Loch in Wand entdeckt - Vermieter zu Reparatur verpflichtet

  • Hallo allesamt,

    ich wohne seit Juni diesen Jahres in einer 2er-WG.
    Sowohl ich als auch meine neue Mitbewohnerin sind einfach in den Mietvertrag für unsere Vormieter "eingestiegen" - haben also ihre Rechtsposition eingenommen.

    Heute habe ich in der Wand in der Küche ein Loch nach außen mit ca. 10 cm Durchmesser entdeckt. Es ist in dem unteren Teil eines Wandschranks, der vom Boden bis ca. Hüfthöhe geht. Bisher standen immer Töpfe und andere Küchenutensilien davor. Das Loch ist ganz notdürftig mit Styroporstücken "gestopft".

    Meine Frage ist nun ob ich von dem Vermieter die Reparatur des Loches verlangen kann? Durch uns ist es in keinem Fall entstanden und ein so großes Loch muss ja behoben werden. Da haben wir bisher wohl schön unseren Garten mitgeheizt...

    Dankeschön!

  • Zitat

    Sowohl ich als auch meine neue Mitbewohnerin sind einfach in den Mietvertrag für unsere Vormieter "eingestiegen"

    Wie muß man sich diese "Einsteigen" vorstellen?


    Zitat

    Heute habe ich in der Wand in der Küche ein Loch nach außen mit ca. 10 cm Durchmesser entdeckt. Es ist in dem unteren Teil eines Wandschranks, der vom Boden bis ca. Hüfthöhe geht. Bisher standen immer Töpfe und andere Küchenutensilien davor. Das Loch ist ganz notdürftig mit Styroporstücken "gestopft".

    Meine Frage ist nun ob ich von dem Vermieter die Reparatur des Loches verlangen kann?

    Das kommt darauf an wer das Loch zu verschulden hat.

    Möglicherweise waren es ja die Vormieter. Wenn Ihr nun die Rechtsnachfolger durch den Einstieg in den bestehenden Mietvertrag seid, seid Ihr auch die "Schuldigen".

    Ich vermute mal es wurde keine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter gemacht!?

  • Erst habe ich die Rechtsposition der Vormieterin meines Zimmers übernommen und 4 Monate später meine jetzige Mitbewohnerin die der Vormieterin ihres Zimmers.

    Eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter wurde nicht gemacht.


    Bist du dir bei der Übernahme der "Schuld" sicher ob das juristisch so ist?

  • Kurz gesagt, das wird vieleicht eine älter Enlüftung für die Abzugshaube gewesen sein, denke ich mal? Insofern mal beim Vermieter nachfragen.
    Es gibt natürlich schönere Möglichkeiten als das mit Styropor zu verschließen. Von "Schuld" ist doch noch gar nicht die Rede, wahrscheinlich wird das eher eine bewußt hergestellte Öffnung sein, oder?

  • Schuld habe ich verwendet, weil im Vorpost von "Schuldigen" die Rede war ;)

    Ob die Lösung schön ist oder nicht ist ja wurst - das Loch liegt so verborgen, dass man es nicht sieht. Es sollte aber eine gute Lösung sein, die die Kälte draußen lässt...

    Bin gerade nochmal mit meinem Handy hin und habe mit Blitz Fotos gemacht. Darauf ist zu erkennen, dass um das Loch herum schwarzer Schimmel ist.

    Laut Vormieterin ist das Loch schon vorher gewesen und das ist wohl auch schriftlich festgehalten. Sie hat das gemeldet und der Vermieter hat dann ein Blechstück von außen dran machen lassen. Das ist dann vllt. im letzten halben Jahr abgefallen...

  • Schuld habe ich verwendet, weil im Vorpost von "Schuldigen" die Rede war ;)

    Ob die Lösung schön ist oder nicht ist ja wurst - das Loch liegt so verborgen, dass man es nicht sieht. Es sollte aber eine gute Lösung sein, die die Kälte draußen lässt...

    Bin gerade nochmal mit meinem Handy hin und habe mit Blitz Fotos gemacht. Darauf ist zu erkennen, dass um das Loch herum schwarzer Schimmel ist.

    Laut Vormieterin ist das Loch schon vorher gewesen und das ist wohl auch schriftlich festgehalten. Sie hat das gemeldet und der Vermieter hat dann ein Blechstück von außen dran machen lassen. Das ist dann vllt. im letzten halben Jahr abgefallen...


    Nun ja, was man mit einer Dose Bauschaum nicht alles ausrichten kann? Das wäre evtl. dir simplere Methode als evtl. juristische Verwicklungen. Vieleicht vorher mal den Vermieter fragen, was der zu dem ganzen sagt.

