Habe ich da ...dass ich § 573 reinstelle!
Muss lachen.
Habe ich da ...dass ich § 573 reinstelle!
Muss lachen.
die Auslegung des 573 bleibt hier zumindest fraglich! ![]()
die Auslegung des 573 bleibt hier zumindest fraglich! ![]()
Versuchst du dich jetzt an einer Rechtsberatung ... ?!?
§4711 StGB
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Hallo wunschvoll,
"Meine Vermieterin hat uns heute die schriftlose Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen in 9 Monaten geschickt.
Sie hat uns im Juli bereit abgemahnt."
- Dann wird die fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung wohl rechtens sein.
"Nur 4 davon sind aber gravierend später (Heißt: mehr als 5 Tage zu spät) eingegangen."
- Spielt keine Rolle.
"Ich habe ihr darauf allerdings geantwortet und ihr gesagt, dass ich dies bedauere und wir uns bemühen werden, sie jedoch zur Kenntnis nehmen sollte dass wir jeden Monat ohne Ausnahme bezahlt haben und nie eine Zahlung versäumt haben."
- Ist ebenfalls unerheblich.
"Ist dies rechtmäßig? Können wir es anfechten?"
- Ja und ja, welches jedoch erfolglos bleiben dürfte.
"Muss sie uns genug Zeit geben auszuziehen?"
- Ja, üblich sind max 2 Wochen.
"Und was bedeuetet in dem Brief "sowie hilfsweise die ordentliche Kündigung"?!"
- Dass sie aus ihrer Sicht juristisch korrekt gehandelt hat.
"Ich weiß echt nicht was ich machen soll da ich erst 20 Jahre alt bin."
- Kannst also noch lernen...
"Außerdem werden viele Leute ja nicht am 01. bezahlt sondern zB erst zum 15. (so wie ich)?"
- Ist juristisch unerheblich.
Tipp: Sprich' mit ihr, erkläre ihr Deine Situation und bitte sie, die Kündigung zurückzuziehen und zu akzeptieren, dass Du zukünftig die Miete am 20.d.M. per Dauerauftrag zahlen wirst.
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