Nach 1,5 Jahren kautionskonto

  • Nein ich heiße nicht Nathalija, aber heißt du denn Paulchen? :D

    Ich verstehe nicht was daran gefaked sein soll. Oder verstehe ich eure frage nicht?
    Ihr wolltet doch wissen ob wir einen Nachweis haben das er die Kaution bekommen hat oder nicht?

    Ich würde um die die Glaubhaftigkeit sämtlicher, für mich sehr fragwürdigen, Angaben zu unterstützten, einen Screenshot des Mietvertrages und des dreckigen Handbriefes hochladen. Übrigens heiße ich wirklich nicht Paulchen, nicht mal Müller, weiß aber wie der Name geschrieben wird. Was ist jetzt eigentlich mit der abgestellten Heizung und dem Warmwasser.......

  • Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.
    So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.


    Kaution und Mietezahlung haben miteinander m.E. nichts zu tun und können voneinander nicht abhängig gemacht werden.

  • Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.

    So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.


    Das haben wir ihm schriftlich gegeben.
    Hab ich doch auch schon geschrieben..

    Mai war Einzug! Im Juni mal so beiläufig gefragt, da meinte er.. ja, macht er. Juli, August auch mündlich gefragt... jaja macht er. Im September haben wir glaube ich den ersten Brief geschrieben das wir jetzt endlich einen Nachweis möchten. Wurde ignoriert.

    Im Dezember haben wir ihn nochmals angesprochen und auch einen Brief geschrieben, das wir ihm jetzt nochmal 3 Monate Zeit, bis 28.2.2016 geben uns einen Nachweis zu zeigen (soweit wir uns informiert haben, hätten wir eine Frist von 2 Wochen setzen können) Vermieter hat, zumindest mündlich zugesagt!

    Mitte Februar meinte er dann, er würde 500 diesen Monat anlegen, 500 nächsten Monat er braucht mehr Zeit. (mündlich) Wir meinten wieder Okay. Anfang März kam er wieder an das er mehr Zeit braucht (sein Sohn hat illegal Filme runtergeladen was er zahlen muss) Und da meinten wir Nein! Das es jetzt reicht!

    Das wurde ihm auch schriftlich mitgeteilt so in etwa "da sie uns bis zum heutigen tag bla bla, nehmen wir unser Recht in Anspruch bla bla"

    Er war darauf hin ich muss es so sagen "pissig" und schnauzte rum, wenn wir jetzt ausziehen, oder wenn eine Türe kaputt geht, was das alles kostet... Wir haben ihm gesagt, das er ja genau dafür die Kaution hätte anlegen sollen oO
    Er meinte dann letztendlich das es dann eben keine Kaution gibt... weil er es ja nicht zahlen konnte. Der Mann ist hoch verschuldet. Wir gehen davon aus das er unsere 1800€ keine Woche hatte, bis die verblasen waren.

  • Ich würde um die die Glaubhaftigkeit sämtlicher, für mich sehr fragwürdigen, Angaben zu unterstützten, einen Screenshot des Mietvertrages und des dreckigen Handbriefes hochladen. Übrigens heiße ich wirklich nicht Paulchen, nicht mal Müller, weiß aber wie der Name geschrieben wird. Was ist jetzt eigentlich mit der abgestellten Heizung und dem Warmwasser.......


    Tut alles wieder :) Keine Ahnung was da nun war. Unser Vermieter ist Türke, der spricht mit mir nicht da ich eine Frau bin. (ich hab ja nix zu melden oO ) Nur mit meinem Partner. Mein Partner arbeitet diese Woche spät, so das er bisher keine Möglichkeit hatte den Vermieter anzusprechen.

  • oje, ist das ein wirr warr hier....

    zunächst mal nach meinen Erkenntnissen etwas grundlegendes.
    Miete und Kaution sind voneinander getrennt zu betrachten.
    das kann nicht so ohne weiteres miteinander verrechnet werden.

    ihr habt im Mietvertrag 1800.- als Kaution stehen?
    diese wird erst nach Mietende fällig und nicht zwischen durch.

    die Angst dieses Geld nicht wieder zu sehen ist unbegründet.
    denn, ihr habt mind. 3 Monate Kündigungsfrist.
    d.h ihr könntet die 2 letzten Mieten kürzen, mit der Begründung, daß kein Nachweis über den verbleib, über die gezahlte Kaution erbracht wurde.

    wo ist das Problem?

    jetzt erst mal die 1100.- schnell zurückzahlen.
    denn diese wurden unrechtmässig zurück behalten

  • Das haben wir ihm schriftlich gegeben.
    Hab ich doch auch schon geschrieben..

