Balkon-Reperaturarbeiten (unangekündigt & unordentlich)

  • Hallo Zusammen!
    Ich wohne in einer WG bei einem großen Vermieter in einem Hochhaus.
    Anfang des Jahres bekamen wir einen Brief, dass an den Balkonen der Nordseite Restaurationsarbeiten stattfinden sollen und die dortigen Balkone leer geräumt werden sollten. Da ich auf einer anderen Seite des Hauses wohne, konnte die damalige Nachricht also ohne weiteres ignoriert werden.
    Vor 2 Monaten wurde auf ein mal das Gerüst vor unserem Balkon aufgebaut und hätte ich es nicht schon von draußen gesehen, hätte mich mit einem Mal ein Bauarbeiter im 9. Stock überrascht. Ohne Benachrichtigung und Info von dem Vermiter aus wurden also auch bei uns die Arbeiten gestartet. Irgendwie hat man das damals aber noch hingenommen.
    Heute wurde in einer Blitzaktion das Gerüst abgebaut. Die Wände wurden neu gestrichen und bearbeitet - aber auf dem Boden des Balkons ist farbe und sehr viel Dreck.
    Nun ist es in der Vorweihnachtszeit sehr stressig und ich habe eigentlich keine Zeit und Lust - und auch nicht die Motivation - den Balkon zu reinigen....momentan sieht er um einiges schlimmer aus als vor der Restauration...

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, rechtlich vorzugehen?

  • Klingt alles mal wieder völlig logisch. Besonders gefällt mir der Part, wo plötzlich und unerwartet ein Gerüst im 9ten Stock auftaucht. Rasend schnelll, überraschend und wie aus dem Nichts. Dann verchwindet dieses Gerüst sogar wieder, an einem Tag. War bestimmt nur eine Bohle zwischen zwei Leitern........

  • Gibt es irgendeine Möglichkeit, rechtlich vorzugehen?

    Nicht dein ernst, oder? Die Vorweihnachtszeit ist für dich sehr stressig, was es dir unmöglich macht deinen Balkon zu säubern, aber für ein rechtliches Vorgehen reicht es dann doch noch, oder wie?
    Im Zweifel kann man auch einfach mal bei der HV. bescheid sagen.

  • Hallo Zusammen!
    Ich wohne in einer WG bei einem großen Vermieter in einem Hochhaus.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, rechtlich vorzugehen?

    Hallo,

    wenn der Vermieter so groß ist, höchstwahrscheinlich über 2 Meter, dann sollte man sich mit rechtlichen Vorgehensweisen zurückhalten, denn wenn der dann von dort oben den Arm fallen lässt, ist man manchmal einen Kopf kürzer.

    Natürlich gibt es in jedem Fall eine Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen, dafür benötigt man einen relativ erfolglosen Rechtsverdreher am besten einen vom Mieterbund, sehr viel Geld und ein dickes Fell, dann klappts auch mit dem Gerüst.

    Gruß
    BHShuber

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