Pflichten eines Maklers?

  • Hallo liebes Miet-Forum,

    meine Frau und ich sind vor einigen Wochen in eine schöne 4-Zimmer-Wohnung in München gezogen. Da man in München viele bzw. die meisten Wohnungen nur über einen Makler bekommt, haben wir auf einen solchen zurückgreifen müssen. Nun zu meiner Frage:

    Die Maklerin hat bei unseren Gesprächen die Lärmbelästigung durch die angrenzende Hauptstraße stets heruntergespielt (sehr gute schallisolierte Fenster, keine Beschwerden anderer Eigentümer bzw. Mieter etc.). Aus diesem Grund sind wir davon ausgegangen, dass der vorbeifahrende Verkehr zu verkraften sei und haben den Mietvertrag unterschrieben und die nicht unerhebliche Maklerprovision bezehlt (2,38fache der Netto-Kaltmiete).

    Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Straße insbesondere zu Rush-Hour-Zeiten wahnsinnig laut ist und ein gewisser Lärmpegel auch bei geschlossenem Fenster in die Wohnung drängt :mad: Wie gut, dass wir die Wohnungsbesichtigung sowie die -übergabe immer in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt haben...

    Wisst Ihr, ob der Makler hier eine Pflichtverletzung begangen hat und wir ggf. einen Teil der Maklerprovision zurückfordern können? Fühle mich schon ganz schön verschaukelt und überlege bereits jetzt nach einer alternativen Wohnung Ausschau zu halten...

    Danke Euch schonmal im Voraus für Eure Meinungen!

    Viele Grüße
    TypeActive

  • Also ein Makler ist doch verpflichtet wahre Auskünfte zu geben ! Entweder ihr habt da einen sehr schlechten Makler erwischt, der sich wirklich nicht auskannte oder er hat euch diese Lärmbelästigung bewusst verschwiegen ... ich denke in beiden Fällen könnt ihr etwas dagegen unternehmen. Ein Anwalt auf diesem Gebiet wird euch da weiterhelfen können. Hier findet ihr eine erste Anlaufstelle auch mit integrierter Anwaltssuche falls ihr keinen Experten zur Hand habt !

    :)


  • ... ich denke in beiden Fällen könnt ihr etwas dagegen unternehmen. Ein Anwalt auf diesem Gebiet wird euch da weiterhelfen können.[.....] findet ihr eine erste Anlaufstelle auch mit integrierter Anwaltssuche falls ihr keinen Experten zur Hand habt

    Primitive Werbung unter der Gürtellinie

    Auch der angepriesene Anwalt wird Ihnen ohne Beweise nicht weiterhelfen. Wenn Sie allerdings für 2€ die Minute sich sowas anhören wollen, dann sollten Sie es auch tun.

  • Sorry aber da wart Ihr etwas naiv. Die Straße war ja wohl vorher schon da und wenn Euch die Problematik vorher schon bewusst war, hättet Ihr da mehr nachhaken müssen bzw. eine Besichtigung zur Hauptverkehrszeit vereinbaren oder einfach mal zur Rushhour vorbeischauen müssen.

    Auch ist die mündliche Aussage schwer zu belegen, wenn in der Annonce stehen würde ruhige Lage, hättet ihr noch eine Option, aber so sehe ich da aus Erfahrung keine bis nur geringe Chancen.
    Das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben lohnt imho keine Klage.
    Aber im Zweifel mal nen fähigen Anwalt fragen. Erstberatung ist das Stichwort.

    Es sind übrigens 2 Kaltmieten + Märchensteuer.

  • Hallo TypeActive,
    das sieht nach einer nicht so einfachen Loesung aus.
    Sie haben die Lage der Wohnung gesehen.
    Der Makler hat das Problem in reduzierter Form angesprochen

    Eventuell die Aussage ueber die gut isolierten Fenster koennen Sie in Frage stellen. Wenn ein Laie den Unterschied von ein gutes und sehr gutes Isoliertes Fenster nicht unterscheiden kann und Sie auch noch beweisen koennen das der Makler die Aussage gemacht hat, sollten Sie an dieser Sache dran bleiben. Eventuell "arglistige Taeuschung". Ab hier beginnt aber die Rechtsberatung und dies kann ein fachkundiger Rechtsanwalt besser beurteilen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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