Kündigung aufgrund von Eigenbedarf nach Streitigkeiten

  • Hallo liebe Community!

    Aufgrund des im Titel beschriebenen Problems bin ich auf euch gestoßen und hoffe ihr könnt uns helfen.

    Wir (meine Freundin und ich) sind zum 1.09.2016 in eine neue Wohnung gezogen. Diese Wohnung verfügt über 160 qm und 5 Zimmer. An diese Wohnung sind wir durch die Arbeit meiner Freundin gelangt, ihr Arbeitgeber ist gleichzeitig auch unser Vermieter (V). Als uns die Wohnung angeboten wurde, hat uns V deutlich gemacht, das diese Wohnung unabhängig von dem Arbeitsverhältniss meiner Freundin und V vermietet wird.
    Wir vertauten auf das Wort von V und nahmen das Angebot an.
    Meine Freundin machte V schon vor Arbeitsantritt am 01.08.2016 klar, das diese Stelle nicht ihr Traum ist und sie sich weiterhin umschaut.
    Am 27.12.2016 reichte meine Freundin dann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein, aufgrund von diversen Verstößen gegen Absprachen die vorher getroffen wurden bzgl. Arbeitszeit und dem generellen Umgang mit ihr als Arbeitnehmer.

    Es kam wie es kommen musste, V rief mich wutentbrand an (Choleriker), beleidigte mich und drohte mir. Auch machte er klar das wir nichtmehr in der Wohnung bleiben können.

    Als ich heute in den Briefkasten sah, kam das was ich erwartet hatte, die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zum 31.03.2017.

    Das Schreiben scheint wohl von einem Anwalt formuliert worden zu sein, beim ersten überfliegen des Schreibens scheint mir alles aufgeführt was wichtig und richtig ist.

    In dem Schreiben wird die 18 jährige Tochter benannt und ihr Wunsch nach Eigenständigkeit etcpp.

    Außer die Zeile in der erwähnt wird, ich zitiere:
    "Das Bestehen des Dienstverhältnisses ist Vertragsgrundlage des Mietverhältnisses gewesen, sodass eine Kündigung unsererseits auch bereits deshalb möglich ist und ein berechtigtes Interesse vorliegt."

    Das die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben ist, darüber bin ich mir bewusst. Dagegen werde ich auch nach dem Auszug Anwaltlich vorgehen, sobald ich genug Beweise diesbezüglich vorbringen kann.

    Nun habe ich diverse Fragen.

    Widerspricht sich das o.g. Zitat nicht mit dem angegebenen Grund des Eigenbedarfs?

    Das Schreiben ist auf den 04.01.2017 datiert und wurde nur eingeworfen (Keine Briefmarke, kein Einschreiben o.ä.).
    Wann das geschehen ist entzieht sich unserer Kenntnis. Gilt dennoch die von V gesetzte Frist zum 31.03.2017?
    Und wenn nicht, wie lege ich dagegen Einspruch ein?

    Die Angegebene Person ist die Tochte von V und 18 Jahre jung. Sind 160 qm nicht etwas viel für eine Person?

    Meine Freundin zieht berufsbedingt schon zum 15. "aus". Sie wohnt derweil bei ihren Eltern in nähe zu ihrem neuen Arbeitsplatz (ca. 120km entfernt vom jetzigen Wohnort).
    Ich habe mich auch um einen neuen Arbeitsplatz bemüht und fange in der selben Region wie meine Freundin voraussichtlich zum 01.08.2017 meinen neuen Job an.
    Das bedeutet, das wir die Wohnung zum 01.05.2017 sowieso gekündigt hätten.
    Die Eigenbedarfskündigung würde für mich einen Zwischenumzug bedeuten.
    Gilt dies bereits als Härtefall?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, in dieser verzwickten Situation, die ich mir auf die eigene Kappe schreiben darf.

    Mit freundlichem Gruß

    Der Unkreative

  • Hallo Der Unkreative,

    "Als ich heute in den Briefkasten sah, kam das was ich erwartet hatte, die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zum 31.03.2017."
    - Wann wurde der Brief in den BK eingelegt?

    "Das Schreiben scheint wohl von einem Anwalt formuliert worden zu sein, beim ersten überfliegen des Schreibens scheint mir alles aufgeführt was wichtig und richtig ist."
    - Was denn bspw.?

    "In dem Schreiben wird die 18 jährige Tochter benannt und ihr Wunsch nach Eigenständigkeit etcpp."
    - Belastbar? Ist dies dem VM erst jetzt eingefallen?

    "Zitat: "Das Bestehen des Dienstverhältnisses ist Vertragsgrundlage des Mietverhältnisses gewesen, sodass eine Kündigung unsererseits auch bereits deshalb möglich ist und ein berechtigtes Interesse vorliegt.""
    - Wo ist das achzulesen??

