Kuriose Rauchmelder - Vermieter erkennt eigene Melder nicht an

  • Nee Paulchen, ... oder so ist richtig. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Dies kann bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken.... oder so.
    LG Wagnis

    Solange du die Brandmelder nicht abhängst, kann sich da für dich auch nichts negativ auswirken. Immerhin sind/waren ja offenbar Brandmelder vorhanden, oder wie?
    Im Ergebniss, geht es also um ein Paar Batterien. Wenn du nichts anderes hast, worüber du dich ärgern/erregen kannst, sei froh.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. November 2016 um 14:59)

  • Die Klage hat sich durch die Antwort von Banane erledigt. Der Vermieter ist für Mietwohnungen halt nicht geeignet. Also aus meiner Sicht!

    Hallo,

    deine Sicht auf die Dinge ist aber nicht von Belang.

    Von Belang ist die Verpflichtung des Vermieters überhaupt Rauchwarnmelder zu verbauen.

    Da aber welche verbaut waren ist er seiner Verpflichtung ja nachgekommen, somit bleibt noch die Frage wer die Batterien austauschen muss?

    Der Vermieter hätte diese austauschen müssen aber der Mieter hätte sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er die Dinger einfach ausgetauscht hätte zu seiner eigenen Sicherheit.

    Und bei so einem Verhalten muss man sich fragen, ob man überhaupt geeignet ist über jemanden zu urteilen und dessen Eignung in Frage zu stellen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber, der Vermieter bekennt sich nicht zu den eingebauten Rauchmeldern und wiegelt jede Verantwortung bzw. den Besitz der Rauchmelder ab obwohl diese schon bei der Wohnungsbesichtigung angebracht waren. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Und die eigentliche Frage war, ob sich das bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken kann. Es geht nicht um 1€ für Batterien. LG Wagnis65m

  • ob sich das bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken kann. Es geht nicht um 1€ für Batterien. LG Wagnis65m

    Hallo,

    denk doch nach, wenn du die Dinger wegbaust kann es zu Obliegenheitsverletzungen kommen, wenn diese als Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen verankert sind.

    Das sind sie aber nicht, denn es handelt sich nicht um ein Brandverhinderungssystem oder Sprinkleranlage sondern lediglich um Rauchwarnmelder und die helfen auch nicht wenn der Mieter Taub wäre, fakto kann der Versicherer hier keine Obliegenheitsverletzung als Kürzung der Regulierung vornehmen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber, der Vermieter bekennt sich nicht zu den eingebauten Rauchmeldern und wiegelt jede Verantwortung bzw. den Besitz der Rauchmelder ab obwohl diese schon bei der Wohnungsbesichtigung angebracht waren. Bei der Wohnungsbegehung (Besichtigung) wurde zur BMA nichts gesagt, also geht man davon aus das Diese zur Einrichtung der Mietwohnung gehört. Bei der Instandsetzung bzw. Anfrage danach hat sich jedoch der Vermieter geweigert die BMA als sein Eigentum zu bezeichnen. Und die eigentliche Frage war, ob sich das bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken kann. Es geht nicht um 1€ für Batterien. LG Wagnis65m

    1. Der Vermieter wird nicht ganz verblödete sein, und im Brandfall behaupten es gäbe keine Brandmelder, wenn sie eingebaut waren.
    2. Fakt ist nunmal das Brandmelder eingebaut waren, ergo ist er seiner Verpflichtung nachgekommen, selbst wenn er das bestreiten sollte.:rolleyes:
    3. Bliebe noch die Sache mit dem Batteriewechsel, da kann ich nur sagen, soviel ist dir deine Sicherheit hoffentlich noch wert, selbst wenn sich der Vermieter aus unerfindlichen Gründen weigern sollte das zu wechseln.

  • Also, wie gesagt geht es nicht um die Batterien für 2€ Die Brandmelder sind vorhanden und frische Batterien habe ich ja eingebaut, aber (und das ist das Kuriose) der Vermieter behauptet weiterhin, das diese Rauchmelder nicht sein Eigentum sind weil diese Brandmelder von einem Vor-vormieter angebracht wurden. Er behauptet Stock und Steif das ganze Rauchgemelde geht ihn nix an. Ich habe sogar Zeugen die dabei waren als er dieses behauptet hat. Also ich bin weder verblödet (als Mieter) und habe sowas in über 44Jahren Miete noch nie erlebt das jemand als Vermieter/Hauseigentümer so .... sein kann. Und bei einem wirklichen Brand ist das doch gegenüber einer Hausrat-Versicherung lachhaft soetwas angeben zu müssen.

  • Also, wie gesagt geht es nicht um die Batterien für 2€ Die Brandmelder sind vorhanden und frische Batterien habe ich ja eingebaut, aber (und das ist das Kuriose) der Vermieter behauptet weiterhin, das diese Rauchmelder nicht sein Eigentum sind weil diese Brandmelder von einem Vor-vormieter angebracht wurden. Er behauptet Stock und Steif das ganze Rauchgemelde geht ihn nix an. Ich habe sogar Zeugen die dabei waren als er dieses behauptet hat. Also ich bin weder verblödet (als Mieter) und habe sowas in über 44Jahren Miete noch nie erlebt das jemand als Vermieter/Hauseigentümer so .... sein kann.


    Und was genau willst du jetzt? Brandmelder sind da, Batterien sind drin, also vor was hast du Angst?

  • Also, wie gesagt geht es nicht um die Batterien für 2€ Die Brandmelder sind vorhanden und frische Batterien habe ich ja eingebaut, aber (und das ist das Kuriose) der Vermieter behauptet weiterhin, das diese Rauchmelder nicht sein Eigentum sind weil diese Brandmelder von einem Vor-vormieter angebracht wurden. Er behauptet Stock und Steif das ganze Rauchgemelde geht ihn nix an. Ich habe sogar Zeugen die dabei waren als er dieses behauptet hat. Also ich bin weder verblödet (als Mieter) und habe sowas in über 44Jahren Miete noch nie erlebt das jemand als Vermieter/Hauseigentümer so .... sein kann.

    Hallo,

    und wie oft willst du diese Frage noch stellen ob er das behauptet oder nicht ist völlig unerheblich sie sind ja da, wenn nicht der Mieter diese wegbaut.

    Alles andere wird er dann schon merken, wenn sich ein Todesfall ereignet die auf nicht betriebsfähige Rauchmelder zurückzuführen sind wobei der Mieter wenn er es denn schon registriert hat, das ein Batteriewechsel fällig ist und trotz dem es unterlassen hat diese zu wechseln und dem Vermieter in Rechnung zu stellen, wird er dann auch wegen fahrlässiger Unterlassung dran sein.

    Gruß
    BHShuber

  • Es geht nicht um 3 Batterien für einen €, sondern ob es bei einen Brand bei den gleichen Aussagen des Vermieters (Das sind nicht meine Rauchmelder) bei versicherungstechnischen Fragen einer Brandversicherung überhaupt Brandversicherungsschutz besteht.


    Deine Frage in die Ohren der Versicherungsgesellschaft. Tipp: Bei Aldi/Lidl bekommste 9V-Alkaline-Batterien zum günstigen Preis. Die halten erfahrungsgemäss gut ein Jahr.

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