Kündigung Eigenbedarf nicht erhalten

  • Guten Morgen liebe Community,

    ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen könnt.

    Ich habe seit Oktober 2016 einen neuen Vermieter. Laut ihm wurde mir am 17.10.2016 eine Kündigung wegen Eigenbedarf zugestellt (Einwurf einschreiben), aber ich habe diesen Brief definitiv nicht erhalten. Es wurde mir zwar von der Kanzlei des Vermieters eine Kopie der Bestätigung von DHL zugeschickt, aber in dem Haus gibt es insgesamt 16 Parteien und es passiert immer wieder, dass Briefe im falschen Briefkasten landen. Ein aktuelles Beispiel liegt ca. 1 Monat zurück. Die Namen auf den Briefkasten sind eigentlich eindeutig. Ich habe sogar mit einem Postboten darüber gesprochen und er bestätigte mir, dass es in der Hektik schon mal passieren kann.

    Die Information das ich gekündigt wurde, erfuhr ich nur "nebenbei" durch einen weiteren Brief (Dezember 2016)in dem die Miete für die letzten 2 Monate erhöht wurde. Im letzten Absatz war ein Vermerk dazu. Da mein Kündigungsschutz 6 Monate beträgt, ist das ganze natürlich ein erheblicher Einschnitt für mich.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun und wie stehen die Erfolgschancen, wenn ich das ganze anfechte?

    Vielen Dank schon mal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bara (14. Januar 2017 um 09:11)

  • Anfechten was? Ich denke Du hast keine Kündigung bekommen.

    Den Zugang muß der Vermieter nachweisen, nicht Du das Du keine Kündigung bekommen hast.

    Erfolgschancen?

    50:50

    Wohnst Du schon mehr als 5 Jahre dort?

    Denn nur dann beträgt die K-Frist des Vermieter 6 Monate und ab 8 Jahre sogar 9 Monate.

  • Ich wohne seit 7 Jahren dort. Die 6 Monate sind also richtig.

    Welche Beweiskraft hat der DHL Beleg bei einem Einwurf einschreiben? Er sagt zwar aus, dass der Brief eingeworfen wurde, aber das ist ja nicht zu 100% sicher.

  • Zitat

    Welche Beweiskraft hat der DHL Beleg bei einem Einwurf einschreiben?


    Das am ... um ... Uhr der Zusteller das ES in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Nicht mehr.


    Das es vielleicht aus versehen in einem falschen Briefkasten gelandet ist/sein könnte ist irrelevant.

    Mal davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das jemand Post die nicht an ihn adressiert ist einfach behält oder entsorgt.

    Oder doch?


  • Welche Möglichkeiten habe ich nun und wie stehen die Erfolgschancen, wenn ich das ganze anfechte?


    Anfechten? Das bringt doch nichts, nur dass die Wohnung diesmal mit einem Übergabeeinschreiben gekündigt wird. Interessanter ist aber eigentlich der Grund für diese Kündigung, was hast du "verbrochen", dass es der Vermieter nur mit einer Kündigung aus der Welt schaffen kann? So einfach ist es nämlich nicht, einem Mieter zu kündigen. Setze das Kündigungsschreiben als Bild hier ein, entferne die persönlichen Daten und dann kann man ja sehen, ob die Kündigung zu Recht besteht.

  • Das am ... um ... Uhr der Zusteller das ES in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Nicht mehr.


    Das es vielleicht aus versehen in einem falschen Briefkasten gelandet ist/sein könnte ist irrelevant.

    Mal davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das jemand Post die nicht an ihn adressiert ist einfach behält oder entsorgt.

    Oder doch?

    Da kann ich das Gegenteil berichten. Seit geraumer Zeit kommt bei uns im Haus regelmäßig falsche Post in die Briefkästen. Es gibt zuviel Wechsel der Zusteller, die ständig unter Zeitdruck sind, dazu ausländische Zusteller, die es da nicht so genau nehmen. Ein ganz ärgerlicher Zustand für diejenigen, die so ihre Post gar nicht bekommen, denn nicht jeder gibt falsche Post ordnungsgemäß an den richtigen Empfänger zurück.

