Beiträge von chriszz94

    Hallo,
    Danke für die vielen, auch sehr hilfreichen Antworten!
    Aber ich muss erstmal ein paar Sachen klar / richtig Stellen, da ich anscheinend manches nicht ausführlich genug geschrieben habe, bzw etwas falsch rüber kam.
    1. Im Erzgebirge wird NIEMAND gesteinigt oder mit Faklen und Forken gejagt wenn er die Dinger nicht aufstellt. Es gibt sehr viele die das hier nicht machen. Selbst bei mir hier auf dem Dorf haben nur etwas (geschätzt) 70% Schiwbbögen in den Fenstern.
    2. Ich persönlich habe nichts gegen Schwibbögen, im Gegenteil, ich würde ja sogar gerne meine eigenen Aufstellen.
    Aber das erlaubt der Vermieter nicht, er will das an allen Fenstern in seinem Haus die gleichen stehen.
    3. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in welchem sich insgesamt 4 Wohnungen befinden, 2 die vermietet werden, die vom Vermieter und die von den Eltern des Vermieters. Denkmalschutz besteht nicht.

    Ausgehandelt wurde gar nix, das steht halt so im Mietvertrag.

    Im Bezug auf Licht brennen lassen während man nicht zu Hause ist, das sehe sogar gar nicht so verbissen, was mich da schon eher stört ist das ich selbst im Badezimmer eine Bogen stehen habe. Und das ist ja jetzt kein spezieller für Nassräume. Da hab ich Sicherheitsbedenken. Aber auch die Interessieren den Mieter nicht.

    Eine Einigung oder ein Kompromiss ist leider nicht möglich, das habe ich versucht, die Reaktion war: „Es steht so im Mietvertrag. Da steht „Einschalten der Beleuchtung“, das schließt bezahlen des Stroms ein!“
    Ich werde warscheinlich die Kosten selber zahlen (müssen).
    Die Bögen meines Vermieters werde ich auch stehen lassen, da ich keine großen Streit anfangen möchte (ich habe sowieso vor im Frühjahr umzuziehen, eben aufgrund des Vermieters, welcher noch viele andere Krumme Dinge mit seinen Vermietern abzieht).

    Mich hat bei diesem konkreten Fall nur die Rechtslage an sich interessiert, um nicht nochmal so einen Fehler zu machen (war meine erste Wohnung) bzw doch noch dagegen Vorzugehen falls es der Vermieter in nächster Zeit völlig übertreibt…

    Gruß

    Hallo!

    ich habe folgendes Problem: Mein Vermieter (privat vermietete Wohnung) verlangt von mir an jedem meiner Fenster (Insgesamt 5 Stück, 2 Küche, 2 Wohn-Schlaf-zimmer und eins im Bad) einen Schwibbogen aufzustellen (ist Tradition in der Gegend in der ich wohne).
    Ich muss auch genau die aufstellen welcher mir mein Vermieter gibt, eigene darf ich nicht aufstellen. Außerdem müssen die Schwibbogen von 16-22 Uhr mittels Zeitschaltuhr leuchten, das ganze geht vom 1. Advent bis 2. Februar.
    Als ich gestern die Schwibbögen zum aufstellen bekam, fragte ich meinen wie das mit den Stromkosten sei. Immerhin, bei 5 Bögen mit je 7 3 Watt Birnchen sind das gesamt 105 Watt die 6 Stunden pro Tag an sind. Er meinte das ich die Kosten zu tragen habe, da das ja im Mietvertrag stünde. Im Mietvertrag steht unter Punkt 20 Zusatzvereinbarungen folgendes:
    "Einschalten der vom Vermieter gestellten Fensterbeleuchtung vom 1. Advent bis 2. Februar von 16:00 bis 22:00 Uhr."
    Laut meines Vermieters beinhaltet "Einschalten" auch das ich die Stromkosten zahle.

    Nun meine Frage: Ist das alles Rechtens? Muss wirklich ich die Kosten tragen? Und außerdem, muss ich das eigentlich mitmachen, überhaupt die Fensterbeleuchtung aufzustellen? Immerhin darf ich ja noch nicht einmal das aufstellen was ich möchte, sondern muss ja zwingend die von meinem Vermieter nehmen (und die Schwibbögen sehen nicht besonders schön aus...) Oder ist das sogar ein zu großer eingriff in meine Privatssphäre? Darf mir der Vermieter vorschreiben welche Beleuchtung ich im Fenster stehen haben darf?

    Ich hoffe mir kann jemand helfen...

    Mit freundlichen Grüßen

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