Nee Paulchen, ... oder so ist richtig. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Dies kann bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken.... oder so.
LG Wagnis
Solange du die Brandmelder nicht abhängst, kann sich da für dich auch nichts negativ auswirken. Immerhin sind/waren ja offenbar Brandmelder vorhanden, oder wie?
Im Ergebniss, geht es also um ein Paar Batterien. Wenn du nichts anderes hast, worüber du dich ärgern/erregen kannst, sei froh.