Vermieter zwingt zu von Ihm gestellter Weihnachtsbeleuchtung

  • Ich plädiere auf der Basis des gesunden Menschenverstandes weiterhin für: "nicht einschalten".


    ... auch auf die Gefahr hin, Nachteile - egal welcher Art - inkauf zu nehmen...?

  • Aber:

    1. wissen wir ja gar nicht, ob es sich um ein ZFH handelt, in dem der VM mit drin wohnt.
    2. möchte ich nicht in so einem Haus wohnen - und würde demzufolge ausziehen. (Wobei sich hier allerdings wieder die Frage stellt, warum der Fragesteller überhaupt den Mietvertrag mit dieser Klausel unterzeichnet hat - das verstehe ich wirklich nicht.

    Man könnte sich ja gütlich einigen, z.B. so: Der Vermieter zahlt die Stromkosten (oder eine geschätzte Pauschale) und der Mieter schaltet die Lichter in der geforderten Zeit ein - wenn er zuhause ist.

    Das wäre ein guter Kompromiss - zumal der Fragesteller ja eben irgendwann einmal diese Klausel akzeptiert hatte und den MV so unterzeichnet hat.

    Hallo,

    sollte es sich wirklich um eine Klausel im Mietvertrag handeln, ist diese schlicht unwirksam.

    In dem Fall dass hier aber eine Individualvereinbarung getroffen wurde, hat diese der Mieter akzeptiert, sofern, genau hierüber verhandelt wurde.

    Ansonsten geht die Diskussion an der Fragestellung des TE mittlerweile weit vorbei.

    Tradition hin, Tradition her, gilt das für den Mieter nicht, denn es wäre ein klarer Eingriff in die Nutzungsrechte an der Mietsache.

    Gruß
    BHShuber

  • Aufgrund der Tradition wurde die Individualvereinbarung getroffen.

    Hallo,

    es wurde keine Individualvereinbarung getroffen, siehe nochmal die Eingangsfrage.

    Es ist eine Zusatzvereinbarung und Passus 20. des Mietvertrages zur Unterschrift vorgelegt worden, Friss Vogel oder stirb und es wurde hierüber nicht verhandelt sondern bestimmt, fakto ist es keine individuelle Vereinbarung.

    So nun denke mal nach wann ist eine Individualvereinbarung eine solche? Keine Ahnung, dann lies hier:

    http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/22…ietvertrag.html

    Einen feuchten Kehricht muss der Mieter in Bezug auf die Beleuchtung machen, so sieht es aus.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich lese dass es sich auf die Zeiten bezieht. Ob nun wirklich weitere Vereinbarungen getroffen worden sind, das werden wir wohl nie erfahren.

    Hallo,

    das brauchen wir auch nicht erfahren, denn wenn es sich wie du mutmaßt hier nur um die Zeiten handelt, ist diese Klausel unwirksam, somit brennen die Lichter nie und es hat sich erledigt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,
    Danke für die vielen, auch sehr hilfreichen Antworten!
    Aber ich muss erstmal ein paar Sachen klar / richtig Stellen, da ich anscheinend manches nicht ausführlich genug geschrieben habe, bzw etwas falsch rüber kam.
    1. Im Erzgebirge wird NIEMAND gesteinigt oder mit Faklen und Forken gejagt wenn er die Dinger nicht aufstellt. Es gibt sehr viele die das hier nicht machen. Selbst bei mir hier auf dem Dorf haben nur etwas (geschätzt) 70% Schiwbbögen in den Fenstern.
    2. Ich persönlich habe nichts gegen Schwibbögen, im Gegenteil, ich würde ja sogar gerne meine eigenen Aufstellen.
    Aber das erlaubt der Vermieter nicht, er will das an allen Fenstern in seinem Haus die gleichen stehen.
    3. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in welchem sich insgesamt 4 Wohnungen befinden, 2 die vermietet werden, die vom Vermieter und die von den Eltern des Vermieters. Denkmalschutz besteht nicht.

    Ausgehandelt wurde gar nix, das steht halt so im Mietvertrag.

    Im Bezug auf Licht brennen lassen während man nicht zu Hause ist, das sehe sogar gar nicht so verbissen, was mich da schon eher stört ist das ich selbst im Badezimmer eine Bogen stehen habe. Und das ist ja jetzt kein spezieller für Nassräume. Da hab ich Sicherheitsbedenken. Aber auch die Interessieren den Mieter nicht.

    Eine Einigung oder ein Kompromiss ist leider nicht möglich, das habe ich versucht, die Reaktion war: „Es steht so im Mietvertrag. Da steht „Einschalten der Beleuchtung“, das schließt bezahlen des Stroms ein!“
    Ich werde warscheinlich die Kosten selber zahlen (müssen).
    Die Bögen meines Vermieters werde ich auch stehen lassen, da ich keine großen Streit anfangen möchte (ich habe sowieso vor im Frühjahr umzuziehen, eben aufgrund des Vermieters, welcher noch viele andere Krumme Dinge mit seinen Vermietern abzieht).

    Mich hat bei diesem konkreten Fall nur die Rechtslage an sich interessiert, um nicht nochmal so einen Fehler zu machen (war meine erste Wohnung) bzw doch noch dagegen Vorzugehen falls es der Vermieter in nächster Zeit völlig übertreibt…

    Gruß

  • Hallo,
    Danke für die vielen, auch sehr hilfreichen Antworten!
    Aber ich muss erstmal ein paar Sachen klar / richtig Stellen, da ich anscheinend manches nicht ausführlich genug geschrieben habe, bzw etwas falsch rüber kam.
    noch viele andere Krumme Dinge mit seinen Vermietern abzieht).

    Mich hat bei diesem konkreten Fall nur die Rechtslage an sich interessiert, um nicht nochmal so einen Fehler zu machen (war meine erste Wohnung) bzw doch noch dagegen Vorzugehen falls es der Vermieter in nächster Zeit völlig übertreibt…

    Gruß

    Hallo,

    nochmal diese Klausel im Mietvertrag ist unwirksam da der Vermieter hier in die Nutzungsrechte des Mieters massiv eingreift und unberechtigt noch dazu.

    Da keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, musst die das Zeug weder aufstellen noch das Licht einschalten und schon gar nicht zu vom Vermieter bestimmten Zeiten.

    Dagegen angehen muss du auch nicht, wenn du das Licht einschalten möchtest, dann mach das wie du es für richtig empfindest, sollte der Vermieter es auf die Spitze treiben, solltest du dir einen Anwalt für Mietrecht ins Boot holen und das dann ein für allemal richterlich klären lassen, sodass es auch ein völlig dämlicher Vermieter kapiert.

    Kündigen kann er aufgrund dessen schon mal gar nicht, was heißt können kann er schon aber durchkommen wird er nicht damit.

    Du entscheidest wie du es machen möchtest, müssen tust du gar nichts, ok.

    Gruß
    BHShuber

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