Miete von Familienangehörigen

  • Ich habe aktuell folgendes Problem:
    Meine Schwester wohnt seit vier Jahren mietfrei in meiner Eigentumswohnung.
    Vereinbart war, dass sie alle anfallenden Nebenkosten für die Wohnung trägt und während ihrer Ausbildung dort wohnen darf.
    Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag.
    Nun weigert sie sich einige anfallende Nebenkosten zu bezahlen und hat ihre Ausbildung zudem abgeschlossen.
    Die Wohnung ist momentan für mich ein Minusgeschäft und das kann ich nicht länger dulden.
    Verkaufen ist keine Option, da ich die Wohnung erst acht Jahre besitze und sie zudem damals sehr günstig erworben habe.

    Habe ich die Möglichkeit eine Miete zu erheben? Was kann ich tun, wenn sie sich weigert mir diese Miete zu entrichten?
    Gibt es eine Möglichkeit der Kündigung oder kann ich sie einfach sofort raus schmeissen?


  • Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag.

    Aber möglicherweise ein mündlicher. Der wäre genauso wirksam wie ein schriftlicher.

    Was steht denn als Verwendungszweck zu den monatlichen Zahlungen?

  • Habe ich die Möglichkeit eine Miete zu erheben? Was kann ich tun, wenn sie sich weigert mir diese Miete zu entrichten?
    Gibt es eine Möglichkeit der Kündigung oder kann ich sie einfach sofort raus schmeissen?

    Hallo,

    das ihr keinen schriftlichen Mietvertrag habt, heisst nicht, das gar keiner besteht, es ist allerdings zu beweisen, was mündlich vereinbart wurde, das dürfte dir sehr schwer fallen, bis unmöglich sein.

    Nein, sofort rausschmeißen geht auch nicht, da du ohne schriftlichen Mietvertrag dich an gesetzl. Regelungen halten musst.

    Bedenke, alles was du jetzt aufgrund des mündlichen Vertrages behauptest, kann die Schwester mit einer Gegenbehauptung wieder zunichte machen, das ist ein Faß ohne Boden und endet vor einem Richter.

    Was ohnehin so sein wird, wenn Geschwister sich gegenseitig ausnutzen.

    Die Frage ist, wie weit willst du gehen? Empfehle sich einen Juristen zur Seite zu holen. Oder das Gespräch mit der Schwester zu suchen, um eine künftige Miete oder zumindest die Nebenkosten zu bezahlen und das schriftlich zu verankern.

    Gruß
    BHShuber

  • Über die Nebenkosten werden wir uns einfach nicht einig. Es gibt immer wieder Probleme bei Nachzahlungen. Des Weiteren habe ich von meiner Verwaltung bereits Schreiben erhalten, dass sie das Treppenhaus und gemeinschaftliche Flächen nicht putzt und im Keller Müll ansammelt. Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, doch passiert ist nicht.
    Wäre das nicht ein Grund ihr zu kündigen?
    Mündlich wurde eben nur vereinbart, dass sie während ihrer Ausbildungszeit in der Wohnung mietfrei lebt und nur alle anfallenden Nebenkosten trägt. Allerdings wird sie mir dahingehend widersprechen, dass ich ihr das mietfreie Wohnen lediglich in der Ausbildungszeit gewährt habe. Ist also sinnlos auf diese Vereinbarung einzugehen.

  • Hallo Jangold,

    ich bin jetzt in dieser Frage nicht ganz so firm, aber: wenn die Dame gar keine Miete zahlt - und ja auch nie musste - handelt es sich doch eigentlich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine Leihe.

    Eine Leihe kann wiederum meines Wissens nach jederzeit aufgekündigt werden. (§ 604 (3) BGB)

    Ich bin mir allerdinsg nicht sicher und würde daher raten, einem Fachanwalt den Unterschied zwischen Miete und Leihe in diesem Fall analysieren zu lassen.

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo Jangold,

    ich bin jetzt in dieser Frage nicht ganz so firm, aber: wenn die Dame gar keine Miete zahlt - und ja auch nie musste - handelt es sich doch eigentlich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine Leihe.

    Eine Leihe kann wiederum meines Wissens nach jederzeit aufgekündigt werden. (§ 604 (3) BGB)

    Ich bin mir allerdinsg nicht sicher und würde daher raten, einem Fachanwalt den Unterschied zwischen Miete und Leihe in diesem Fall analysieren zu lassen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    das Schlagwort wird sein Wohnraumüberlassung, soviel ich weis gibt es den Ausdruck "leihe" im Mietrecht nicht.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    das könnte tatasächlich so sein. Allerdings geht bei der "Wohnraumüberlassung" doch eher um die steuerliche Behandlung (z.B. der Aufwendungen).