    Hallo,

    ich rast gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???

    Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast ist kein Nachweis für Irgendwas!!!!

    Was du mit dem Kümmeltürk geschwafelt hast ist nicht nachweisbar, es wundert mich kein Bisschen, dass der euch bescheißt, offensichtlich bist du nicht in der Lage eine einfache Frage zu beantworten.

    Gruß
    BHShuber

  • ich rast gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???

    Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast ist kein Nachweis für Irgendwas!!!!

    Was du mit dem Kümmeltürk geschwafelt hast ist nicht nachweisbar, es wundert mich kein Bisschen, dass der euch bescheißt, offensichtlich bist du nicht in der Lage eine einfache Frage zu beantworten.


    Lass' sie/ihn doch...*pffft*

  • was soll das heißen??
    das wir die Unterschrift des Vermieters gefälscht haben?

    nein
    auch hier interpretierst du Dinge, welche nicht bei den usern heraus zu lesen sind.

    angeblich soll heissen, daß man dir alles aus der Nase ziehen muss, um sich einiger maßen ein Bild machen zu können.

    frage:
    hast du nun einen unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter, in dem klar und deutlich drin steht, daß er die Kaution in Bar erhalten hat?

  • PHP

    Hallo,

    zunächst habt ihr einen Mietvertrag, die Betonung liegt auf Vertrag, in dem ist eine Kaution vereinbart, die zu entrichten ist.

    Differenziere bitte dass der Vermieter hier weil er kein Kautionskonto eröffnet hat, die Kaution in der Form zurückgegeben hat, als dass ihr den Betrag von der laufenden Mietzahlung abgezogen habt, somit ist eine dicke Null entstanden.

    Was euch aber nicht davon entbindet, dass die Kaution zu hinterlegen ist, das habt ihr vertraglich vereinbart, mündliche Nebenabreden, hin oder her, nicht beweisbar.

    Wenn ihr kein Geld habt, dann versucht mit dem Vermieter auszuhandeln, vielleicht eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen über Kautionskasse oder Bank.

    Gruß
    BHShuber

    Dass eine Kaution von den Mietern entrichtet wurde ist hier schon durchgedrungen. Der VM liess erkennen, dass er die Kaution nicht angelegt hat. Demzufolge ist der M.berechtigt die Miete entsprechend einzubehalten.
    Hier liegt doch der Fehler beim VM. und der Staatsanwalt hätte sich in diesem Fall um den VM zu kümmern.

  • Mal langsam. Ihr habt dem VM bei Anmietung die vollen 1.800€ übergeben?
    Anschließend habt ihr einen nachweis über die insolvenzsichere Anlage der Kaution gefordert und der VM konnte diesen nicht erbringen ? bzw. hat euch mitgeteilt, dass er das Geld ausgegeben hat?
    Daraufhin habt ihr von der laufenden Miete bis jetzt insgesamt 1.000€ einbehalten?

    M.E. könnt ihr das Geld einbehalten, solange bis der VM euch ein Kautionskonto vorlegt, auf dem er die 1.800 € eingezahlt hat. (ohne sie vorher von euch zufordern, denn ihr habt schonmal gezahlt). Wenn er diesen Nachweis erbracht hat, entfällt der Grund die 1.000€ zurückzubehalten und ihr müsst diese nachzahlen. Aber erst dann.

    Sollte euch der Vermieter schriftlich bestätigt haben, dass er das Geld nicht mehr hatte, weil er es ausgeben hat (!) würde ich das Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und um Mitteilung des Ergebnisses.

    So würde ich das auch sehen.

  • PHP

    Dass eine Kaution von den Mietern entrichtet wurde ist hier schon durchgedrungen. Der VM liess erkennen, dass er die Kaution nicht angelegt hat. Demzufolge ist der M.berechtigt die Miete entsprechend einzubehalten.
    Hier liegt doch der Fehler beim VM. und der Staatsanwalt hätte sich in diesem Fall um den VM zu kümmern.

    Hallo,

    du hast aber noch nicht bemerkt, dass es für die Übergabe der Kaution keinen Nachweis gibt und der TE diese Frage zu beantworten nicht in der Lage ist oder nicht will.

    Was bei dir so alles durchdringt, leider meist das Falsche.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    du hast aber noch nicht bemerkt, dass es für die Übergabe der Kaution keinen Nachweis gibt und der TE diese Frage zu beantworten nicht in der Lage ist oder nicht will.

    Was bei dir so alles durchdringt, leider meist das Falsche.

