Nein, das ist alles korrekt. Bist Du nüchtern???
Ich wollte das bereits vor 20 Minuten fragen.
Nein, das ist alles korrekt. Bist Du nüchtern???
Ich wollte das bereits vor 20 Minuten fragen.
Hier nochmal die Abrechnung
Wie bereits von 3 Usern bestätigt, ist mit den Fristen der Abrechnung alles in Odnung.
Ich wollte lediglich Rechtshilfe zu meiner angelegenheit. Aber anscheindend ist das momentan nicht möglich das es ist einer Privaten Diskussion auszuarten scheint. Entschuldigt das ich gefragt habe!
jetzt net gleich beleidigt sein.
wie das so im leben ist: 3 Personen und 7 Meinungen.
Ich wollte lediglich Rechtshilfe zu meiner angelegenheit. Aber anscheindend ist das momentan nicht möglich das es ist einer Privaten Diskussion auszuarten scheint. Entschuldigt das ich gefragt habe!
Deine Frage wurde nun bereits MEHRMALIG durch DREI User übereinstimmend beantwortet?
Ja der eine behauptet das und der andere jenes
Das Thema kann geschlossen werden!
Ja der eine behauptet das und der andere jenes
Das Thema kann geschlossen werden!
Nein, nur einer behauptet was anderes und durch aufmerksames lesen wärest Du auch selber auf die Antwort gekommen, was nun richtig ist.
Ja aber niemand hat die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können, also stand Aussage gegen Aussage, ich wende mich doch besser an einen Juristen.
Ja aber niemand hat die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können, also stand Aussage gegen Aussage, ich wende mich doch besser an einen Juristen.
wirst du uns bitte berichten
Ja aber niemand hat die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können, also stand Aussage gegen Aussage, ich wende mich doch besser an einen Juristen.
Watt?....äh ja ja, das sehe ich jetzt auch so. Der Jurist wird auf jeden Fall die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können.
Hausflur/Grundstücksservice sagt mir nichts. Kann das eine Position sein, welche der VM an die HV zu zahlen hat?
Das ist eine interessante Frage Berny! Ich nehme an es handelt sich um Reinigungsservice für den Hausflur und Hausmeisterservice bzw. Grundstückspflege für nicht vorhandene Freiizeitflächen etc.
Das einzigste was uns zur Verfügung stand war ein maximal 5 m² großer Mülllabstellplatz. Und die Reinigungskraft war auch nicht im Mietvertrag enthalten obwohl wir die Reinigung selber wöchentlich für den Treppenflur durchgeführt haben!
Ich wollte niemand zu Nahe treten, sorry falls das so rüber kam.
Selbstverständlich werde ich euch auf dem laufenden halten : 3
Ich nehme an es handelt sich um Reinigungsservice für den Hausflur und Hausmeisterservice bzw. Grundstückspflege für nicht vorhandene Freiizeitflächen etc.
Und die Reinigungskraft war auch nicht im Mietvertrag enthalten obwohl wir die Reinigung selber wöchentlich für den Treppenflur durchgeführt haben!
Um sie Euch in Rechnung stellen zu können, müssten sie im MV vereinbart worden sein ODER im MV müsste auf die BetrkVO verwiesen werden. Lass' Dir doch vom VM die Originalbelege zeigen.
Um sie Euch in Rechnung stellen zu können, müssten sie im MV vereinbart worden sein ODER im MV müsste auf die BetrkVO verwiesen werden. Lass' Dir doch vom VM die Originalbelege zeigen.
Ja das hab ich schon in einem Widerspruch verfasst =)
Bei Bedarf kann ich ihn zeigen ![]()
Ja das hab ich schon in einem Widerspruch verfasst =)
Bei Bedarf kann ich ihn zeigen ![]()
Dann mach mal...
jetzt net gleich beleidigt sein.
wie das so im leben ist: 3 Personen und 7 Meinungen.
Hallo,
nein nicht 7 Meinungen sondern eine ordentliche Antwort.
Gruß
BHShuber
Ja aber niemand hat die Richtigkeit mit Paragrafen widerlegen können, also stand Aussage gegen Aussage, ich wende mich doch besser an einen Juristen.
Hallo,
zunächst bestätige ich die Aussagen von 3 Usern ebenso, dann verrennt sich Indi in was was seiner Meinung nach richtig ist, was aber komplett an der Fragestellung vorbei geht, Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum.
Beides muss auf der Abrechnung hinterlegt sein.
Also, den Gang zum Juristen kannst du dir sparen.
Gruß
BHShuber
aber kein Problem
hab bald wieder mit dem Anwalt meines Mieters zu tun, welcher am 31.1. 2017 auszieht.
der müsste nach euerer Meinung 23 Monate auf Abrechnung warten.
Wenn Du so lange brauchst, ja.
Denn zu Zwischenabrechnungen bist Du als Vermieter nicht verpflichtet.
Dann müßte der Vermieter unter Umständen für alle Mieter und das gesamte Objekt mehrfach binnen weniger Monate Abrechnungen erstellen.
Wie das gehen soll erkläre bitte mal.
Du hättest das was in dem Link steht genauer lesen sollen.
Dort heißt es u. a.
Da üblicherweise ein Abrechnungszeitraum gewählt wird, der dem Kalenderjahr entspricht, endet die gesetzliche Abrechnungsfrist in der Regel mit Ablauf des Monats Dezember des Folgejahres. Demzufolge muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 31.12. des Folgejahres zugestellt worden sein.
Zitathat aber diesen komischen Mietvertrag vom DMB
Nicht Dein Ernst? Du verwendest den Mietvertrag des "Feindes"?
Noch mal:
Du mußt zwischen Abrechnungszeitraum des gesamten Hauses und Abrechnungszeitraum (Miet-, Nutzungszeitraum) des Mieters unterscheiden. Abrechnen muß der Vermieter binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes des Hauses, nicht nach dem des Mieters.
Ich wollte lediglich Rechtshilfe zu meiner angelegenheit. Aber anscheindend ist das momentan nicht möglich das es ist einer Privaten Diskussion auszuarten scheint. Entschuldigt das ich gefragt habe!
Es gibt leider immer User hier die sich mit widerwärtigen Bemerkungen selbst aufwerten wollen. Die haben möglicherweise sonst nirgend etwas zu sagen/melden, hier in der Anonymität kotzen die sich aus. Also gelassen bleiben.
Hallo, Dresen
Abrechnungszeitraum sind immer 12 Monate, meist von 1.1. bis 31.12.d.J. Alle Rechnungen in diesem Zeitraum zählen, z.B.
ergibt eine Summe von € 2.000,00. Für NK zulässig und vereinbart.
Du ziehst aber schon im Sept. aus, dann ist Dein Nutzungszeitraum nur 9 Monate, also gilt die Summe nur für 9 Monate.
Die Berechnung recht simpel z.B.: € 2.000,00 : 12 = € 166,67, diese Summe mal 9 Monate ergibt € 1.500,03.
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