Guten Tag,
ich habe folgendes Anliegen: Zum 01.02. beziehe ich eine neue Wohnung, in der eine Gaszentralheizung verbaut ist. Mein Vermieter, der lediglich Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung ist, meinte bei Vertragsunterzeichnung, dass es nicht möglich sei, den Gasanbieter frei zu wählen, sodass ich gezwungen sei, beim hiesigen Energieversorger mein Gas zu beziehen. Ob das damit zusammenhängt, dass das Haus seinerzeit von einer Tochter der Stadt gebaut und eine zeitlang verwaltet wurde (heute ist der Hausverwalter Haus und Grund), kann ich nicht sagen. Aber soweit ich weiß, herrscht ja nunmal ein liberalisierter Energiemarkt, in dem man sich seinen Versorger grundsätzlich aussuchen kann. Daher die Frage:
Ist es rechtens, dass man bei der Gasversorgung an den lokalen Versorger gebunden ist und, wenn ja, unter welchen Umständen?
Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas erhellendes zu berichten hätte.
BG