Immer noch nichts gekommen.Ich befürchte da kommt nichts mehr.
Und was gedenkst Du nun zu machen?
Immer noch nichts gekommen.Ich befürchte da kommt nichts mehr.
Und was gedenkst Du nun zu machen?
Das wollte ich eigentlich euch hier fragen ��
Aufgeklärt wurdest Du ja, Rechtsberatung gibt es hier jedoch nicht. Warte doch erstmal noch etwas ab, vielleicht rührt sich die Gegenseite.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/zurueckfordern…en-nach-auszug/
ich hoffe das hilft.
Guter Link, danke!:D
Soll ich vielleicht lieber erstmal noch ne Frist von einer Woche setzen oder sollte ich direkt zum Anwalt?
Soll ich vielleicht lieber erstmal noch ne Frist von einer Woche setzen oder sollte ich direkt zum Anwalt?
Ich empfehle Dir eine fachanwaltliche Erstberatung.
Aber ich bin doch absolute im Recht,oder? Was könnten die für Trickereien anwenden.Die Vermieter sind echt mit allen Wassern gewaschen.Und sowas nennt sich ne Mutter von drei Kindern.
Aber ich bin doch absolute im Recht,oder? Was könnten die für Trickereien anwenden. Die Vermieter sind echt mit allen Wassern gewaschen.Und sowas nennt sich ne Mutter von drei Kindern.
Hätte sie denn nachvollziehbare Gründe, bspw. höhere Gewalt, die es ihr unmöglich machten, die Abrechnungen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen?
Ne, eigentlich nicht.Bin vor nen paar Tagen mal bei Ihnen vorbei gefahren.Garage war offen und sie waren scheinbar vor kurzem im Ski Urlaub.
Also,Sie war bei der Wohnungsübergabe total kleinlich und hat sich total daneben benommen.Und ich denke jetzt hat Sie einfach keine Lust mir Geld nachzuzahlen. Inzwischen nutzen sie die Wohnung auch selber für sich.Also wir haben im gleichem Haus gewohnt.
Die kannten sich schon immer sehr gut mit Fristen usw aus und haben die auch immer zu ihren Vorteilen genutzt.Deswegen weiß ich echt nicht was die Planen bzw. wie sie es rechtfertigen könnten das sie mir keine Abrechnung aushändigen.
Und selbst wenn sie die aus irgendwelchen Gründen nicht ausstellen könnten, dann könnten sie mir ja wenigsten Bescheid sagen.
So, die Nebenkostenabrechnung von 2015 ist heute am letzten Tag der von mir gesetzten Frist angekommen.
Hätte auch für 2015 eine Bertrag zurück bekommen.
Jetzt sagen die aber, sie hätten mir 2014 Zuviel zurück gezahlt und verrechnen das mit mit dem Guthaben aus dem Jahr 2015 und wollen jetzt nen Betrag von 19 Euro von mir haben.Friest ist bis Ende des Monats.
Sie behaupten einfach ohne Jeden Beleg das ich Ihnen 2014 zu wenig Nebenkosten gezahlt hätte.
Dürfen die so argumentieren ?
Jetzt sagen die aber, sie hätten mir 2014 Zuviel zurück gezahlt und ...
Dürfen die so argumentieren ?
Sagen können die viel, Du soltest sie auffordern ihre Forderung schriftlich zu begründen, mit Rechtsgrundlage (§§).
Sagen können die viel, Du soltest sie auffordern ihre Forderung schriftlich zu begründen, mit Rechtsgrundlage (§§).
Sie haben eine korrigierte Fassung der Nebenkostenabrechnung von 2014 beigefügt in denen aufgeführt ist das ich wohl zu wenig Nebenkosten im Jahr 2014 gezahlt habe.Und dadurch die Differenez entstanden ist
Summe Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1186,18 €
./. Anzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1320,00 €
Rückzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 -133,82 €
Und in der Original von 2014 stand
Summe Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1186,18 €
./. Anzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1440,00 €
Rückzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 -253,82 €
So, die Nebenkostenabrechnung von 2015 ist heute am letzten Tag der von mir gesetzten Frist angekommen.
Hätte auch für 2015 eine Bertrag zurück bekommen.
Jetzt sagen die aber, sie hätten mir 2014 Zuviel zurück gezahlt und verrechnen das mit mit dem Guthaben aus dem Jahr 2015 und wollen jetzt nen Betrag von 19 Euro von mir haben.Friest ist bis Ende des Monats.
Sie behaupten einfach ohne Jeden Beleg das ich Ihnen 2014 zu wenig Nebenkosten gezahlt hätte.
Dürfen die so argumentieren ?
Hallo,
behaupten darf man alles, doch scheitert es regelmäßig an der Rechtmäßigkeit der Behauptung wenn diese nicht beweisbar, belegbar ist.
Wenn es dir um Recht und Ordnung geht, dann fordere die Herrschaften auf, die Minderzahlung der Vorauszahlungen doch bitte zu belegen, mit einer Verrechnung von Beträgen, deren Nachweis fehlt bist du nicht einverstanden.
Gruß
BHShuber
Hallo,
behaupten darf man alles, doch scheitert es regelmäßig an der Rechtmäßigkeit der Behauptung wenn diese nicht beweisbar, belegbar ist.
Wenn es dir um Recht und Ordnung geht, dann fordere die Herrschaften auf, die Minderzahlung der Vorauszahlungen doch bitte zu belegen, mit einer Verrechnung von Beträgen, deren Nachweis fehlt bist du nicht einverstanden.
Gruß
BHShuber
Die Frage ist ja auch,selbst wenn es stimmen sollte, ob noch Nachvordrungen von einer Abrechnung aus dem Jahre 2014 noch rechtsmäßig sind
Die Frage ist ja auch,selbst wenn es stimmen sollte, ob noch Nachvordrungen von einer Abrechnung aus dem Jahre 2014 noch rechtsmäßig sind
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…r-moeglich-ist/
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…r-moeglich-ist/
Und das heißt jetzt in meinem Fall das sie keine Nachforderungen mehr stellen dürfen ?
Ja genau, zu spät.
Also kann ich denen ja auch nur schreiben, dass eine Verrechnung mit der Nebebkostenabrechnung aus dem Jahre 2014 nichts Rechtsgültig ist und das die mir innerhalb von 14 Tagen mein Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2015 überweisen sollen.
Also kann ich denen ja auch nur schreiben, dass eine Verrechnung mit der Nebebkostenabrechnung aus dem Jahre 2014 nichts Rechtsgültig ist und das die mir innerhalb von 14 Tagen mein Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2015 überweisen sollen.
Ja, Sie haben Recht das Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2015 bekommen, sie können keine Verrechnung mit der Nebebkostenabrechnung aus dem Jahre 2014 machen.
So, habe Ihnen heute nen Einschreiben geschickt mit der Aufforderung mir das Geld innerhalb einer Woche zu überweisen.
Habe noch angemerkt das es nicht rechtens ist das sie die Abrechnung 14 mit der 15 verrechnen wollen.
Bin gespannt wie sie antworten.
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