Vermieter setzt vorraus das wir einen Markler suchen & bezahlen

  • Hallo,

    bin neu hier, schon mal danke im vorraus.

    Bin vor kurzem auf meine Traumwohnung gestoßen würde diese sofort nehmen nur da gibt es einen Hacken.

    Der Vermieter möchte das wir mindestens 2 Jahre darin Wohnen bleiben, das finde ich jetzt nicht so schlimm, ABER sollten wir vor diesen 2 Jahren ausziehen müssten WIR (Mieter) auf eigene Kosten einen Makler beauftragen, damit ein Nachmieter gefunden wird. Dies soll dann Schriftlich mit der Maklerin vorab vereinbart werden

    Nun ist meine Frage ist das rechtlich bzw. darf er das verlangen?

    Wie könnte ich in diesem Fall vorgehen?

    Danke für die Hilfe.

  • Dies wäre eine Individualvereinbarung und demzufolge gültig. Ausserdem ist es Dir unbenommen selbst einen Nachmieter nach Auszug zu stellen. Das kann Dir der Vermieter nicht verbieten.

  • Gut das will der Mieter nicht das wir da Übernehmen das soll durch den Makler passieren

    I.d.R. heisst es: Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Bist Du Vermieter oder Mieter?

  • Zitat

    Der Vermieter möchte das wir mindestens 2 Jahre darin Wohnen bleiben

    Und was genau verlangt der Mietvertrag?

    Zitat

    ABER sollten wir vor diesen 2 Jahren ausziehen müssten WIR (Mieter) auf eigene Kosten einen Makler beauftragen, damit ein Nachmieter gefunden wird. Dies soll dann Schriftlich mit der Maklerin vorab vereinbart werden
    Nun ist meine Frage ist das rechtlich bzw. darf er das verlangen?

    Wenn das die Bedingungen sind um früher aus dem Vertrag zu kommen, ja.

    Zitat

    Wie könnte ich in diesem Fall vorgehen?

    Entweder 2 Jahre Mieter bleiben oder in den sauren Apfel beißen.

  • Dies wäre eine Individualvereinbarung und demzufolge gültig. Ausserdem ist es Dir unbenommen selbst einen Nachmieter nach Auszug zu stellen. Das kann Dir der Vermieter nicht verbieten.

    Vorzuschlagen. Akzeptieren muß er keinen.

    Falls Du darauf hinaus willst das der VM den Mieter möglicherweise bei Stellung eines Nachmieters aus dem langfristigen Vertrag entlassen muß, das gilt nur wenn es eine entsprechende Klausel gibt und der Mieter einen wichtigen Grund nachweist.

    Traumwohnung gefunden ist kein wichtiger Grund.

  • Nein, finde es nur eine sauerer das der Vermieter will das wir den Makler beauftragen, falls wir es keine 2 Jahre in der Wohnung aushalten.

    In den 2 Jahren kann ja sehr viel passieren - das man früher auszieht

  • Nein, finde es nur eine sauerer das der Vermieter will das wir den Makler beauftragen, falls wir es keine 2 Jahre in der Wohnung aushalten.

    In den 2 Jahren kann ja sehr viel passieren - das man früher auszieht

    Ihr habt doch den Vertrag gelesen bevor Ihr ihn unterschrieben habt.

    Der Makler kostet maximal 2,38 Kaltmieten. Was kosten 12 Monate Miete?

    Anderes Rechenxempel:

    Ihr würdet selbst geeignete Nachmieter suchen und vorschlagen. Der Vermieter kann sich bis 3 Monate Zeit lassen einen davon auszuwählen. Was kosten 3 Monate Miete?

  • Nein wir sind noch eingezogen - das ist die Vorrausetzung von Mieter.

    Kaltmiete beträgt 980 Euro pro Monat

    Er will nicht das wir einen Mieter suchen - das soll die Maklerin machen seines Vertrauen, er besitzt mehrere Häuser.

    Wollte einfach nur wissen ob sowas erlaubt ist.

  • Nein, wir wohnen nicht nicht dort- aber das sind die Bedingungen das wir die Wohnung bekommen.

    Kaltmiete pro Monat 980 Euro.

    Wenn Euch die Bedingungen nicht gefallen unterschreibt nicht, fertig.

    Noch mal die Frage was denn genau im Vertrag steht, warum der Vertrag 2 Jahre laufen soll.

    Ist es ein Kündigungsverzicht oder eine Befristung?

    Bitte den exakten Wortlaut.

  • Wie hoch wäre der Preis von die Maklerin maximal?

    Wir haben bis jetzt nur darüber gesprochen es gab noch keinen Vertrag - er will das wir mindestens 2 Jahre dort in der Wohnung bleiben - falls nicht müssen wir dann auf unsere eigenen Kosten die Maklerin beauftragen und bezahlen

  • Nein, finde es nur eine sauerer das der Vermieter will das wir den Makler beauftragen, falls wir es keine 2 Jahre in der Wohnung aushalten.

    In den 2 Jahren kann ja sehr viel passieren - das man früher auszieht

    Sollte es innerhalb der 2 Jahre Kündigungsausschluss einen entsprechenden Grund für fristlose Kündigung geben kannst Du natürlich davon Gebrauch machen.

  • Hallo King Dehaini,

    ich denke mal, euch wird ein unbefristeter Mietvertrag mit 2jährigem, gegenseitigen Kündigungsverzicht angeboten, richtig?

    Die jetzige Vermittlung wird von einer vom Vermieter beauftragten und bezahlten Maklerin durchgeführt.
    Damit sich diese Kosten einigermaßen rentieren (bei dieser Kaltmiete sowieso sehr unwahrscheinlich), ist der 2jährige Kündigungsausschluss gedacht. Man muss bedenken, dass ja ein Mieter bei einem normalen, unbefristeten Mietvertrag jederzeit mit einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigen kann.

    Meiner Meinung nach kann der Vermieter allerdings NICHT von euch verlangen, selbst zwingend einen Makler zu angagieren, falls ihr doch früher aus der Wohnung möchtet.

    Vielmehr wäre ein gangbarer Weg, dass der Vermieter mit euch schriftlich vereinbart, dass ihr bei einer Kündigung innerhalb der 2jährigen Verzichtszeit einen gewissen Betrag an "Aufwandsentschädigung in Höhe von xy" an den Vermieter zu zahlen habt. Es würde dann ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

    In diesem Fall kann dann nämlich ganz normal der Vermieter die Maklerin erneut beauftragen. Seine Maklerkosten werden durch eure Zahlung dann etwas abgefedert.

    Dies wäre dann eine mögliche Individualvereinbarung, die Gültigkeit haben müsste.

    Im Übrigen hat so ein Kündigungsverzicht auch für den Mieter durchaus Vorteile. Eine Kündigung z.B. wegen Eigenbedarf wäre dann auch seitens des Vermieters nämlich nicht möglich. Gleiches gilt auch, wenn das Haus plötzlich verkauft werden würde und der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen möchte.

    Gruß,
    anonym2

  • Es ist jetzt so das die Maklerin schon die Maklerprovison im Voraus haben will.

    Mir kommt es gerade so vor als will der Vermieter die aktuellen Kosten auf uns wälzen.

    Darf die Maklerin schon vorab die Maklerprovison verlangen obwohl Sie noch keine Leiste Erbacht ht?

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