Das Glück im Unglück ist, dass das Garagentor im offenen Zustand kaputt gegangen ist. Wir haben jetzt sozusagen einen Carport :p
Inzwischen sind Erben gefunden worden. Die haben die Rechnung ja wieder an die Hausverwaltung weitgergegeben.
Unser Haus hat neben der Garage auch Carports, ich könnte jetzt natürlich eine Mietminderung für die eingeschränkte Funktion der Garage einfordern, aber das ist mir zu dreist. Die Neuen Eigentümer kümmern sich jetzt auch um die Reparatur des Garagentors, darum wundert es mich überhaupt, dass sie diese "popelige" Rechnung zurückweisen...
Ich werde mich mal mit denen in Verbindung setzten und das mit denen auskaspern. Das Wichtigste war für mich, dass diese Klausel nicht greift. Und die Tatsache, dass ich den Fehler gemacht habe und den Elektriker bestellt habe, sehe ich ja auch ein.
Ich danke euch für die Tipps!
Thread kann geschlossen werden.
Gruß
Johannes