Ungewöhnliche Rückzahlung der Nebenkosten

  • Moin,

    Ich hab da ein kleines Problem, ne Bekante hat ihre Nebenkosten Nachzahlung zurück bekommen in Briefmarken, wir haben jetzt schon mit der Vermieterin Telefoniert, diese meint das damit alles erledigt ist, nun ist es so das sie eh im Januar auszieht jetzt ist die frage ob man da noch gehen vorgeht oder versucht so gut wie Möglich aus der Geschichte rauszukommen.

    Merkwürdig ist es schon, am Tel. war sie auch nicht sehr nett, ist ihr halt egal auch als wir angedeutet die Letzte Miete in Briefmarken zu zahlen hat sie das nicht interessiert sauer sind wir aber schon, die Frage ist was man da am besten macht.

    Meine Überlegung war dazu einfach bei der Letzten Miete das Geld einzubehalten und die Briefmarken per Einschreiben zurückzuschicken, die Frage ist ob das Rechtlich ok ist meiner Meinung nach würde man dann von der Miete den fehlenden Teil der Nebenkosten einbehalten und dann halt den Fehlenden Teil der Miete mit den Briefmarken zurückzahlen.

    mfg Sandfrog

    p.s. was macht man mit so vielen Briefmarken ?

    2 Mal editiert, zuletzt von sandfrog (23. Dezember 2016 um 18:41)

  • 24,03€ ist nicht viel aber Ätzend ist es schon.

    Ist ja schon fast ein Witz mit Briefmarken zu bezahlen. Mein Rat wäre, gehe damit zur Post und löse diese ein, wenn es diese Möglichkeit noch gibt.
    Allerdings auch leichtsinnig von der Vermieterin, die Briefmarken im Briefumschlag verschickt obwohl man weiss, dass Post auf dem Postweg leicht verloren gehen kann.

    Wenn Du dir ebenfalls einen Scherz erlauben möchtest, teile der Dame mit, dass sie die Briefmarken bei dir oder deiner Freundin abholen kann weil du dafür keine Verwertung hast. Auf keinen Fall die Briefmarken im Briefumschlag zurückschicken, aus dir sicher verständlichem Grund.

  • Ja gibt es natürlich, allerdings meiner Meinung nach Fehler des Vermieterin ich reiße es mal kurz an.

    1.) Brandmelder in der Wohnung defekt (Permanente Fehlalarme mit Feuerwehreinsatz), wir haben es Regelmäßig angemahnt wo auch eine mehrmals Wartungsfirma kam und nix gemacht hat, jedenfalls kam dann zur Vermieterin irgendwann eine recht große Rechnung der Feuerwehr und der Schlüsseldienste, sie hatte irgendwann dann auch eigene Brandmelder aber die wurden uns von der Wartungsfirma verboten die wollten ihren scheiß anbauen immer die gleichen alten Kaputten, ist für uns recht glimpflich gelaufen damals kosten hat die Vermieterin bezahlt.

    2.) Im Bad war der Spülkasten defekt sie solte sich selbständig nen Kosten Voranschlag holen und ihr schicken, sie hat es Schriftlich abgesegnet das sie die Kosten komplett bezahlt, naja und dann wollte sie nicht mehr Zahlen und der rest war halt ein ziemliches hin und her und ist bis heute noch offen sie hat es zwar Bezahlt will aber das Geld wieder.

    Naja das ist auch der Grund mit für den Auszug, dieses ewige hin und her und das die Kosten für Reparaturen ausgelegt werden sollen, das ist bei einer so alten Wohnung recht blöde wenn man vorher sich immer alles Schriftlich einholen muss, zudem sind die Wände nass weil es Probleme am Dach gibt, und das Wasser vom Balkon nicht ablauft ...

    mfg sandfrog

    Einmal editiert, zuletzt von sandfrog (23. Dezember 2016 um 20:02)

  • Erstmal danke an euch, den Tip von Banane werden wir mal testen glaub aber nicht das die Post die zurücknimmt, ansonsten erstmal sind jetzt einige Tage Frei und danach schauen wir mal was wir machen.

    Denke wir werden das anmahnen und wenn nix kommt es einfach so lassen, ist nur noch einen Monat in der Wohnung und wen der Auszug sauber klappt dann erledigt sich das ganze von selber, sie kommt da eh recht gut raus Kaution oder ähnliches hat sie damals nicht zahlen müssen also von der Seite gibt es erstmal auch keine Probleme, dann kann man das auch einfach so belassen und abreagiert hat sie sich auch mittlerweile.

    mfg Sandfrog

  • Wenn etwas defekt ist, sollte man als Mieter IMMER Rücksprache mit dem Vermieter halten, selbst wenn es ein Notfall ist. In Notfällen ist man jedoch vor Regress eher geschützt, wenn man eigenmächtig handelt.

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