  • Nun ja, was man mit einer Dose Bauschaum nicht alles ausrichten kann? Das wäre evtl. dir simplere Methode als evtl. juristische Verwicklungen. Vieleicht vorher mal den Vermieter fragen, was der zu dem ganzen sagt.

    Das habe ich auch vor. Das Verhalten unserer Hausverwaltung ist bei solchen Angelegenheiten jedoch erfahrungsgemäß eher unerfreulich.

    Sprich Reaktion erst nach mehrmaliger Aufforderung und Mietminderungsdrohung. Reaktionen per se nur am Telefon und nicht schriftlich. Und immer der Versuch die Verantwortung auf den Mieter zu schieben.

    Daher wollte ich mich hier vor erneuter Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung erstmal informieren...

    Den Tipp mit dem Hausschaum behalte ich im Hinterkopf, danke :)

  • Hallo Lonnylonny,
    ich kann bis jetzt noch nicht mal erkennen, dass Ihr dort überhaupt rechtmässige Mieter seid.

    Hallo Berny,

    vielleicht war ich in meinen Posts vorher nicht genau genug:

    Es gibt für uns beide jeweils eine von allen beteiligten Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag.
    In dieser ist festgehalten, dass der neue Mieter mit "allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag für (jeweiliger Vormieter) eintritt".

    Ist die Rechtmäßigkeit für dich immernoch zweifelhaft?

  • ... nach dem Motto: "Gemietet wie besichtigt"...:eek:

    :confused: Das "Verantwortung auf den Mieter schieben" ist - wie oben auch geschrieben - auf ähnliche schon vorgekommene Situationen bezogen. Um genauer zu sein einfach auf den Umgang der Vermietungsgesellschaft mit den Mietern des Gebäudes.

    Das bezieht sich auf Schimmelbildungen im Treppenhaus und Probleme auf dem Dachboden. Beide Sachen waren übrigens nicht bei Besichtigung erkennbar...


    Wenn du das nicht auf die Stelle "Verwantwortung auf den Mieter schieben" bezogen hast sondern auf das jetzt entdeckte Loch stellt sich mir die Frage ob man als Vermieter oder Vormieter nicht die Pflicht hat auf so ein "verstecktes" Loch hinzuweisen?

  • Kurz gesagt, das wird vieleicht eine älter Enlüftung für die Abzugshaube gewesen sein, denke ich mal? Insofern mal beim Vermieter nachfragen.
    Es gibt natürlich schönere Möglichkeiten als das mit Styropor zu verschließen. Von "Schuld" ist doch noch gar nicht die Rede, wahrscheinlich wird das eher eine bewußt hergestellte Öffnung sein, oder?

    An diese Möglichkeit dachte ich spontan auch. Zu welchem Zweck sonst sollte ein Loch nach draussen gelegt sein. Da gibt es Klappen um so ein Loch zu verschliessen und nur für den Dunstabzug zu öffnen.

    Rücksprache mit dem Vermieter könnte das klären.

  • An diese Möglichkeit dachte ich spontan auch. Zu welchem Zweck sonst sollte ein Loch nach draussen gelegt sein. Da gibt es Klappen um so ein Loch zu verschliessen und nur für den Dunstabzug zu öffnen.

    Rücksprache mit dem Vermieter könnte das klären.

    Ja, meine Frage weshalb ich das Thema hier im Forum eröffnet habe ist nur ob ich oder der Vermieter diese Klappe erwerben und einsetzen muss - bevor ich anrufe.

  • Ja, meine Frage weshalb ich das Thema hier im Forum eröffnet habe ist nur ob ich oder der Vermieter diese Klappe erwerben und einsetzen muss - bevor ich anrufe.

    An Deiner Stelle würde ich den VM verständigen bevor ich in irgend einer Weise tätig werden würde. Könnte ja sein, der VM möchte dieses Loch weiterhin für den Zweck des Dunstabzugs herstellen und er sorgt selbst für die Massnahme.

    So oder so ist es kostenmässig Sache des Vermieters, ob der das Loch zumauert oder weiter verwenden will für den Abzug.

  • Hallo,

    wenn das Loch so tief sitzt, ist es evtl. die alte Öffnung einer nicht mehr vorhandenen Außenwandtherme.

    Wenn es alles so schwierig mit der Verwaltung ist, würde ich mir die Diskussion gar nicht antun. Hol dir eine Dose Bauschaum und füll das Loch selbst. Aufpassen, dass der Schaum nicht außen an der Faßade herausdrückt.

    Gruß
    H H

  • Hallo allesamt,
    ...
    Heute habe ich in der Wand in der Küche ein Loch nach außen mit ca. 10 cm Durchmesser entdeckt. Es ist in dem unteren Teil eines Wandschranks, der vom Boden bis ca. Hüfthöhe geht. Bisher standen immer Töpfe und andere Küchenutensilien davor. Das Loch ist ganz notdürftig mit Styroporstücken "gestopft".
    ...


