Wie wird der Wasserverbrauch verrechnet?

  • Wir sind 4 Parteien. Aber 1 Hauptwasserzähler. Alles wird zusammen gezählt und dann auf die 4 Parteien verteilt. So viel ich weiß geht das über die qm der jeweiligen Wohnung. Oder werden die Personen pro Haushalt mitgerechnet? Oder ganz anders?

    Jedenfalls ist folgendes beim Vermieter angegeben:
    Wng A) 3 Personen, 4 Zimmer, 75 qm
    Wng B) 1 Person, 3 Zimmer, 63 qm
    Wng C) 2 Personen davon 3 Kinder, 4 Zimmer, 75 qm
    Wng D) 1 Person, 3 Zimmer, 63 qm

    Inoffiziell sind aber in Wng A 4 Personen drin und in Wng B 2 Personen und jedes Wochenende 1 weitere zusätzlich

    Wie ändert sich finanziell die Lage für die richtig gemeldeten Haushalte diesbezüglich die Wasser- und Nebenkostenrechnung? Positiv oder negativ? Klingt doof, ich weiß, aber da ich keine Ahnung habe, wie es generell verrechnet wird, habt Nachsicht

  • Ist eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich kein anderer Umlagemaßstab, z. B. Personen, vereinbart muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

    Egal wie viel oder wenig Personen in der jeweiligen Wohnung wohnen. Besuch spielt gar keine Rolle.

    Zitat

    Wie ändert sich finanziell die Lage für die richtig gemeldeten Haushalte diesbezüglich die Wasser- und Nebenkostenrechnung? Positiv oder negativ?

    Wird nach Personen abgerechnet ist halbwegs, aber wirklich nur halbwegs, gerecht.

    Erfolgt die Abrechnung nach der Wohnfläche haben die Parteien mit kleinem Wohnraum aber vielen Personen natürlich einen Vorteil.

    Zitat

    Wng C) 2 Personen davon 3 Kinder,

    Wie geht das denn?;)

    Zitat

    Inoffiziell sind aber in Wng A 4 Personen drin und in Wng B 2 Personen und jedes Wochenende 1 weitere zusätzlich

    Bei Abrechnung nach Wohnfläche ist völlig wurscht wie viele Personen tatsächlich in der Wohnung wohnen.
    Das hier evtl. Personen ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters wohnen ist eine andere Baustelle. Besuch, wie schon erwähnt, spielt gar keine Rolle.


    Bei Abrechnung nach Personen ist Knatsch vorprogrammiert. Sowohl zwischen Mieter und Vermieter, wie auch zwischen den Mietern.

  • Ohne viel Text, ganz knapp geantwortet.

    In einem Mehrfamilienhaus ohne Einzelkaltwassseruhren muss laut BGB die Abrechnung nach der Wohnfläche und nicht nach der Zimmerzahl erfolgen. Alternativ ist auch eine Abrechnung nach Personen möglich, wenn so im Mietvertrag vereinbart.

    Es gibt aber immer weniger Bundesländer, in denen Einzelwasseruhren nicht vorgeschrieben sind. http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf

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