Nebenkostenzahlungen bei Jahresabrechnung vergessen zu verrechnen

  • Hallo zusammen

    mein Anliegen :
    wir zahlen laut mietvertrag 70€ Nebenkosten sowie 150€ Heizung pro monat vorraus.
    jetzt sah ich gestern erst bei der jahresabrechnung von 2015, wohnen seit April 2011 in dieser Wohnung
    das nur Heizkosten mit 1800€ zur Berechung her genommen wurden
    aber nix von den 70€x12 = 840€ was wir an Nebenkosten gezahlt haben.
    Bei den anderen Jahresabrechnungen leider auch nur die Vorrauszahlungen von der Heizung berücksichtig.
    Dem entsprechend kam es immer wieder zu Nachzahlungen die wir tätigen mussten.
    allein für 2015 kam es zur Überzahlung von 547,39€ + die zu unrecht gezahlten 92,61€ als Nachzahlung
    je genauer man die Abrechnungen vergleicht werden jedes mal neue Posten aufgeführt :confused:

    Ich habe darauf hin schon mit unserem Hausverwalter gesprochen bzw. ihm auch schriftlich über dieses Thema geschrieben. Auch habe ich mitgeteilt das auch die anderen Mieter betroffen seinen könnten mit dieser falschen Berechnung, die aber noch nicht davon wissen das Nebenkosten vorrauszahlungen vergessen worden sind. er wollte sich das jetzt im jan.2017 genauer anschauen wenn er die Abrechnung für 2016 fertig macht.

    je länger ich über die vergessenen Nebenkosten nachdenke frage ich mich gibt es gesetzlich eine Regelung wie man das "verlorene" Geld von 2015 oder so retten könnte.

    lieben Gruß
    chaoszwerg

  • Wenn eine NK-Abrechnung falsch ist zahlt man eben keine NK-Vorauszahlungen mehr bis eine korrigierte Abrechnung vorliegt.
    Den VM davon in Kenntnis setzen, was ja bereits geschehen ist.

  • sollte das für nur für 2015 zählen oder auch für die Jahre davor?


    Wenn kalenderjährig abgerechnet wird, wären jetzt Forderungen von 2013 und früher verjährt. Es ist Euch überlassen, unrichtigen Abrechnungen zu widersprechen (per Einwurfeinschreiben) mit Verweis auf fehlende Berechnungen bzw. Berücksichtigungen der getätigten Vorauszahlungen.

  • sollte das für nur für 2015 zählen oder auch für die Jahre davor?

    Das zählt gar nicht.

    Die Vorauszahlungen dürften nur zurückbehalten werden wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Abrechnung erstellt.

    Binnen 12 Monate nach Zugang können noch Einwände gegen eine Abrechnung eingelegt werden.

    Für die 2014 und früher also nicht mehr möglich.


    Zitat

    wir zahlen laut mietvertrag 70€ Nebenkosten sowie 150€ Heizung pro monat vorraus.


    Auch tatsächlich?


  • Auch tatsächlich?


    wir haben jeden Monat 540€ komplett miete bezahlt
    das heißt 320€ Kaltmiete + 70€ Nebenkosten + 150€ für Heizung
    somit haben wir 2640€ eingezahlt für Jahresabrechnung

    das ist die betreffende stelle aus der Abrechnung 2015 wo nur 1800€ Heizung berücksichtig worden sind
    der Hausverwalter erlies uns dann 200€ so das man noch 92,61€ nachgezahlt hatte.

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  • der Hausverwalter erlies uns dann 200€ so das man noch 92,61€ nachgezahlt hatte.

    Wie nett vom Verwalter:o, aber rechnen scheint nicht seine Stärke zu sein.

    Ihr würdet ja 540 € zurück bekommen.

    Wenn Ihr die 92,61 € noch nicht gezahlt habt, tut es auch nicht.

    Nächster Schritt ein nettes Schreiben an den Vermieter, das ist euer Vertragspartner, nicht der Verwalter.

    Darin schildert Ihr den Fehler in der Abrechnung und fordert eine neue, korrekte Abrechnung.

    Gleichzeitig teilt Ihr dem Vermieter mit das Ihr ab Februar 2017 nur noch 175 € für Betriebs- und Heizkosten, statt wie bisher 220 € monatlich zahlt.

    Denn nach einer Abrechnung ist jede Vertragspartei berechtigt die Vorauszahlungen anzupassen.

