Betriebskostenabrechnung - Rechtmäßigkeit der Nachforderung

  • Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier und hoffe, dass mir mit einem Rat zur Seite gestanden werden kann.
    Ich habe zum 30.09.2016 fristgemäß das zuvor von mir über rund 6 Jahre bewohnte Haus gekündigt und gestern die Betriebskostenabrechnung erhalten. Alle bisherigen Betriebskostenabrechnungen wurden jeweils zum Jahresende erstellt und entstandene Nachzahlungen auch immer entrichtet.
    Die aktuelle Abrechnung mit Datum vom 09.12.2016 erfasst nun jedoch das Jahr 2015(!).

    Ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass die Nachforderungen nur eine gewisse Zeit lang durch den Vermieter erhoben werden können, bevor sie verjähren und nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Und darum geht es mir nun.

    Im Einzelnen sind folgende Posten und Abrechnungszeiträume aufgeführt:
    - Grundsteuer (Bescheid vom 05.01.2015)
    - Wartung der Heizungsanlage (Rechnung vom 22.12.2015)
    - Straßenreinigung (Bescheid vom 07.01.2015)
    - Müllabfuhr (Bescheid vom 07.01.2015)
    - Pflege der gemeinsamen Außenanlage (Rechnung vom 17.01.2015)
    - Wohngebäude - und Haftpflichtversicherung für die Zeit vom 01.06.2014-01.06.2015
    - abzgl. einer Erstattung für die Zeit vom 01.04.2015-01.06.2015
    - Wohngebäude - und Haftpflichtversicherung für die Zeit vom 01.06.2015-01.06.2016

    Insgesamt ergibt sich aus den o.g. Posten eine Nachzahlung in Höhe von 247,62 €, zu deren Erstattung ich aufgefordert wurde.
    Meine Frage ist nun, ob der Vermieter überhaupt noch berechtigt ist diese Forderungen (teilweise ja bis 2014 zurückreichend) zu erheben und damit auch einen Anspruch auf eine Nachzahlung durch mich hat?

    Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte und sende vorab schon einmal einen herzlichen Dank,

    Patriot

  • Zitat

    Ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass die Nachforderungen nur eine gewisse Zeit lang durch den Vermieter erhoben werden können

    Richtig. Binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Ist das das Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2015 noch fristgerecht zugegangen.

    Für das Jahr 2016 hätte der Vermieter dann bis 31.1.2017 Zeit die Abrechnung zuzustellen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (14. Dezember 2016 um 13:54)

  • Danke "anitari" für die rasche Auskunft!
    Ich entnehme Ihrer / Deiner Antwort, dass die Abrechnung für 2015 bis Ende 2016 zugestellt und damit eine Nachzahlung auch erhoben werden kann. Richtig?

    Was ist aber mit den Einzelposten? Teilweise sind diese ja bereits in 2014 bzw. bis Ende 2015 entstanden? Sind diese also auch noch nicht "verfristet"? Hätten diese nicht mit der Betriebskostenabrechnung eingefordert werden müssen, die mir Ende 2015 zugestellt wurde? Dies gilt ja vor allem für die Versicherungskosten, die teilweise von Mitte 2014 bis Mitte 2015 erhoben werden.

    Ich muss also den eingeforderten Betrag von insgesamt 247,62 € zahlen, richtig?

  • Du meinst die Versicherungen.

    Sofern der Vermieter die Beiträge auf den Abrechnungszeitraum korrekt verteilt ist das in Ordnung.

    Das hier die Laufzeit nicht mit dem Abrechnungszeitraum übereinstimmt ist Nebensache.

    (Warum hat der Blödmann eigentlich die Belege der Abrechnung beigelegt?)

    Zitat

    Ich muss also den eingeforderten Betrag von insgesamt 247,62 € zahlen, richtig?

    Wenn die Abrechnung formell und rechnerisch korrekt ist, ja.

    Kannst sie ja mal als Bild(er), persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch laden.

    Zitat

    Ich entnehme Ihrer / Deiner Antwort, dass die Abrechnung für 2015 bis Ende 2016 zugestellt und damit eine Nachzahlung auch erhoben werden kann. Richtig?

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, richtig.

  • Sehr gerne und noch einmal meinen Dank!

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    Hallo,

    ich lese hier bei dem ersten Posten Grundsteuer lt. Bescheid und frage mich um welche Art von Gebäude es sich hier handeln könnte was eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1.039€ verursacht????:confused:

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    ich lese hier bei dem ersten Posten Grundsteuer lt. Bescheid und frage mich um welche Art von Gebäude es sich hier handeln könnte was eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1.039€ verursacht????:confused:

    Gruß
    BHShuber

    Ooch huber, seit wann wird denn Grundsteuer verursacht?:confused:

    Wenn ich bedenke das meine läppischen 245 m² schon fast 500 € Grundsteuer jährlich, bei nur 380 % Hebesatz, "verursachen" ...

