprovison im Voraus haben will."
    - Für eine (noch) nicht erbrachte, evtl. gar nicht zu erbringende. Leistung...? Merkst Du nichts???:mad:

    "Mir kommt es gerade so vor als will der Vermieter die aktuellen Kosten auf uns wälzen."
    - Vor diesem ideenreichen Vermieter würde ich einen grossen Bogen machen.

  • Gibt es dazu einen Paragraphen ? Das ihr das Vorlegen kann, das es so rechtlich nicht richtig ist.

    Paragraphen gibt es dazu nicht, aber es ist allseits bekannt, dass diese "Damen" im Voraus bezahlt werden. Frag mal Deine Maklerin ob sie zu dieser Gruppe auch gehört:cool:

  • Hallo KingDehaini,

    natürlich gibt es dazu einen Paragraphen - schließlich leben wir in Deuschland;) - und das ist gut so...

    Es handelt sich um das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG).

    Für dich interessant: §2 Absatz 4: "(4) Vorschüsse dürfen nicht gefordert, vereinbart oder angenommen werden."

    Ihr könnt auch nicht verpflichtet werden, einen ganz bestimmten Makler zu beauftragen. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass die Beauftragung in Textform erfolgt. (§2 Punkt (1): " Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform."

    Es bleibt dabei: den einzig gangbaren Weg habe ich in #17 beschrieben.

    Eventuell könnte man auch das Risiko eingehen, den Mietvertrag zu unterzeichnen und es dann im Falle einer vorzeitigen Kündigung darauf ankommen lassen...bis hin, dass ein Gericht entscheidetm was Recht und was Unrecht ist....

    Notfalls muss man tatsächlich auf diese Wohnung verzichten. Nur wenn alle konsequent auftreten, tritt möglicherweise ein Lernprozess beim Vermieter ein, was machbarist und was eben nicht...

    Gruß,
    anonym2

  • Nachtrag:

    Im Übrigen gibt es ja noch gar keine Beauftragung der Maklerin ( in Textform). Daher stellt sich auch gar nicht erst die Frage, ob sie bereits einen (sowieso gesetzeswidrigen) "Vorschuss" verlangen darf...

    Ich würde dem Vermieter -falls die Wohnung wirklich sooooooooo toll ist, dass man trotz allem mit so einem Vermieter verbunden sein möchte- ganz in Ruhe auf die Gesetzeslage hinweisen und eben, wie in #17 beschrieben, vorschlagen, eine Art "Aufwandsentschädigung"- z.B. in Höhe von 2 Kaltmieten- an den Vermieter zu zahlen, falls man doch innerhalb der 2 Jahre kündigen möchte.

    Dann ist es eine win-win-Situation.

    Gruß,
    anonym2

  • Genau, das ist die Maklerin des Vertrauens vom Mieter

    Ich trete doch jetzt noch nicht in Leistung - wenn ich die evlt mal garnicht brauche.

    Wieso soll ich Sie jetzt schon bezahlen - sie hat ja noch nichts für gemacht - vereinbart war das wir Sie beauftragen müssen sofern wir vor den 2 Jahren ausziehen würden, stand jetzt ist es ja nicht der Fall. Sie hat ja im Auftrag vom Mieter einen neuen Vermieter gesucht - daher sehe ich ja nicht ein was zu bezahlen

    Das ist doch für alle Seiten absolut in Ordnung. Ehrlich gesagt wird sich der Vermieter wahrscheinlich sagen, wenn der Affentanz schon so lange dauert, wirst du eh nicht der/die richtige für die Wohnung sein.
    Genau das ist doch wahrscheinlich der Sinn der ganzen Aktion. Natürlich kommt es hier verstärkt auf die Wohnung und Lage und Marktsituation usw. an.
    Das die Maklerin die Bezahlung um Vorraus fordert, kann ich nachvollziehen, denn du willst doch in wirklichkeit eh nicht bezahlen, wenn du den MV erst mal hast, oder?
    Ergo ärgert dich doch nicht die Bezahlung in Vorraus, sonder die Bezahlung generell und das du es bist der evtl. dann dem Geld hinterherklagen darfst und nicht die Maklerin. So einfach ist das doch in Wahrheit, nicht wahr?
    Kurz gesagt, wenn du dich schon betrogen fühlst bevor du die Wohnung überhaupt hast, ist das wohl für beide Seiten besser wenn es nicht zu einem MV. kommt.

  • Hallo AJ1900,

    was erzählst du denn da?

