Hallo,
das ist wieder so ein Hirngespinnst eines übervorsichtigen Vermieters, lies mal hier:
https://www.welt.de/print-wams/art…es-Mieters.html
Dies wäre ausschließlich möglich, wenn dies in einer Individualvereinbarung nach vorheriger Verhandlung zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde möglich, doch halte ich selbst das für Humbug.
Der Mieter hat die über die Mietsache und deren Bestandteile das alleinige Nutzungsrecht dies gilt auch für Besucher des Mieters, der Vermieter kann weder vorschreiben wer, noch wie lange ein Besucher bleibt.
Gruß
BHShuber
In meinem Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung für die Nutzung durch 1 Person bestimmt ist. Damit habe ich beim Unterzeichnen des Vertrags einverstanden, weil ich glaubte, dass die Besuche und Übernachtungen automatisch erlaubt sind. Sie meint aber, dass wenn es so explizit in dem Vetrag definiert ist, heisst es, dass da meine Gäste nicht übernachten dürfen. Ich habe ja argumentiert, dass in der Wohnung dauerhaft nur ich (1 Person) wohne und dass die Besuche etwas besonderes ist. Deshalb bin ich mir jetzt nicht sicher, ob eine solche Klausel eigentlich rechtlich wirksam ist. Was meinen Sie davon?