Nach 1,5 Jahren kautionskonto

  • Sorry, aber Du wiederholst stetig nur die gleichen Sätze, ohne wirklich auf wichtige Rückfragen oder den Text zuvor einzugehen.


    Wie dem auch sei, Warmwasser und Heizung abstellen ist jedenfalls nicht. Sie sollte zu einem RA gehen, Stichwort "Einstweilige Verfügung".

  • ... hat der Vermieter mir einen dreckigen Brief in die Hand gedrückt in dem wir geduzt wurden mit der Aufforderung sofort 1800€ zu überweisen.


    Kannst Du den dreckigen Brief hier einmal als (sauberes) Bild hochladen?

  • Darauf habe ich schon geantwortet. Wir haben ihm mehrere Briefe geschrieben das er uns einen Nachweis geben soll.

    Wir haben 2 mal je 550€ der Miete einbehalten. Auch aus nettigkeit das ihm das Geld nicht komplett fehlt.

    Hallo,

    so und ab diesem Moment würde ich jetzt als Mieter die Klappe nicht mehr aufreissen sonst folgt eine fristlose Kündigung.

    Ihr habt keinen Nachweis darüber, dass die Kaution überhaupt entrichtet wurde, ist das richtig?

    Ihr seid mit 2 Monatsmieten im Rückstand aufgrund einer nicht nachweisbaren Vereinbarung mit dem Vermieter, richtig?

    Das ist der Zeitpunkt an dem man sich nicht mehr in einem Forum mit der Thematik auseinandersetzt ab diesem Zeitpunkt ist das ein Fall für einen Juristen und Richter.

    Gruß
    BHShuber

  • Wir haben ihm mehrere Briefe geschrieben das er uns einen Nachweis geben soll.

    Und auch, zumindest einen, das Ihr wegen dem nicht erbrachten Nachweis die Kaution mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet?

    So weit ich weiß nein.

    Somit habt Ihr jetzt 1100 € Mietschulden!

  • Wenn ich das recht verstehe gibt es keinen Nachweis darüber das Ihr den VM aufgefordert habt den Nachweis zu erbringen das die Kaution insolvenzsicher auf einem Sparkonto angelegt wurde. Und auch keinen Nachweis das Ihr von Eurem Recht Gebrauch gemacht habt die Kaution, da nicht angelegt, mit den Kaltmieten zu verrechnen.

    Also habt Ihr jetzt schlicht Mietschulden. Wenn die 1800 € 2 MM oder deutlich mehr als 1 MM entsprechen kann Euch der Vermieter fristlos kündigen.

    Er könnte Euch auch fristlos kündigen weil Ihr die Kaution unberechtigterweise "abgewohnt" habt und jetzt mindestens 2 Kaltmieten Kaution offen sind.

    Ihr könnt es drehen wie Ihr wollt ...

    Andrerseits könnten die Mieter den VM dahingehend belangen, weil er die Kaution, also Eigentum der M., nicht angelegt hat. So gesehen wäre es für beide Seiten von Vorteil sich gütlich zu einigen.

  • Die Hauptfrage ist für mich, ob die Kaution ursprünglich bar und ohne Quittung erfolgte oder mit Quittung bzw. Unbar.

    Kann er aber die ursprüngliche Zahlung nachweisen, hat hier nur der Vermieter ein Problem.

  • Die Hauptfrage ist für mich, ob die Kaution ursprünglich bar und ohne Quittung erfolgte oder mit Quittung bzw. Unbar.

    Kann er aber die ursprüngliche Zahlung nachweisen, hat hier nur der Vermieter ein Problem.

    Hallo,

    der TE bildet sich ein, dass es ein Nachweis wäre, das der Vermieter schriftlich aufgefordert wurde die Kaution anzulegen, einen Nachweis dahingehend, dass die Kaution bezahlt wurde kann er nicht erbringen, die Frage wurde schon mehrfach gestellt und nicht beantwortet.

