Hallo,
folgender Sachverhalt:
Personen A, B und C sind Hauptmieter.
Personen A und B haben Untermieter (D und F) vom 01.04-30.06.16. Untermietvertrag besteht mit dem zeitlich begrenzten Rahmen.
D und F wohnen über den 30.06 hinaus noch 2 weitere Monate und zahlen keinerlei Miete, ziehen dann aus der Wohnung aus und es erfolgt keine Schlüsselübergabe. Diese erfolgte nach Nachfrage von A und B letzte Woche.
Meine Frage: haben A und B Anspruch auf die Miete von D und F für die 2 weiteren Monate in denen sie dort noch wohnten und darüber hinaus: greift Paragraph 546 a BGB, da keine Schlüsselübergabe erfolgt ist?
Über antworten freue ich mich und bin dankbar.
Liebe Grüße