    "Das die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben ist, darüber bin ich mir bewusst. Dagegen werde ich auch nach dem Auszug Anwaltlich vorgehen, sobald ich genug Beweise diesbezüglich vorbringen kann."
    - Das bleibt Euch unbelassen. Ihr könntet evtl. auch Schadenersatzansprüche stellen.

    "Widerspricht sich das o.g. Zitat nicht mit dem angegebenen Grund des Eigenbedarfs?"
    - Das wird bei Bedarf Euer RA eher beurteilen können.

    "Gilt dennoch die von V gesetzte Frist zum 31.03.2017?"
    - Sowieso nicht, siehe § 573a. Das wäre dann zum 31.07.2017.

    "Und wenn nicht, wie lege ich dagegen Einspruch ein?"
    - Bestenfalls Widerspruch. Brauchste aber auch nicht, da man einer ungültigen Aktion/Kdg garnicht zu widersprechen braucht...:p

    "Die Angegebene Person ist die Tochte von V und 18 Jahre jung. Sind 160 qm nicht etwas viel für eine Person?"
    - Der Anspruchsteller muss das beweisen können.

    "Das bedeutet, das wir die Wohnung zum 01.05.2017 sowieso gekündigt hätten."
    - Ihr könntet jetzt bspw. zum 30.04.2017 fristgerecht kündigen. Wohnraummietverträge enden immer zum Monatsletzten.

    "Die Eigenbedarfskündigung würde für mich einen Zwischenumzug bedeuten."
    - Die Kdg. ist ja sowieso rechtsunwirksam.

    "Gilt dies bereits als Härtefall?"
    - Nein:)

    "Ich hoffe ihr könnt mir helfen, in dieser verzwickten Situation, die ..."
    - Bitte halte uns über den Fortgang informiert.
    PS: Mal sehen, was im Vermieterforum https://www.vermieter-forum.com/threads/kuendi…enbedarf.20958/ geantwortet wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. Januar 2017 um 20:22)

  • Hallo Berny,

    ich antworte der Reihenfolge nach auf deine Fragen/Aussagen.

    - Wann genau der Brief in den Briefkasten gelegt wurde entzieht sich meiner Kenntnis, dem Inhalt des Briefes nach zu urteilen muss der Brief am 04.01 eingeworfen worden sein (Aufgrund des Kündigungstermins zum 31.03). Ob dies jedoch am 04.01 geschehen ist, bleibt wohl das Geheimnis von V.

    -Um die 2 DIN A4 Seiten hier jetzt wieder zu geben fehlt mir leider die Zeit. Ich habe mich informiert auf diversen Seiten was in einer Eigenbedarfskündigung stehen muss damit sie wirksam ist. Das trifft in diesem Fall zu.
    Nur der zeitliche Ablaufs des Inhaltes wirft fragen auf. "Als Weihnachtsgeschenk möchten wir unserer Tochter..." Das bedeutet im umkehrschluss für mich, das sie schon bevor meine Freundin gekündigt hat den Entschluss gefasst haben uns die Wohnung zu kündigen. Aber dabei ist ja angeblich die Wohnung an das Arbeitsverhältniss gebunden?

    - Belastbar?
    Das ist V nicht erst jetzt eingefallen, er will uns einfach nur eins auswischen. Er scheint es wohl nicht zu mögen/kennen das ihm jemand die Stirn bietet und nicht nach seiner Pfeife tanzt. Reich geboren und so...

    -Nachzulesen ist das in der Kündigung. Aber im Mietvertrag taucht so eine oder ähnliche Aussage nicht auf...

    -Die Frist ist korrekt (3 Monate) sofern das Schreiben bis zum 04.01 zugestellt wurde.

    -Woraus entnimmst du die Ungültigkeit der Kündigung?

    -Nichts hinzuzufügen

    -Die Kündigung würden wir natürlich einreichen, im gleichem Atemzug mit dem Widerspruch der Eigenbedarfskündigung aufgrund eines Härtefalls

    -Siehe oben - Wieso unwirksam?

    -Zwischenumzug soll wohl als Härtefall durchgehen

    Bezüglich der mehrfachpostings auf die du nun schon mehrfach hingewiesen hast:

    Ja, ich informiere mich auch an anderen Stellen über meine Situation. Ich persönlich finde mehr Meinungen besser, als ggf. nur eine ;)

    Mit freundlichen Gruß

    Der Unkreative

    Was ich noch vergessen habe zu erwähnen:

    Die Intention hinter meinen Fragen ist folgende, wir möchten so lange wie möglich in der Wohnung bleiben bis ich die Arbeit an dem Zukünftigen Wohnort antreten kann. Das bedeutet im meinem Fall bis zum 30.06.17.
    Wir möchten auf jedenfall einen Doppelumzug vermeiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Der Unkreative (9. Januar 2017 um 23:14)

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