Danke.Das werde ich machen ![]()
Beiträge von Ditnerrrr
-
-
Heute war das Geld auf einmal auf meinem Konte

-
Selbstverständlich

-
So, habe Ihnen heute nen Einschreiben geschickt mit der Aufforderung mir das Geld innerhalb einer Woche zu überweisen.
Habe noch angemerkt das es nicht rechtens ist das sie die Abrechnung 14 mit der 15 verrechnen wollen.
Bin gespannt wie sie antworten. -
Also kann ich denen ja auch nur schreiben, dass eine Verrechnung mit der Nebebkostenabrechnung aus dem Jahre 2014 nichts Rechtsgültig ist und das die mir innerhalb von 14 Tagen mein Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2015 überweisen sollen.
-
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…r-moeglich-ist/
Und das heißt jetzt in meinem Fall das sie keine Nachforderungen mehr stellen dürfen ?
-
Hallo,
behaupten darf man alles, doch scheitert es regelmäßig an der Rechtmäßigkeit der Behauptung wenn diese nicht beweisbar, belegbar ist.
Wenn es dir um Recht und Ordnung geht, dann fordere die Herrschaften auf, die Minderzahlung der Vorauszahlungen doch bitte zu belegen, mit einer Verrechnung von Beträgen, deren Nachweis fehlt bist du nicht einverstanden.
Gruß
BHShuberDie Frage ist ja auch,selbst wenn es stimmen sollte, ob noch Nachvordrungen von einer Abrechnung aus dem Jahre 2014 noch rechtsmäßig sind
-
Sagen können die viel, Du soltest sie auffordern ihre Forderung schriftlich zu begründen, mit Rechtsgrundlage (§§).
Sie haben eine korrigierte Fassung der Nebenkostenabrechnung von 2014 beigefügt in denen aufgeführt ist das ich wohl zu wenig Nebenkosten im Jahr 2014 gezahlt habe.Und dadurch die Differenez entstanden ist
Summe Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1186,18 €
./. Anzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1320,00 €
Rückzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 -133,82 €Und in der Original von 2014 stand
Summe Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1186,18 €
./. Anzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 1440,00 €
Rückzahlung Nebenkosten Januar-Dezember 2014 -253,82 € -
So, die Nebenkostenabrechnung von 2015 ist heute am letzten Tag der von mir gesetzten Frist angekommen.
Hätte auch für 2015 eine Bertrag zurück bekommen.
Jetzt sagen die aber, sie hätten mir 2014 Zuviel zurück gezahlt und verrechnen das mit mit dem Guthaben aus dem Jahr 2015 und wollen jetzt nen Betrag von 19 Euro von mir haben.Friest ist bis Ende des Monats.
Sie behaupten einfach ohne Jeden Beleg das ich Ihnen 2014 zu wenig Nebenkosten gezahlt hätte.
Dürfen die so argumentieren ? -
Ne, eigentlich nicht.Bin vor nen paar Tagen mal bei Ihnen vorbei gefahren.Garage war offen und sie waren scheinbar vor kurzem im Ski Urlaub.
Also,Sie war bei der Wohnungsübergabe total kleinlich und hat sich total daneben benommen.Und ich denke jetzt hat Sie einfach keine Lust mir Geld nachzuzahlen. Inzwischen nutzen sie die Wohnung auch selber für sich.Also wir haben im gleichem Haus gewohnt.
Die kannten sich schon immer sehr gut mit Fristen usw aus und haben die auch immer zu ihren Vorteilen genutzt.Deswegen weiß ich echt nicht was die Planen bzw. wie sie es rechtfertigen könnten das sie mir keine Abrechnung aushändigen.
Und selbst wenn sie die aus irgendwelchen Gründen nicht ausstellen könnten, dann könnten sie mir ja wenigsten Bescheid sagen.
-
Aber ich bin doch absolute im Recht,oder? Was könnten die für Trickereien anwenden.Die Vermieter sind echt mit allen Wassern gewaschen.Und sowas nennt sich ne Mutter von drei Kindern.
-
Soll ich vielleicht lieber erstmal noch ne Frist von einer Woche setzen oder sollte ich direkt zum Anwalt?
-
Immer noch nichts gekommen.Ich befürchte da kommt nichts mehr.
-
Also, Einschreiben ist dort vor zwei Tagen angekommen.Bis jetzt noch keine Antwort.
Was würdet Ihr machen, wenn bis zur festgelegten Frist am 17.01.17, keine Abrechnung geschickt wurde ? -
So, Brief ist heute als Einwurfeinschreiben raus gegangen.Bin mal gespannt wie sie antworten.
-
Es war so das ich dort ne Zeit lang mit meiner Ex Freundin dort gewohnt habe.Als Sie dann ausgezogen war habe ich natürlich zu viele Nebenkosten bezahlt.Deswegen habe ich auch mit der Nebenkostenabrechnung 2014 so einiges zurück bekommen.Und da die Vermieter sich in allen Gelegenheiten immer sehr gerne bitten ließen, haben die sich wohl gedacht das ich das mit der Abrechnung bestimmt vergesse und die es so behalten können.Werde auf jeden Fall mal posten wie sie sich verhalten haben.Habe auch mal gelesen das man die ganzen Nebenkosten nach dieser Frist wieder zurück verlangen kann.Stimmt das?
-
Dann würde ich dem Vermieter einen netten "sicherlich" Brief schicken und das ganze auf Wiedervorlage 14 Tage später legen.
Lieber VM,
sicherlich ist ihrer Aufmerksamkeit entgangen,
dass Sie ...Bitte kurzfristig erledigen. Danke
Mfg
Ich
Danke,werde ich machen.Werden dann bestimmt sagen , dass sie die Adresse verloren haben oder ähnliches . -
Oh sorry war doch nicht Ende 2011 war der 15 September 2012
Und dem Vermieter hatte ich beim Auszug die Aktuelle Adresse mitgeteilt.Zeuge war dabei. -
Habe die Abrechnung jedes Jahr bekommen.Nur die von 2015 nicht
Letztes Jahr habe ich 300 Euro zurück bekommen -
Gegenfrage: Wann bist du eingezogen?
Das war Ende 2011.Warum?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!