  • Sehr gerne und noch einmal meinen Dank!

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    Was genau hast Du denn gemietet?

    Da ich keinerlei verbrauchsabhängige Kosten auf der Abrechnung sehe, vermute ich mal ein komplettes EFH, zumindest aber eine autarke Doppelhaushälfte.

  • Ooch huber, seit wann wird denn Grundsteuer verursacht?:confused:

    Wenn ich bedenke das meine läppischen 245 m² schon fast 500 € Grundsteuer jährlich, bei nur 380 % Hebesatz, "verursachen" ...

    Heute haben wir aber wieder die ganz große Waagschale dabei, du weist was ich meine.

    Na ja bei einem Einfamilienhaus dürfte das schon hinhauen, doch bleibt die Frage, um welche Art von Gebäude es sich handelt, wenn eine Grundsteuer in Höhe von 1.039€ erhoben wird.

    Gruß
    BHShuber

  • Nein, ich habe nur die zuvor eingefügte Abrechnung.
    Meine Region ist Duisburg!

    Hallo,

    dann rate ich dir, von deinem Recht zur Einsicht in die Unterlagen die zum Ergebnis der Abrechnung geführt haben gebrauch zu machen, denn ich möchte keine Pferde scheu machen, kann es aber sein, dass die veranschlagte Grundsteuer für alle 5 Gebäude erhoben ist.

    Gruß
    BHShuber

  • Es war ein 164 qm großes (Reihen-)Haus in einer Reihe mit insgesamt 5 WOhnhäusern.

    Die alle einem Vermieter gehören, sprich eine Wirtschaftseinheit sind?

    Denn nur so kann ich mir die komischen Anteile von 20,51 % erklären.
    Und schon gar nicht die Grundsteuer von 1039 € für eine Wohnung/Einheit.

    Mal davon abgesehen, 126 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche sind schon ziemlich knapp.

  • Der Eigentümer vermietet alle 5 Häuser in dieser Reihe. Und Wasser, Gas und Strom gingen extra - da war nichts weiter in den Nebenkosten enthalten.
    Aber danke für den Hinweis. Das werde ich tatsächlich mal beim Vermieter einfordern.

    Aber noch einmal zurück zu meiner Ursprungsfrage: Ist die Abrechnung zeitlich korrekt? Müsste ich also den angegebenen Preis zahlen?

  • Hallo,

    ich lese hier bei dem ersten Posten Grundsteuer lt. Bescheid und frage mich um welche Art von Gebäude es sich hier handeln könnte was eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1.039€ verursacht????:confused:

    Gruß


    BHShuber

    Grundsteuer wird jährlich berechnet, verursacht ist wohl nur der falsche Ausdruck.

  • Aber noch einmal zurück zu meiner Ursprungsfrage: Ist die Abrechnung zeitlich korrekt? Müsste ich also den angegebenen Preis zahlen?

    Zeitlich, bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, ist sie korrekt.

    Die Nachzahlung zu leisten, wenn sie denn richtig ist.

    Ich würde Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter verlangen. Dann kannst Du sehen ob die Grundsteuer, das ist aus meiner Sicht der größte Posten, nur für das eine Haus oder alle 5 gilt.

  • dann rate ich dir, von deinem Recht zur Einsicht in die Unterlagen die zum Ergebnis der Abrechnung geführt haben gebrauch zu machen, denn ich möchte keine Pferde scheu machen, kann es aber sein, dass die veranschlagte Grundsteuer für alle 5 Gebäude erhoben ist.


    Hoppla, "gute" Idee...:rolleyes:

  • Grundsteuer wird jährlich berechnet, verursacht ist wohl nur der falsche Ausdruck.

    Hallo,

    du bist ja der schlauste von allen, hast du das auch schon mitbekommen und dann muss man gleich was schreiben, lies mal den geistigen Dünnpfiff den du selber absonderst oder wenigstens den Verlauf dieses Threads, dann würdest du drauf kommen, dass dies bereits richtig gestellt war.

    Gruß
    BHShuber

  • Ooch huber, seit wann wird denn Grundsteuer verursacht?:confused:

    Wenn ich bedenke das meine läppischen 245 m² schon fast 500 € Grundsteuer jährlich, bei nur 380 % Hebesatz, "verursachen" ...

    Ja huber, seit wann wird Grundsteuer verursacht? Oder ist es nur der falsche Ausdruck?

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