Wie gesagt: vertrag 15.12 bis 15.9 zusätzlich nur sein verbal geäußertes verlangen den ganzen dez. bezahlt zubekommen.
Zu oft zu viel Miete
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Balnoj -
5. Januar 2017 um 08:55 -
Erledigt
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Balnoj,
was jemand möchte bzw. angesprochen hat, ist unerheblich. Es zählen ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen (da Du ja auch einen schriftlichen MV hast). Zu dem übrigen Geplänkel möchte ich mich nicht äussern, das ist wohl kaum Mietrecht. -
Balnoj,
was jemand möchte bzw. angesprochen hat, ist unerheblich. Es zählen ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen (da Du ja auch einen schriftlichen MV hast). Zu dem übrigen Geplänkel möchte ich mich nicht äussern, das ist wohl kaum Mietrecht.dann frage ich mal so. ich zahle ihm 9x die volle miete (15.12-15.9), wie im vertrag vereinbart. Daraufhin sagt er aber, dass er ja für Dez eine ganze miete haben will. Somit wären es ja 9 ganze mieten und eine halbe dazu. Dies wurde nicht im vertrag oder der mietzusicherung festgehalten. Könnte er darauf hin ein Teil der Kaution beibehalten?
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Balnoj:
"Daraufhin sagt er aber, dass er ja für Dez eine ganze miete haben will."
- Wen interessiert's, was er will. Was ihm zusteht, sollte er im MV nachlesen."Dies wurde nicht im vertrag oder der mietzusicherung festgehalten. Könnte er darauf hin ein Teil der Kaution beibehalten?"
- Nein, die Mietsicherheit ("Kaution") ist an die Mietsache gebunden und erst nach Mietende verfügbar. -
verfügbar bedeutet in diesem Fall, er könnte einen Teil beibehalten?
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verfügbar bedeutet in diesem Fall, er könnte einen Teil beibehalten?
Nur wenn er berechtigte Ansprüche hat (bspw. Mietrückstände, Betriebskostenrückstände, Instandsetzungen). -
gut, dann denke ich es ist soweit alles klar. Vielen vielen Dank an alle!
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