Wärmezähler falsch herum eingebaut

  • Hallo,

    wir (2 Personen) haben eine Wohnung in einem Neubau gemietet. Das Gebäude wurde Ende 2014 fertig gebaut und einige Wohnungen teilweise erst 2015. Wir leben in der Wohnung seit Oktober 2014. Im Februar 2016 wurde festgestellt, dass in einigen Wohnungen der Wärmezähler für die Heizung falsch herum eingebaut wurde, was anschließend korrigiert wurde.

    Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Da keine Werte für den Heizungsverbrauch abgelesen werden konnten, tritt § 9a der Heizkostenverordnung in Kraft. In (2) steht, dass wenn mehr 25% der Gesamtfläche des Gebäudes für die Heizkosten geschätzt werden muss, dann muss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 (genau wie die 30% in den Grundkosten) abgerechnet werden.

    Das Problem daran ist, dass das Haus in 2015 einen sehr hohen Verbrauch hatte, weil viele Heizungen in den unfertigen Wohnungen voll aufgedreht wurden, damit der Gips trocknet. Diesen Verbrauch tragen wir dadurch. Ab März 2016 haben wir endlich korrekte Werte und wir haben hochgerechnet auf ganz 2016 nur 10% dessen verbraucht, was uns in 2015 berechnet wird.

    Diese Abrechnung ist unserer Meinung daher völlig absurd. Dadurch haben wir einige Fragen und hoffentlich kann uns jemand helfen.

    Ist der Zähler wirklich defekt gewesen im Sinne des Gesetzes? Oder war das fahrlässig, weil man schon 2015 hätte feststellen müssen, dass Ende 2014 keine Werte gemessen wurden?

    Kann man wirklich nicht den Verbrauch schätzen und muss die Grundkostenregel anwenden? Vergleichswerte für vorherige Jahre gibt es nicht, aber bei anderen Wohnungen waren die Zähler richtig eingebaut. Kann man eventuell die Werte aus 2016 als Maßstab nehmen?

    Wer kommt für die finanziellen Schäden auf? Wir als Mieter können doch nichts dafür, dass der Zähler falsch herum eingebaut wurde. Unser Vermieter (Eigentümer der Eigentumswohnung) sollte doch das Risiko tragen.

    Wir danken für eure Hilfe!

  • Hallo,

    wir (2 Personen) haben eine Wohnung in einem Neubau gemietet. Das Gebäude wurde Ende 2014 fertig gebaut und einige Wohnungen teilweise erst 2015. Wir leben in der Wohnung seit Oktober 2014. Im Februar 2016 wurde festgestellt, dass in einigen Wohnungen der Wärmezähler für die Heizung falsch herum eingebaut wurde, was anschließend korrigiert wurde.

    Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Da keine Werte für den Heizungsverbrauch abgelesen werden konnten, tritt § 9a der Heizkostenverordnung in Kraft. In (2) steht, dass wenn mehr 25% der Gesamtfläche des Gebäudes für die Heizkosten geschätzt werden muss, dann muss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 (genau wie die 30% in den Grundkosten) abgerechnet werden.

    Das Problem daran ist, dass das Haus in 2015 einen sehr hohen Verbrauch hatte, weil viele Heizungen in den unfertigen Wohnungen voll aufgedreht wurden, damit der Gips trocknet. Diesen Verbrauch tragen wir dadurch. Ab März 2016 haben wir endlich korrekte Werte und wir haben hochgerechnet auf ganz 2016 nur 10% dessen verbraucht, was uns in 2015 berechnet wird.

    Diese Abrechnung ist unserer Meinung daher völlig absurd. Dadurch haben wir einige Fragen und hoffentlich kann uns jemand helfen.

    Ist der Zähler wirklich defekt gewesen im Sinne des Gesetzes? Oder war das fahrlässig, weil man schon 2015 hätte feststellen müssen, dass Ende 2014 keine Werte gemessen wurden?

    Kann man wirklich nicht den Verbrauch schätzen und muss die Grundkostenregel anwenden? Vergleichswerte für vorherige Jahre gibt es nicht, aber bei anderen Wohnungen waren die Zähler richtig eingebaut. Kann man eventuell die Werte aus 2016 als Maßstab nehmen?

