Beiträge von didimoss
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Umlegbar ist es laut meiner Recherche nur wenn innerhalb von einem Monat kein Widerspruch der Mieter erfolgt ist. Die Chance des Widerspruches hatten wir leider nicht. Ich bin seit Anfang 2016 umgezogen, sodass mir die Umlegung in Zukunft erspart bleibt. Hätte ich ein Widerspruchsrecht gehabt obwohl es eine Klausel im Mietvertrag gibt?
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Hallo Mietrecht Forum,
auf meiner Betriebskostenabrechnung für 2015 ist ein neuer Punkt aufgeführt, indem mein Vermieter Kosten für das Anmieten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung umlegt. Er begründet dieses mit einem Austausch von Heizkörperwärmezähler die er 2015 gewechselt hat lassen und jetzt anmietet. Vorher gehörte dieses zur Wohnungsausstattung. Der Vermieter hat weder mich noch die anderen Mieter darüber informiert und hat demnach kein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Vermieter behauptet das wäre im Mietvertrag geregelt. Dort steht das Nebenkosten durch Anmieten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung auf den Mieter umgelegt werden können.
Meine Frage an Euch: Hätte er uns trotzdem vor Umstellung informieren müssen um uns ein Widerspruchsrecht einzuräumen oder ist dieses durch den Vertrag schon geregelt.
Ich freue mich auf Hilfe und Antworten.
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