Beiträge von Dresen

    Um sie Euch in Rechnung stellen zu können, müssten sie im MV vereinbart worden sein ODER im MV müsste auf die BetrkVO verwiesen werden. Lass' Dir doch vom VM die Originalbelege zeigen.

    Ja das hab ich schon in einem Widerspruch verfasst =)

    Bei Bedarf kann ich ihn zeigen ;)

    Das ist eine interessante Frage Berny! Ich nehme an es handelt sich um Reinigungsservice für den Hausflur und Hausmeisterservice bzw. Grundstückspflege für nicht vorhandene Freiizeitflächen etc. :/ Das einzigste was uns zur Verfügung stand war ein maximal 5 m² großer Mülllabstellplatz. Und die Reinigungskraft war auch nicht im Mietvertrag enthalten obwohl wir die Reinigung selber wöchentlich für den Treppenflur durchgeführt haben!

    Ich wollte niemand zu Nahe treten, sorry falls das so rüber kam. :/ Selbstverständlich werde ich euch auf dem laufenden halten : 3

    Hi indi, vielen Dank für die schnelle Antwort! =)

    Also zählt das auch tatsächlich wenn der Gesamtabrechnungszeitraum bist 31.12.2015 angegeben ist? Wie gesagt, direkt unter diesem genannten Datum wurde mein Zeitraum angegeben zum 31.10.2015!

    Das klingt ja bis dahin schonmal positiv =)

    Guten Abend Leute,

    vorab schonmal vielen Dank dafür das es so ein Forum gibt, finde ich sehr hilfreich! ;)

    Nun zu meinem Anliegen, ich hoffe das mir jemand dabei helfen kann!

    Und zwar geht es um die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2015 die mich nun am 11.Dezember diesen Jahres ereilt hat, indem der Vermieter eine Nachzahlung in Höhe von 469,16 € einfordert!

    Ich weiss das die Vermieter sich da an eine 12 - Monatige Frist halten müssen, die besagt, das nach dem enden des Abrechnungszeitraumes dem Vermieter noch 12 Monate circa eingeräumt werden, um mir die Abrechnung zukommen zu lassen.

    Auf der Betriebskostenabrechnung steht der Gesamtabrechnungszeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2015 drauf, nur eine Zeile direkt da drunter steht geschrieben, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2015 - 31.10.2015.

    Welches davon ist nun für die die Frist ausschlaggebend ? Würde mich über etwaige Hilfen freuen wie ich mich da am besten Verhalten kann.

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