    Hallo, du hast wunderschön eine alte Kammer beschrieben. Diese zumeist unterhalb eines Fensters angeordnet diente der gekühlten Aufbewahrung von Lebensmitteln. Das ist der Vorläufer des Kühlschrankes. Das Loch, im Format eines Halbsteins, diente der kühlenden Belüftung, die Lochgitter an der Außenseite sollen einem Eindringen von Vögeln, Ratten usw. entgegenwirken.

    Das kommt darauf an wer das Loch zu verschulden hat.


    Der Maurer der das da gelassen hat oder der Architekt der das so geplant hat? Beide dürften seit 50 Jahren oder mehr tot sein...

    Kurz gesagt, das wird vieleicht eine älter Enlüftung für die Abzugshaube gewesen sein, denke ich mal? Insofern mal beim Vermieter nachfragen.
    Es gibt natürlich schönere Möglichkeiten als das mit Styropor zu verschließen. Von "Schuld" ist doch noch gar nicht die Rede, wahrscheinlich wird das eher eine bewußt hergestellte Öffnung sein, oder?


    Entlüftung trifft es nur zum Teil, Abzugshauben in dem Sinne wie heute gab es zur Bauzeit noch nicht, ein Rauchfang wurde über den offenen Herden angeordnet.

    An diese Möglichkeit dachte ich spontan auch. Zu welchem Zweck sonst sollte ein Loch nach draussen gelegt sein. Da gibt es Klappen um so ein Loch zu verschliessen und nur für den Dunstabzug zu öffnen.

    Rücksprache mit dem Vermieter könnte das klären.

    Diese Klappen verhindern nur das Rückschlagen von Abdunst bei entsprechender Wetterlage und Luftdruckverhältnissen. Das hier angesprochene Problem mildern sie nicht.

    An Deiner Stelle würde ich den VM verständigen bevor ich in irgend einer Weise tätig werden würde. Könnte ja sein, der VM möchte dieses Loch weiterhin für den Zweck des Dunstabzugs herstellen und er sorgt selbst für die Massnahme.

    So oder so ist es kostenmässig Sache des Vermieters, ob der das Loch zumauert oder weiter verwenden will für den Abzug.


    dem Vermieter melden ist nie falsch. Die Nutzung als Dunstabzug kommt eigentlich nur in Frage wenn man den Vorratsschapp in Tradition der Großeltern wieder nutzen möchte, Oma hat da dann fleißig mit Essig gewütet um dem Schimmel Herr zu werden. Deine (Ur-)Großeltern haben nicht umsonst die Ersparnisse eines ganzen Jahres in einen Eis- und später Kühlschrank investiert so bald es ihnen möglich war...

    Hallo,

    wenn das Loch so tief sitzt, ist es evtl. die alte Öffnung einer nicht mehr vorhandenen Außenwandtherme.

    Wenn es alles so schwierig mit der Verwaltung ist, würde ich mir die Diskussion gar nicht antun. Hol dir eine Dose Bauschaum und füll das Loch selbst. Aufpassen, dass der Schaum nicht außen an der Faßade herausdrückt.

    Gruß
    H H

    Woher das Loch kommt ist ja nun geklärt, und lass den Pfusch! Das führt nur zu Folgeproblemen.
    Meldung an den Vermieter. Dauerhafter und anhaltender Schimmelpilzbefall ist gesundheitsschädlich, die Ursache ist bauartbedingt. Durch die damalige Planung zwar nicht direkt ein Baumangel im Sinne einer Beschädigung, in der Wirkung aber wohl.
    Eine fachgerechte Lösung des Problems sieht so aus:
    das Loch ordentlich im Verbund zum übrigen Mauerwerk zumauern, verputzen (beidseitig). Man sollte dabei auch gleich überlegen den "Wandschrank" wegzureißen und die Wand dort von innen mittels einer Verbundplatte zu isolieren. Zur besseren Kühlung waren die Wände dort zumeist dünner ausgeführt, meist 24er statt 36er, durch das darüber liegende Fenster mit Sturz statisch einfach möglich.
    Inkl. Farbbeschichtung und Ergänzung der Scheuerleiste gehe ich dabei von einem Kostenrahmen unter 500€ aus.

    Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht den Mangel an der Mietsache zu beheben.

  • Ja, meine Frage weshalb ich das Thema hier im Forum eröffnet habe ist nur ob ich oder der Vermieter diese Klappe erwerben und einsetzen muss - bevor ich anrufe.

    Hallo,

    zuallererst und ohne nachzudenken, wäre es doch naheliegend, den Vermieter darüber zu unterrichten, oder?

    Gruß
    BHShuber

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