Kostenvoranschlag abziehen von der Kaution?

  • Hallo,
    ich bin Untermieterin einer Wohnung gewesen, wo ich beim Auszug einen Schaden an der Tür hinterlassen habe. Der Schaden war klein und mein Untervermieter hat diesen Schaden nicht an den Hauptvermieter weitergegeben, sondern ich. Jetzt habe ich einen Kostenvoranschlag bekommen und dieser will mir der Untervermieter von der Kaution abziehen. Geht das überhaupt? Wenn die Rechnung dann höher ist bekomme ich das Geld nie wieder weil sie eh so einiges noch von der Kaution abziehen wollen. Sie stellen mir Reinigungskosten in Rechnung weil ich die Wohnung angeblich nicht sauber hinterlassen habe. Dazu muss ich sagen dass die Untervermietung mir kostenpflichtig einen Teil der Möbel zur Verfügung gestellt haben, da sie im Ausland verweilen. Im Übergabeprotokoll steht aber nichts von Dreck oder dergleichen. Dieses Übergabeprotokoll ist doch bindend oder? Was weiß ich was sie beim Streichen (hatten farbige Wände, Fliegengitter an den Fenstern etc.) alles noch verdreckt haben!!

    Zum anderen machen sie einen Kratzer am Bett geltend, wo nicht mal sicher ist dass dieser von mir oder meiner Tochter ist. Gilt das als Gebrauchs"schaden" oder als Nutzung? Mir fällt gerade das richtige Wort nicht ein :)

    Da ich alleinerziehend bin und sie mich eh schon drei Monate auf die Kaution warten lassen (ich weiß...bis sechs Monate ist erlaubt!)....fange ich mir an Sorgen zu machen, weil ich auch für meine jetzige Wohnung Möbel brauche!!

    VG

    Eliara

  • Hallo,

    Zitat

    Jetzt habe ich einen Kostenvoranschlag bekommen und dieser will mir der Untervermieter von der Kaution abziehen. Geht das überhaupt?

    Wenn Du einen Schaden verursacht hast, dann trägst Du auch die Kosten für die Reparatur. Wenn hier aber nur ein Kostenvoranschlag vorliegt, dann darf der Vermieter zunächst nur die Netto-Kosten in Rechnung stellen.

    Was haben Möbel mit Dreck zu tun? Es ist doch klar, dass eine Wohnung sauber hinterlassen werden muss.

    Zitat

    Zum anderen machen sie einen Kratzer am Bett geltend, wo nicht mal sicher ist dass dieser von mir oder meiner Tochter ist. Gilt das als Gebrauchs"schaden" oder als Nutzung?

    Das kommt auf den Kratzer an und lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    die Wohnung wurde von mir sauber hinterlassen, aber sie haben die Wohnung dann nach meinem Auszug leergeräumt (Wohnung war ja teils möbliert) und gestrichen....und komischerweise war sie nach der Übergabe auch nicht mehr sauber! Doch wenn sie nicht sauber gewesen wäre nach meinem Auszug...dann hätte der Untervermieter dieses im Übergabeprotokoll schreiben müssen. Das hat er nicht und nun soll ich die Reinigungskosten die der Hauptvermieter meinem Untervermieter in Rechnung gestellt hat, bezahlen. Und das sehe ich als nicht in Ordnung an!!

    Der Türschaden wurde an meine Versicherung weitergegeben, mir geht es nur darum ob der Kostenvoranschlag von einer Kaution abgezogen werden kann, ich meine es können nur Rechnungen des Schadens abgezogen werden.

    VG
    Eliara

  • Hallo Banane,

    es geht mir nicht um die Kosten FÜR den Kostenvoranschlag, sondern ob....bevor die Tür repariert wird....die geschätzten Kosten abgezogen werden dürfen, oder erst die eigentlichen Reparaturkosten!! Kostenvoranschlag ist ja nur ein geschätzter Wert, keine Rechnung. Ich stehe für meine Schäden gerade, aber wenn die eigentliche Rechnung dann wesentlich weniger ist, dann werde ich mein zuviel gezahltes Geld wohl nie wieder sehen....so wie die das gerade alles handhaben. Deswegen: darf man eine geschätzte Rechnung (was ein Kostenvoranschlag ja ist) von der Kaution abziehen??

    VG

    Eliara

  • Zitat

    es geht mir nicht um die Kosten FÜR den Kostenvoranschlag, sondern ob....bevor die Tür repariert wird....die geschätzten Kosten abgezogen werden dürfen, oder erst die eigentlichen Reparaturkosten!!

    Du wirst überrascht sein, aber der Eigentümer kann die Kosten auch jetzt schon geltend machen, wenn er die Reparatur erst in einigen Jahren durchführt.

    Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kosten auch mittels Angebot geltend zu machen. Hier darf er aber keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen (die fließt ja nicht).

    Zitat

    aber wenn die eigentliche Rechnung dann wesentlich weniger ist, dann werde ich mein zuviel gezahltes Geld wohl nie wieder sehen

    Es kommt darauf an, ob es sich um einen verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt.

    Aber: Was ist denn, wenn die tatsächliche Rechnung höher ist, als der Voranschlag? Weiterhin kommt dann noch die Umsatzsteuer dazu.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    zumindest ist mal die Tasache der Mwst. interessant. Der Kostenvoranschlag ist mit der Mwst. berechnet.
    Wenn die Kosten höher sind, dann ist das ja über die Versicherung abgegolten. Bei dem Kostenvoranschlag zieht es der UNTERVERMIETER ein, nicht der Hauptvermieter. Beim Hauptvermieter wäre es nicht das Problem.....sondern wie schon beschrieben...beim Untervermieter schon!! Ein Kostenvoranschlag ist doch immer unverbindlich weil die tatsächlichen Arbeitsleistungen ja noch gar nicht feststehen!

    VG

    Eliara

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