Hallo,
ich bin Untermieterin einer Wohnung gewesen, wo ich beim Auszug einen Schaden an der Tür hinterlassen habe. Der Schaden war klein und mein Untervermieter hat diesen Schaden nicht an den Hauptvermieter weitergegeben, sondern ich. Jetzt habe ich einen Kostenvoranschlag bekommen und dieser will mir der Untervermieter von der Kaution abziehen. Geht das überhaupt? Wenn die Rechnung dann höher ist bekomme ich das Geld nie wieder weil sie eh so einiges noch von der Kaution abziehen wollen. Sie stellen mir Reinigungskosten in Rechnung weil ich die Wohnung angeblich nicht sauber hinterlassen habe. Dazu muss ich sagen dass die Untervermietung mir kostenpflichtig einen Teil der Möbel zur Verfügung gestellt haben, da sie im Ausland verweilen. Im Übergabeprotokoll steht aber nichts von Dreck oder dergleichen. Dieses Übergabeprotokoll ist doch bindend oder? Was weiß ich was sie beim Streichen (hatten farbige Wände, Fliegengitter an den Fenstern etc.) alles noch verdreckt haben!!
Zum anderen machen sie einen Kratzer am Bett geltend, wo nicht mal sicher ist dass dieser von mir oder meiner Tochter ist. Gilt das als Gebrauchs"schaden" oder als Nutzung? Mir fällt gerade das richtige Wort nicht ein 
Da ich alleinerziehend bin und sie mich eh schon drei Monate auf die Kaution warten lassen (ich weiß...bis sechs Monate ist erlaubt!)....fange ich mir an Sorgen zu machen, weil ich auch für meine jetzige Wohnung Möbel brauche!!
VG
Eliara