    Für die fehlerhaften Abrechnungen der Vorjahre ist der Zug leider abgefahren.

  • die 92,61€ sind schon gezahlt worden auf zwei raten im April sowie Mai 2015
    Mit unseren richtigen Vermieterin ist eine Klärung nicht möglich,
    da die Frau gesetzliche Betreuer hat und im Altenheim ist
    deswegen gibt es den Hausverwalter der für die Abrechnung zuständig ist
    und die Daten an eine Firma weiter leitet zur Berechnung

    Alle Mieter hatten immer Nachzahlungen zu leisten
    also frage ich auch in direkt auch was die anderen Mieter machen können bevor diese 12-monatige Frist abgelaufen ist
    Alle Mieter haben ende März 2015 Ihre Abrechnung erhalten.

    dieses schreiben habe ich schon an den Hausverwalter geschickt :
    wie angekündigt meine Email zu diesem Thema

    Laut unserem Mietvertrag ist die Miete wie folgt auf geteilt: (Auszug vom Mietvertrag auch im Anhang)

    Kaltmiete 320,00€

    Nebenkosten 70,00€

    Heizung 105,00€ (dies haben wir ja auf 150€ angehoben)

    gesamt 495,00€ (540,00€)

    Ich kann jetzt nur für unsere Jahresabrechnung ein Beispiel erbringen,
    Was verbraucht worden ist im Jahr 2015 - wie es auf geschrieben ist, ist voll kommen richtig

    In den Abrechnungen wurde immer nur die Heizkosten berücksichtigt.
    150€ x12 =1800€ Vorrauszahlung
    aber nicht die Nebenkosten Vorrauszahlung mit 70€ x12 = 840€
    das würde ich gerne geklärt haben.
    betreffende Stelle von der Abrechnung 2015 im Anhang zu finden.

    wir haben dem nach im Jahr 2015
    1800€ für Heizung und 840€ für Nebenkosten gezahlt,
    das macht 2640€ was laut Mietvertrag für die Jahresabrechnung zur Berechnung herran genommen werden sollte/könnte.

    Ich hoffe sie können mein Gedankengang mit verfolgen
    mir liegt die Klärung am Herzen - nicht wegen den vergangenen Abrechnungen
    aber für die Laufende von 2016 und die Zukünftigen.
    das könnte evtl. ein Grund sein Warum so hohe Nachzahlungsbeträge auf den Jahresabrechnungen zu finden sind.

  • Wenn eine NK-Abrechnung falsch ist zahlt man eben keine NK-Vorauszahlungen mehr bis eine korrigierte Abrechnung vorliegt.
    Den VM davon in Kenntnis setzen, was ja bereits geschehen ist.

    Das führt aber nur zum ansammeln von Mietschulden mit ggfs entsprechenden Konsequenzen. Eine falsche Abrechnung berechtigt weder zur Aufrechnung noch zum Zurückbehalt.

    Lediglich offensichtliche/ selbstbehebare Fehler darf der Mieter als Grundlage einer Kürzung verwenden. Ganz einstellen geht aber nicht.

  • Das führt aber nur zum ansammeln von Mietschulden mit ggfs entsprechenden Konsequenzen. Eine falsche Abrechnung berechtigt weder zur Aufrechnung noch zum Zurückbehalt.

    Lediglich offensichtliche/ selbstbehebare Fehler darf der Mieter als Grundlage einer Kürzung verwenden. Ganz
    einstellen geht aber nicht.

    Angenommen der VM verrechnet sich oder verrechnet die Vorauszahlungen nicht korrekt zu Ungunsten des Mieters, es besteht eindeutig eine Rückzahlung an den Mieter die vom VM nicht entrichtet wird. Logischerweise kann der Mieter hier den überschüssigen Betrag einbehalten.

    Was spricht dagegen?

  • Die Situation ist leider etwas unglücklich. Wie viele Parteien leben denn in dem Haus? Das kann doch nicht sein, dass in einem Haus mit 6 oder 10 Parteien über jahre keiner merkt, dass die Verwaltung so einen Stuss betreibt.

    Und ist die "Verwaltung" gewerblich? oder ein überforderter Privathansel, der das aus gefälligkeit macht? Bei einer Firma würde ich mir tatsächlich Gedanken machen ob ich Strafanzeige wegen Betrug erstatte.

    grundsätzlich sit der Zug für die Vorjahre ausser 2015 nämlich abgefahren. Einwendungen sind nicht mehr möglich. Allerdings würde ich hier zu mindest. einen RA fragen, ob ein Rückgriff aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht doch möglich ist. Vermutlich aber ehr nicht.