    Die Vorgehensweise des Vermieters und der Maklerin sind vollkommen gesetzeswidrig. Das muss man nicht akzeptieren!

    Ich rate, die Wohnung unter diesen Umständen NICHt anzumieten. Vermieter und Maklein müssen sehen, dass Mieter nicht ALLES akzeptieren.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo AJ1900,

    was erzählst du denn da?

    Die Vorgehensweise des Vermieters und der Maklerin sind vollkommen gesetzeswidrig. Das muss man nicht akzeptieren!

    Ich rate, die Wohnung unter diesen Umständen NICHt anzumieten. Vermieter und Maklein müssen sehen, dass Mieter nicht ALLES akzeptieren.

    Gruß,
    anonym2


    Ich erzähle eine Schwank aus der Wirklichkeit in angespannten Wohnungsmärkten. Und wenn der Makler nicht ganz blöde ist, wird er wohl nicht mal ein Rechnung schreiben. Nur mal nebenbei, es gab auch schon mal Zeiten, das wurden die Mieter mit Prämien geködert(also bezahlt), damit Sie einziehen. Insofern sollte man den Blutdruck nicht zu hoch steigen lassen.
    Ansonsten stimme ich mit dir absolut überein, aber davon hat man halt auch noch keine Wohnung, nicht wahr? Aber wie du schon schreibst, wenn man sich mit den Umständen nicht anfreunden kann, sollte man das mit dem MV. bleiben lassen.

    Sorry aber alles andere ist halt reine Theorie. Es ist also weniger die Frage ob man Vermeiter und/oder Makler belehren kann oder sollte, sondern eher wie wichtig einem selber die Wohnung ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. Januar 2017 um 08:52)

  • Ja, aber nur, wenn man endlich mal den MUMM hat, dem entgegenzutreten, kann sich auch mal was ändern. Solange es immer wieder einen "Dummen" gibt, der auf solche Spielchen eingeht, kann sich auch nichts ändern.

    Es gibt mit Sicherheit noch andere, wunderschöne Wohnungen - auch wenn man dann eben mal doch ein paar Kilometer außerhalb der Stadt suchen muss.

    Sorry, aber für deine Ansichten, AJ1900, habe ich keinerlei Verständnis - und ich BIN Maklerin!

    Gruß,
    anonym2

  • Ja, aber nur, wenn man endlich mal den MUMM hat, dem entgegenzutreten, kann sich auch mal was ändern. Solange es immer wieder einen "Dummen" gibt, der auf solche Spielchen eingeht, kann sich auch nichts ändern.

    Es gibt mit Sicherheit noch andere, wunderschöne Wohnungen - auch wenn man dann eben mal doch ein paar Kilometer außerhalb der Stadt suchen muss.

    Sorry, aber für deine Ansichten, AJ1900, habe ich keinerlei Verständnis - und ich BIN Maklerin!

    Gruß,
    anonym2


    Das sind meinerseits eigentlich weniger Ansichten, sondern mehr Erfahrungen. Unterm Strich wird es ja wohl rationale Gründe geben, warum sich der Fragensteller hier für speziell diese Wohnung erwärmt, oder wie?
    Insofern macht es wohl Sinn das rational abzuwägen, was es einem wert ist. Aus Prinzip lieber was anderes zu suchen ist natürlich auch OK. Nur genau darin, solche Prinzipeinreiter auzusortiern, liegt ja auch eine gewisse Logik.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. Januar 2017 um 09:12)

  • Paragraphen gibt es dazu nicht, aber es ist allseits bekannt, dass diese "Damen" im Voraus bezahlt werden. Frag mal Deine Maklerin ob sie zu dieser Gruppe auch gehört:cool:

    Mit diesen "Damen" meinte ich Prostitution, die werden im Voraus bezahlt, dafür gibt es keinen Paragraphen soviel mir bekannt..

    Zitat

    Natürlich gibt es dazu einen Paragraphen.

  • Vielen Dank für die Hilfe -das mit der Wohnung hat sich erledigt habe gestern folgende E-Mail erhalten

    Hallo Frau .....,

    heute Morgen habe ich mit Herrn ..... gesprochen.

    Er möchte Ihnen folgendes Mietangebot machen.

    Sie erhalten diese Wohnung für 4 od. 5 Jahre fest, zu einer Miete von € 880,-- + NK
    Als Festmiete.

    Sie zahlen an mich die Courtage von € 1.320,-- einschl. 19 % MW-Steuer bei Abschluß des Mietvertrages.

