Hallo,
ja kann ich und zwar in der Form, dass du mal einen Blick in deinen Mietvertrag wirfst da hast du ein Zimmer für dich alleine und alles Andere ist gemeinschaftliche Nutzung von allen Bewohnern der Wohngemeinschaft, hier steht nichts davon, dass Mitbewohner bestimmen wer, wie viele und überhaupt dort wohnen dürfen, das bestimmt alleine der Vermieter.
Eine Überbelegung ist nicht im Ansatz gegeben bei 5 Personen in einer 4 Zimmer Wohnung ob das Bad klein ist oder nicht.
Siehe es ein und wenn du deinen Master machst könnte man von dir auch erwarten, dass du in der Lage bist, Sachverhältnisse sachlich und rechtlich zu beurteilen.
Und Info´s die dich nicht weiter bringen ignorierst du selbst wenn diese auch noch so nachvollziehbar sind, dann kommt man der Vermieter hat ja gesagt, was nicht beweisbar ist.
Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern hat mal jemand gesagt.
Es sind wirtschaftliche Interessen die der Vermiete berechtigt verfolgt und ein Mieter eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft hat das zu akzeptieren, wenn es tragbar ist, dabei spielt aber das eigene subjektive Empfinden keinerlei Rolle.
Da könnt ihr alle angekotzt sein wie ihr wollt, das letzte Wort hat der Vermieter und ich hoffe, der liest hier mit, dann kannst deinen Master unter der nächsten Brücke machen.
Gruß
BHShuber
Bitte einfach Abstand halten von meinem Beitrag! Ich würde gerne sinnvolle Informationen erhalten!
Grazie mi Amigo!