    Irrelevant würde ich es nicht nennen.

  • Interessanter ist aber eigentlich der Grund für diese Kündigung,

    Überschrift gelesen?


    Zitat

    Setze das Kündigungsschreiben als Bild hier ein

    Wie denn bitte wenn keins vorliegt?

  • Inzwischen liegt eine Kopie des Schreibens vor. Es wurde mir letzte Woche in den Briefkasten geworfen. Wie der Anwalt des Vermieters ausdrücklich per Mail schreibt -> per Kurier.

    Die fehlenden 2 Monate sind keine Kleinigkeit bei einer Wohnungssuche und das ärgert mich ungemein.

    Mal davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das jemand Post die nicht an ihn adressiert ist einfach behält oder entsorgt.

    Oder doch?

    In diesem Haus wohnen sehr...seltsame Menschen. Ein Beispiel? Direkt im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die jedes Mal wenn die Haustür aufgeht, rauskommt und sie direkt wieder schließt. Selbst wenn man nur zum Briefkasten geht und sie dabei kurz anlehnt, damit sie offen bleibt. Oder wenn man seine Einkäufe rein trägt. Man dreht sich kurz zum Auto und schwupp ist die Tür wieder zu. Selbst wenn man es erklärt und die Tür dabei aufmacht, versucht sie dich wegzudrücken. Und glaub mir...das ist nur eins von vielen Beispielen.

  • Zitat

    Inzwischen liegt eine Kopie des Schreibens vor. Es wurde mir letzte Woche in den Briefkasten geworfen.

    Ach ja, stimmt.

    Dann stell die Kopie als Bild ein.

    Hinweis, die Kopie ist keine wirksame Kündigung da die Unterschrift nicht eigenhändig/original ist.

    Das sollte ein Anwalt aber wissen.

  • Das mit der älteren Dame ist nicht seltsam, meine Großmutter war ein ähnliches "Exemplar". Das nervt, aber solange sie nicht in dein Leben eingreift, ist da nicht viel dran zu ändern.

  • ... wohnt eine ältere Dame die jedes Mal wenn die Haustür aufgeht, rauskommt und sie direkt wieder schließt.


    Dann würde ich das Schloss der geöffneten Tür zuschliessen. Dann müsste sie erst mal "fummeln".:p

  • Dann würde ich das Schloss der geöffneten Tür zuschliessen. Dann müsste sie erst mal "fummeln".:p

    Du meinst die Türe absperren. Dann müsste die alte Dame erst mal fummeln aber der TE auch, sofern er wieder ins Haus will, und das jedesmal.

  • Du meinst die Türe absperren. Dann müsste die alte Dame erst mal fummeln aber der TE auch, sofern er wieder ins Haus will, und das jedesmal.


    Nö, man schließt das Schloss bei geöffneter Tür, dass nur der Sperriegel rausschaut, dann kann die Tür nicht so einfach zugedrückt werden.

  • Nö, man schließt das Schloss bei geöffneter Tür, dass nur der Sperriegel rausschaut, dann kann die Tür nicht so einfach zugedrückt werden.

    Ja klar, so geht's auch.

  • Oder, falls vorhanden, vorübergehend das Entriegelungshebelchen nach unten(?) stellen.

    Dieses Hebelchen habe ich an der Haustüre, nur nützt das bei der Dame wenig, die drückts halt wieder hoch. Ist schon ein Kreuz mit "Miethaus".

  • Das am ... um ... Uhr der Zusteller das ES in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Nicht mehr.


    Das es vielleicht aus versehen in einem falschen Briefkasten gelandet ist/sein könnte ist irrelevant.


    Ist es nicht. der beleg beweist, dass ein Umschlag in Irgendeinen Briefkasten geworfen wurde.

    Zum Zustellnachweis des Einwurfeinschreiben lange Fassung da

    Kurzfassung: Der Beleg wird vor Gericht als Zustellungsnachweis der Kündigung nicht anerkannt.

    Eine Anwaltskanzlei sollte wissen, dass man VM Kündigungen per Gerichtsvollzieher verschickt.

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