    Das ist doch Gesetzwidrig oder nicht? Kann ich das irgendwo Melden?
    Möchte gerne andere Mieter davor schützen, es wird bestimmt der ein oder andere das Angebot annehmen.

  • Vielen Dank für die Hilfe -das mit der Wohnung hat sich erledigt habe gestern folgende E-Mail erhalten

    Hallo Frau .....,

    heute Morgen habe ich mit Herrn ..... gesprochen.

    Er möchte Ihnen folgendes Mietangebot machen.

    Sie erhalten diese Wohnung für 4 od. 5 Jahre fest, zu einer Miete von € 880,-- + NK
    Als Festmiete.

    Sie zahlen an mich die Courtage von € 1.320,-- einschl. 19 % MW-Steuer bei Abschluß des Mietvertrages.

    Das ist doch Gesetzwidrig oder nicht? Kann ich das irgendwo Melden?
    Möchte gerne andere Mieter davor schützen, es wird bestimmt der ein oder andere das Angebot annehmen.

    Du bist nicht gezwungen zu unterschreiben, fertig.

  • Das ist mir klar - aber ich will wissen ob das rechtens ist was Sie mir da angeboten haben und falls nicht wo ich mich hinwenden kann damit die einen auf den Deckel bekommen

    Anscheisser sind immer beliebt.:D
    Suchst du eine Wohnung oder suchst du Streit? Und natürlich geht es dir nicht ums Geld (ach woher denn:rolleyes:) es geht dir ums Prinzip, schon klar.
    Suchst du dir aus Prinzip halt ein andere Wohnung, wird für beide Seiten besser sein.

  • Das ist mir klar - aber ich will wissen ob das rechtens ist was Sie mir da angeboten haben und falls nicht wo ich mich hinwenden kann damit die einen auf den Deckel bekommen

    Wenn das zum Abschluss kommen würde wäre es wohl auf jeden Fall strittig, und es ist die Frage was du sonst noch so alles untersschreibst, z.Bps. eine Beauftragung des Maklers usw. Bislang ist ja aber noch nicht mehr passiert als das dir der Makler was angeboten hat.
    Tue dir selbst einen Gefallen, wenn die Vertragsbedingungen für dich nicht passen, lasse die Finger davon. Oder dir ist die Wohnung das Geld wert, dann aber am besten auch mit allen Konsequenzen.

  • Anscheisser sind immer beliebt.:D
    Suchst du eine Wohnung oder suchst du Streit? Und natürlich geht es dir nicht ums Geld (ach woher denn:rolleyes:) es geht dir ums Prinzip, schon klar.
    Suchst du dir aus Prinzip halt ein andere Wohnung, wird für beide Seiten besser sein.


    Kann mich da nur anschliessen.

  • Hallo KingDehaini,

    ja, das ist gesetzeswidrig und sollte angezeigt werden- aber nicht bei der Polizei, sondern z.B. dem Ordnungsamt (?).

    Sämtlichen relevanten Schriftverkehr -insbesondere zwischen Ihnen und dem Makler- aufheben zur Beweissicherung.

    Auf WoVermG §8 (2) verweisen.

    Auch wenn ich viele Forumsteilnehmer damit verärgere, aber ich bin selber Maklerin - und zwar eine rechtschaffene (!) Maklerin. Durch Handlungen von Maklern wie im Falle des Fragestellers beschrieben, wird ja gerade unsere "Zunft" immer in einem schlechten Licht stehen.

    Solange die "schwarzen Schafe" mit ihrer Masche auch immer durchkommen und Gelder einnehmen, wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

    Der Fragesteller würde also mit einer Meldung beim Ordnungsamt den richtigen Weg gehen.

    Die Wohnung natürlich auf keinen Fall anmieten.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: keine Rechtsberatung - nur meine unverbindliche Meinung

  • Hallo KingDehaini,

    ja, das ist gesetzeswidrig und sollte angezeigt werden- aber nicht bei der Polizei, sondern z.B. dem Ordnungsamt (?).

    Sämtlichen relevanten Schriftverkehr -insbesondere zwischen Ihnen und dem Makler- aufheben zur Beweissicherung.

    Auf WoVermG §8 (2) verweisen.


    Jawohl, dem kann ich nur zustimmen. Das wird den Makler lehren in Zukunft möglichst gar nichts mehr schriftlich zu machen, und besser gleich ganz ohne Rechnungzu kassieren. ;)

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