Hallo,
es geht um folgende Situation:
WG-Mieter A möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter zur vorzeitigen Übernahme. Interessent C kommuniziert vor einigen Wochen über WG-Mieter B, dass er gerne einziehen möchte und nennt A gestern per E-Mail seinen Wunschtermin zur Übernahme. Heute verkündet C, dass er es sich anders überlegt hat. C hatte bis dahin keinen Kontakt zum Vermieter V der Wohnung. Haben A oder V nun das Recht auf Forderungen gegenüber C?
Danke und viele Grüße!