Beiträge von sky4321

    Das stimm eigentlich. Ich möchte aber ungern etwas übersehen, da ich vermute das es trotzdem Probleme geben wird.

    Jetzt interessiert es mich aber generell. Habe ich es richtig verstanden, selbst wenn die Klausel von 200,- € je Einzelfall gesprochen hätte, wäre die Forderung unberechtigt gewesen?

    Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten.
    Hier noch ein paar Informationen.

    Der exakte Rechnungsbetrag ist 175,- € und beinhaltet den Kaufpreis für eine neue Armatur und die Einbaukosten hierfür.

    Es wurde laut Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart und bezieht sich auf Instandsetzungsarbeiten für die Behebung von Schäden welche die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Beispielhaft sind hier auch Wasserhähne aufgeführt) bis zu einer Summe von 60,- € im Einzelfall und maximal eine Gesamtsumme von 150,- € im Jahr.

    Vielen Dank für Deine Einschätzung :)

    Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel?
    Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung.
    Haftet für so etwas überhaupt der Mieter?

    Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?

    Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen folgendes einzuordnen:

    Zwei Monate nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 200,- € über eine erfolgte Reparatur einer Badezimmerarmatur.
    Die 200,- € sollen von meiner Kaution einbehalten werden.

    Begründung:
    Die Badezimmerarmatur sei schwergängig zu betätigen.

    Wie ist das ganze einzuordnen?
    Ist der Vermieter im recht?

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