    Wie gesagt, ich weiß es nicht. Daher ziehe ich mich hier jetzt mal diskret zurück;)

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Über die Nebenkosten werden wir uns einfach nicht einig. Es gibt immer wieder Probleme bei Nachzahlungen. Des Weiteren habe ich von meiner Verwaltung bereits Schreiben erhalten, dass sie das Treppenhaus und gemeinschaftliche Flächen nicht putzt und im Keller Müll ansammelt. Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, doch passiert ist nicht.
    Wäre das nicht ein Grund ihr zu kündigen?
    Mündlich wurde eben nur vereinbart, dass sie während ihrer Ausbildungszeit in der Wohnung mietfrei lebt und nur alle anfallenden Nebenkosten trägt. Allerdings wird sie mir dahingehend widersprechen, dass ich ihr das mietfreie Wohnen lediglich in der Ausbildungszeit gewährt habe. Ist also sinnlos auf diese Vereinbarung einzugehen.

    Hallo,

    das hier habe ich gefunden und dürfte dir unter Umständen weiterhelfen:

    Die Fristen der ordentlichen Kündigung ergeben sich aus § 573c BGB., siehe hier: http://www.zurecht.de/mietrecht/miet…ne-mietvertrag/

    So wäre gegeben, dass du eine ordentliche Kündigung aussprechen kannst, schriftlich natürlich, wenn die Schwester dann nicht auszieht, musst du eine Räumungsklage einreichen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

    Gruß
    BHShuber

  • ... und was lehrt uns dieses mal wieder?: Geschäfte mit Freunden und Verwandten...:mad:

    Ich habe mit meiner Mutter einen Mietvertrag über unsere Eigentumswohnung.
    Ich zahle ihr als Miteigentümer die Hälfte der ortsüblichen Grundmiete minus 66% und die regulären Nebenkosten.
    Alles schriftlich in einem Mievertrag festgelegt.

  • Ich habe mit meiner Mutter einen Mietvertrag über unsere Eigentumswohnung.
    Ich zahle ihr als Miteigentümer die Hälfte der ortsüblichen Grundmiete minus 66% und die regulären Nebenkosten.
    Alles schriftlich in einem Mievertrag festgelegt.

    Hallo,

    was sagt uns das jetzt und ist dass weil es bei dir funktioniert für alle innerfamiliären Mietverhältnisse anzuwenden oder zwingend!

    Gruß
    BHShuber

  • was sagt uns das jetzt und ist dass weil es bei dir funktioniert für alle innerfamiliären Mietverhältnisse anzuwenden oder zwingend!


    Streiche ein Ausrufezeichen und setze drei Fragezeichen.:o

  • Hallo,

    ich denke es ist offensichtlich, dass ein Mietverhältnis besteht. Die Wohnung gehört dir und deine Schwester wohnt darin. Deine Schwester kann sicher lange behaupten, dass du ihr die Wohnung bis in alle Ewigkeit kostenlos überlassen wolltest, besonders glaubhaft ist das allerdings nicht.

    Ich würde schleunigst Abmahnungen schreiben und sie dann kurzfristig kündigen. Dann hast du schon mal was in der Hand.

    Gruß
    H H

  • Könnte man das ewige Rumgenöhle mal unterlassen? Geht ihr immer so mit euren Mitmenschen um?
    Es war das Aufzeigen einer Vertragsart.

    Hallo,

    dann schreib das halt dazu, vielleicht mit dem Hinweis dass es durchaus innerfamiliäre Vertragsverhältnisse gibt die funktionieren, wäre das zuviel verlangt gewesen.

    Ne, da haut man einen raus und so ist es, schon mit dem unterschwelligen hinknallen, dass Berny´s Beitrag nicht stimmen kann, lies mal objektiv deinen Beitrag nochmal.

    Dann muss man sich nicht wundern, wenn man überspitzte und flapsige Kommentare dazu bekommt, die keineswegs so böse gemeint sind wie du das grade auffasst.

    Gruß
    BHShuber

  • Könnte man das ewige Rumgenöhle mal unterlassen? Geht ihr immer so mit euren Mitmenschen um?
    Es war das Aufzeigen einer Vertragsart.

    So verstehe ich es auch. Es ist ja nur ein Hinweis, dass es durchaus mal gut gehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!