    Wer kommt für die finanziellen Schäden auf? Wir als Mieter können doch nichts dafür, dass der Zähler falsch herum eingebaut wurde. Unser Vermieter (Eigentümer der Eigentumswohnung) sollte doch das Risiko tragen.

    Wir danken für eure Hilfe!

    Hallo,

    konnte keine Ablesung durchgeführt werden und die Werte wurden geschätzt, kann der Mieter pauschal 15% in Abzug bringen.

    Die Berechnung kann ich mir vorstellen wurde mithilfe einer Gradtagszahlentabelle durchgeführt, hierzu findest du einen Hinweis in der Heizkostenabrechnung.

    Gruß
    BHShuber

  • Stimmt, da wir nur 10% dessen verbraucht haben, was uns in Rechnung gestellt wird, bezahlen wir 15% Abzug noch 75% vom Gesamtbetrag zu viel.

    Der Link ist sehr hilfreich, genau nach so etwas habe ich gesucht. Danke.

  • Ist es aber nicht so, dass eigentlich anhand vergleichbaren Wohnungen, also einer bewohnten und ohne Leerstand bzw trockenen Wohnung mit korrekt installierten Zähler abgerechnet werden muss? Da steht nämlich “in einigen“. Dann kann, wie bereits erwähnt, von der Schätzung noch was abgezogen werden.

  • Nein, die Gradtagszahlentabelle wurde nicht erwähnt. 15% Abzug bedeutet aber immer noch über 85% zu viel für uns.

    Dennoch danke für die Antwort!

    Hallo,

    das pauschal zu behaupten halte ich für grundsätzlich falsch, sag doch mal bitte welche Art von Heizkostenverteiler dort verbaut sind, es soll welche geben, die kopfüber ebenso funktionieren als auch Quer.

    Gruß
    BHShuber

  • Der Zähler war um 180 Grad verkehrt herum eingebaut, sprich er hätte rückwärts messen müssen. Hat aber nicht und daher blieb die Null. Der Zähler funktioniert nun, nachdem die Fließrichtung korrigiert wurde.

    Es gibt keine Richtwerte, deshalb kann ich nur von 2016 ausgehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir 2015 nicht das 10-fache verbraucht haben.

  • Der Zähler war um 180 Grad verkehrt herum eingebaut, sprich er hätte rückwärts messen müssen. Hat aber nicht und daher blieb die Null. Der Zähler funktioniert nun, nachdem die Fließrichtung korrigiert wurde.

    Es gibt keine Richtwerte, deshalb kann ich nur von 2016 ausgehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir 2015 nicht das 10-fache verbraucht haben.

    Hallo,

    ernsthaft, reicht der Einwand nicht dass du dir ziemlich sicher bist, es ist so wie ich schon geschrieben habe, ist eine Ablesung nicht möglich, dann kann der Vermieter nach Gradtagszahlen abrechnen und das ist aus Erfahrung gar nicht so weit weg vom Verbrauch aber eben nicht nach Verbrauch abgerechnet.

    Und somit gewährt der Gesetzgeber dem Mieter das Recht pauschal 15% in Abzug zu bringen, es wäre mir keine andere gesetzliche Regelung bekannt.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…zaehlerstaende/

    http://www.mietrecht.org/heizkosten/gradtagszahlen/#I

    Ist der Mieter nicht damit einverstanden, da auch keine Vergleichswärmebedarf vorhanden ist, bleibt ihm nur der Einwand gegen die Heizkostenabrechnung und zwar begründet und der Klageweg.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Ralf123,

    ich nehme an, Du sprichst von Wärmemengenzählern? Diese wären grundsätzlich an Vor- und Rücklauf der Heizkreise angeschlossen (das Instrument am Rücklauf, der Fühler am Vorlauf).

    (Bei Fliessrichting denkt man eigentlich zunächst an Wasserzähler).

  • Du solltest meiner Meinung darüber nachdenken, einen Fachanwalt zu der Sache zu befragen.


    Und der sorgt dann für prima Einkommen von Gutachtern... und dann weitere (finanzielle) Konsequenzen. :o

  • Und der sorgt dann für prima Einkommen von Gutachtern... und dann weitere (finanzielle) Konsequenzen. :o

    Das ist doch Schwachsinn. Wozu und worüber ein Gutachten, es geht um die von mir im Link beschriebene Sachlage und deren Anwendung auf den Fall de TE.

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