Beiträge von TypeActive

    Hallo liebes Miet-Forum,

    meine Frau und ich sind vor einigen Wochen in eine schöne 4-Zimmer-Wohnung in München gezogen. Da man in München viele bzw. die meisten Wohnungen nur über einen Makler bekommt, haben wir auf einen solchen zurückgreifen müssen. Nun zu meiner Frage:

    Die Maklerin hat bei unseren Gesprächen die Lärmbelästigung durch die angrenzende Hauptstraße stets heruntergespielt (sehr gute schallisolierte Fenster, keine Beschwerden anderer Eigentümer bzw. Mieter etc.). Aus diesem Grund sind wir davon ausgegangen, dass der vorbeifahrende Verkehr zu verkraften sei und haben den Mietvertrag unterschrieben und die nicht unerhebliche Maklerprovision bezehlt (2,38fache der Netto-Kaltmiete).

    Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Straße insbesondere zu Rush-Hour-Zeiten wahnsinnig laut ist und ein gewisser Lärmpegel auch bei geschlossenem Fenster in die Wohnung drängt :mad: Wie gut, dass wir die Wohnungsbesichtigung sowie die -übergabe immer in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt haben...

    Wisst Ihr, ob der Makler hier eine Pflichtverletzung begangen hat und wir ggf. einen Teil der Maklerprovision zurückfordern können? Fühle mich schon ganz schön verschaukelt und überlege bereits jetzt nach einer alternativen Wohnung Ausschau zu halten...

    Danke Euch schonmal im Voraus für Eure Meinungen!

    Viele Grüße
    TypeActive

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