  • Die Situation ist leider etwas unglücklich. Wie viele Parteien leben denn in dem Haus? Das kann doch nicht sein, dass in einem Haus mit 6 oder 10 Parteien über jahre keiner merkt, dass die Verwaltung so einen Stuss betreibt.

    Und ist die "Verwaltung" gewerblich? oder ein überforderter Privathansel, der das aus gefälligkeit macht? Bei einer Firma würde ich mir tatsächlich Gedanken machen ob ich Strafanzeige wegen Betrug erstatte.

    grundsätzlich sit der Zug für die Vorjahre ausser 2015 nämlich abgefahren. Einwendungen sind nicht mehr möglich. Allerdings würde ich hier zu mindest. einen RA fragen, ob ein Rückgriff aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht doch möglich ist. Vermutlich aber ehr nicht.

    ..über Jahre keiner merkt....Die Leute haben alle zuviel Geld, denke ich, ansonsten müsste es bemerkt werden, oder sind es überwiegend Dep...Ananlphabeten, wie auch immer, für das Jahr 2011 ist der Zug abgefahren in Bezug auf NK-Rückzahlung. Rückgriff aus ungerechtfertigter Bereicherung wäre noch ein Weg, sofern auch nicht da eine Verjährig eingetreten wäre.

  • Es geht um insgesamt 4 Mietparteien (uns eingeschlossen)

    allgemein ist es bei uns etwas chaotisch was die Hausverwalter betrifft
    warum die fragt ihr euch jetzt als wir hier eingezogen sind war es eine andere Frau die für uns zuständig war, die Nichte der Vermieterin - aber da lief schon einiges falsch was man erst 2-3 Jahre später erfuhr.
    diese Frau erklärte dem jetzigen Hausverwalter wie sie die Abrechnungen immer gemacht hat
    alles privat gemacht bis auf Heizung, Strom und Gas ablesen -dies übernehmen einmal Überlandwerk und die Firma Techem
    die Firma erstellt dann auch die Abrechnungen für die Mieter.

    die Verbrauchswerte passen ja, nur halt das vergessen der andere Vorrauszahlungen mit ein zu beziehen zieht sich über die Jahre
    Es wurde immer nur übern Verbrauch geredet aber diese eine Zahl was vorraus bezahlt worden ist beachtete niemand
    man war einfach blind und hat das Vertrauen gehabt es wurde alles richtig weiter gegeben was man eingezahlt hatte.

    als ich nachgerechnet hatte was nicht stimmt in der Abrechnung kam ich mir einfach so blöd und blind vor.
    habe mich sehr geärgert über diese Dummheit sowie blindes Vertrauen den Hausverwalter gegenüber.
    Ich weiß das aber zwei andere Mieter wohl damals keinen Mietvertrag ausgestellt haben bekommen (haben mir die Mieter erzählt das sie keinen haben, das war einfach so gemacht worden einziehen ohne Vertrag die einen wohnen seit 14Jahre hier und die anderen 11Jahre. diese Können jetzt leider nicht belegen wie hoch Ihre Nebenkosten angesetzt worden sind.
    Wir und der andere Mieter haben einen Mietvertrag das wir es Belegen können.

  • Ich habe die anderen Mieter noch nicht angeschrieben wegen diesem Berechnungsfehler
    Sollte ich dies noch machen ?

    Im Grunde genommen gehen Dich anderer Mieter Berechnungsfehler nichts an, es sei denn, Ihr wollt gemeinsam dagegen vorgehen.

  • Ich habe die anderen Mieter noch nicht angeschrieben wegen diesem Berechnungsfehler
    Sollte ich dies noch machen ?


    Vielleicht eher dem Finanzamt einen Hinweis geben, Stichwort: Steuerhinterziehung.

  • Ich habe die anderen Mieter noch nicht angeschrieben wegen diesem Berechnungsfehler
    Sollte ich dies noch machen ?


    Warum muss man Mitmieter aus dem Haus anschreiben, kann man das nicht besser mündlich erledigen? Was du machst oder auch nicht, musst du selber wissen.

  • Warum muss man Mitmieter aus dem Haus anschreiben, kann man das nicht besser mündlich erledigen?


    Nein, er will wohl auf der Liste der Mieterhöhungskandidaten ganz oben stehen...

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