    Gruß
    BHShuber

  • Andrerseits könnten die Mieter den VM dahingehend belangen, weil er die Kaution, also Eigentum der M., nicht angelegt hat. So gesehen wäre es für beide Seiten von Vorteil sich gütlich zu einigen.

    Hallo,

    Quark mit Soße ohne einen Nachweis die Kaution überhaupt bezahlt zu haben geht gar nix!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    der TE bildet sich ein, dass es ein Nachweis wäre, das der Vermieter schriftlich aufgefordert wurde die Kaution anzulegen, einen Nachweis dahingehend, dass die Kaution bezahlt wurde kann er nicht erbringen, die Frage wurde schon mehrfach gestellt und nicht beantwortet.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Huber,

    Ja eben. Die Antwort des te fehlt, ob er die ursprüngliche kautionszahlung belegen kann. Das heißt aber nicht autoelektrisch, dass er keinen
    hat.

  • Hallo Huber,

    Ja eben. Die Antwort des te fehlt, ob er die ursprüngliche kautionszahlung belegen kann. Das heißt aber nicht autoelektrisch, dass er keinen
    hat.

    Hallo,

    bei dieser seltsamen Geschichte wundert mich das alles nicht mehr.

    Gruß
    BHShuber

  • bei dieser seltsamen Geschichte wundert mich das alles nicht mehr.


    Mich ebenfalls. Mir ging durch den Kopf, dass die Threadstarterin hier mglw. gefaked hat...

  • Die Hauptfrage ist für mich, ob die Kaution ursprünglich bar und ohne Quittung erfolgte oder mit Quittung bzw. Unbar.

    Kann er aber die ursprüngliche Zahlung nachweisen, hat hier nur der Vermieter ein Problem.


    Er hat im Mietvertrag unterschrieben das er die 1800€ in Bar von uns erhalten hat.

  • Hallo,

    so und ab diesem Moment würde ich jetzt als Mieter die Klappe nicht mehr aufreissen sonst folgt eine fristlose Kündigung.

    Ihr habt keinen Nachweis darüber, dass die Kaution überhaupt entrichtet wurde, ist das richtig?

    Ihr seid mit 2 Monatsmieten im Rückstand aufgrund einer nicht nachweisbaren Vereinbarung mit dem Vermieter, richtig?

    Das ist der Zeitpunkt an dem man sich nicht mehr in einem Forum mit der Thematik auseinandersetzt ab diesem Zeitpunkt ist das ein Fall für einen Juristen und Richter.

    Gruß
    BHShuber


    Wir zahlen Monatlich 1100€ Miete. Also wäre es wenn er es uns so hindrehen wöllte, 1 Monatsmiete :)

    1800€ hat er in Bar bekommen. Vor unserem Einzug, das hat er uns im Mietvertrag unterschrieben.

  • Natürlich, es gibt auch keinen Vornamen “Nathalija“.


    Wieso? Habe eine Nachbarin fast gleichen Namens. Die hat anscheinend Flatrate bei einer prominenten Anwaltskanzlei in der City...

  • Natürlich, es gibt auch keinen Vornamen “Nathalija“.

    Nein ich heiße nicht Nathalija, aber heißt du denn Paulchen? :D

    Ich verstehe nicht was daran gefaked sein soll. Oder verstehe ich eure frage nicht?
    Ihr wolltet doch wissen ob wir einen Nachweis haben das er die Kaution bekommen hat oder nicht?

  • Hallo Huber,

    Ja eben. Die Antwort des te fehlt, ob er die ursprüngliche kautionszahlung belegen kann. Das heißt aber nicht autoelektrisch, dass er keinen
    hat.

    Ich bin eine "fake" SIE :) Ich versuche das jetzt etwas mehr mit Humor zu nehmen. Ich kenne mich mit solchen dingen einfach nicht so aus. Ich habe die frage jetzt aber mehrmals beantwortet ob wir belegen können das wir die Kaution gezahlt haben.

  • Ich habe die frage jetzt aber mehrmals beantwortet ob wir belegen können das wir die Kaution gezahlt haben.

    Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.

    So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.

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