Hallo,
1.nehmen wir an im Mietvertrag wird die Räum- und Streupflicht auf den Mieter wie folgt umgelegt: "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert".
Ist diese Individualvereinbarung für den Mieter bindend (§ 307 BGB)? Er wird ja nicht in der Individualvereinbarung erwähnt? Wer ist "wird", der Mieter oder der Vermieter?
2. Nehmen wir an, ein anderer Mieter im gleichen Haus, hat die gleiche "Individualvereinbarung", bestehen dann AGB' s die ein Gericht nach § 305 BGB zur Prüfung auf Rechtmässigkeit veranlassen?
Herzlichen Dank für die Antworten.