    Gruß
    BHShuber


    Meines Erachtens nach scheint "Banane" alleine hier in der Lage zu sein zu lesen!

    Ich habe es bestimmt 5 mal beantwortet. Hier im Internet könnt ihr leider nicht viel tun als dem einfach zu glauben wenn ich in 5 Antworten schreibe das der Vermieter uns im Mietvertrag unterschrieben hat die 1800€ in Bar bekommen zu haben!

    Die Art wie ihr einen hier anmacht ist nicht mehr feierlich. Da hat doch kein Mensch mehr lust sich Hilfe zu holen oder eine frage zu stellen wenn man so unfreundlich angegiftet wird.

    Ich werde dazu jetzt auch nichts mehr sagen, ich wurde genug als fake, Lügner und was weis ich hingestellt. Ich weis mittlerweile das ich im recht bin :)

  • Meines Erachtens nach scheint "Banane" alleine hier in der Lage zu sein zu lesen!

    Ich habe es bestimmt 5 mal beantwortet. Hier im Internet könnt ihr leider nicht viel tun als dem einfach zu glauben wenn ich in 5 Antworten schreibe das der Vermieter uns im Mietvertrag unterschrieben hat die 1800€ in Bar bekommen zu haben!

    Die Art wie ihr einen hier anmacht ist nicht mehr feierlich. Da hat doch kein Mensch mehr lust sich Hilfe zu holen oder eine frage zu stellen wenn man so unfreundlich angegiftet wird.

    Ich werde dazu jetzt auch nichts mehr sagen, ich wurde genug als fake, Lügner und was weis ich hingestellt. Ich weis mittlerweile das ich im recht bin :)

    Hallo,

    ja weil er schreibt was du gerne lesen willst.

    Eine Aufforderung, dass der Vermieter eine Kaution anzulegen hat und dies zu bestätigen, bestätigt nicht und zwar in keinster Weise, dass die Kaution überhaupt bezahlt wurde, der Vermieter kann die Behauptung aufstellen, dass dies nicht der Fall ist und der Mieter kann es nicht beweisen.

    So und wie bist du jetzt im Recht?

    Ein Richter wird dich genau das fragen und es reicht nicht im Ansatz, dass du eine Behauptung aufstellst, die du nicht beweisen kannst!

    Das hat nichts damit zu tun, dass du es vielleicht wirklich getan hast, doch zeigt die Erfahrung, dass nur was man zweifelsfrei nachweisen kann vor Gericht, Bestand hat und das wird dir das Genick brechen bei diesem Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

  • Nathalija, bitte auswendig lernen:

    "Eine Kaution/sog. Mietsicherheit ist keine Mietzinszahlung und kann auch nicht als solche verwandt werden und Basarrecht gibt es gottseidank (noch) nicht."

  • Hallo Huber,

    liest du diesen Thread nur selektiv? Der VM hat im MV den Empfang der Kaution quittiert. Die Te hat somit den Nachweis, und das seit mehreren Seiten.
    Gruß
    Akkarin

  • Hallo Huber,

    liest du diesen Thread nur selektiv? Der VM hat im MV den Empfang der Kaution quittiert. Die Te hat somit den Nachweis, und das seit mehreren Seiten.
    Gruß
    Akkarin

    Danke !!! :D

  • Meines Erachtens nach scheint "Banane" alleine hier in der Lage zu sein zu lesen!

    Ich habe es bestimmt 5 mal beantwortet. Hier im Internet könnt ihr leider nicht viel tun als dem einfach zu glauben wenn ich in 5 Antworten schreibe das der Vermieter uns im Mietvertrag unterschrieben hat die 1800€ in Bar bekommen zu haben!


    Das kann man so nicht sagen. Denn Du bist über Seiten nicht auf Rückfragen eingegangen, hast Fehler in den Angaben zu den Beträgen geliefert, zwischendurch eine abgestellte Heizung durch den Vermieter angegeben und erst nach Seiten EINE Frage beantwortet, nämlich die zu der Barzahlung. Die berechtigten Rückfragen ob Du belegen kannst, dass die Verrechnung von Kaution mir der Mietevereinbar vereinbart wurde und weiteres....nichts. Auch kein Foto des dreckigen Schreibens des “Türken“. Aber der Partner hat diese Woche kein “Früh“ und konnte sicherlich alles klären, da der Vermieter ja nicht mit Dir spricht.

  • Hallo Huber,

    liest du diesen Thread nur selektiv? Der VM hat im MV den Empfang der Kaution quittiert. Die Te hat somit den Nachweis, und das seit mehreren Seiten.
    Gruß
    Akkarin

    So sehe und lese ich es auch.

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