Wasserkosten-Abrechnung auf Personen umgelegt

  • Hallo Forum,

    bin neu hier, weil ich eine dringende Frage habe.
    Seit Jahren bekommen wir Mieter keine Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hat nun an eine Wohnungsverwaltung abgegeben und zum ersten Mal erhalten wir eine Nebenkostenabrechnung.
    Da kein "Anfangs"-Wasseruhren-Stand vorhanden ist, wird der Wasserverbrauch durch die Personen im Haus geteilt, was soweit relativ okay ist. In Zukunft wird es dann nach Wasseruhrenstand abgerechnet.

    Nun war ich aber in dem Jahr ca. 5 Monate nicht zu Hause.
    Anfangs hieß es, das würde berücksichtigt und mit 214 Tagen für das Jahr für mich veranschlagt.
    Nun heißt es, so ginge es nicht, erst ab 6 Wochen Abwesenheit am Stück, würde meine Abwesenheit gültig gemacht.

    Ist dies so rechtens?
    Ich meine, abwesend ist abwesend und in dem Fall Wasserverbrauch zu berücksichtigen?
    Immerhin war ich nicht hier und habe in der Zeit kein Wasser verbraucht, egal ob ich zwei Wochen, drei Monate am Stück oder gestückelt nicht zu Hause war. Was nicht verbraucht wurde, sollte ich nicht bezahlen müssen.

    Über Informationen dazu bin ich sehr dankbar,

    liebe Grüße
    Anja

  • Bei Abrechnung nach Personen zählt mehrwöchige Abwesenheit genau so wenig wie mehrwöchige Anwesenheit von Besuch oder täglich 3 x duschen.

    Zitat

    Was nicht verbraucht wurde, sollte ich nicht bezahlen müssen.

    Im Prinzip richtig, nur bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung nicht möglich.

    Zitat

    Seit Jahren bekommen wir Mieter keine Nebenkostenabrechnung.

    Na dann sollte die eingefordert werden. Vorausgesetzt vertraglich sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr können aktuell noch die Abrechnungen für 2013 und 2014 gefordert werden.

  • Entweder wird der Wasserverbrauch, wenn die Wohnung keinen eigenen Zähler hat, nach Wohnfläche berechnet, wie es das Gesetz vorsieht, oder man rechnet nach Köpfen ab. Du darfst aber bitte nicht erwarten, dass derjenige, der die Abrechnung erstellt deine "Fehlzeiten" herausrechnet. Als nächstes kommt jemand und verlangt, dass er während seines langen Urlaubs in der Zeit keine Müllabfuhr bezahlt.

  • Vielen Dank für die Antworten...
    leider sind diese nicht erfreulich für mich.

    Hast Du verstanden was wir schrieben haben?

    Ich glaube nicht wirklich.

    Umlage nach Personen müßte explizit vertraglich vereinbart sein.

    Wenn nicht muß der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen. Gut dann hättest Du Pech wenn Du als Einzelperson in einer relativ großen Wohnung wohnst.

    Abrechnung der Jahr 2013 und 2014 kannst Du noch nachfordern. Eventuelles Guthaben würde dir nämlich noch zustehen.

    Stellt der Vermieter, trotz Fristsetzung, die Abrechnungen nicht zu kannst Du die Vorauszahlungen zurückbehalten.

  • Anfangs hieß es, das würde berücksichtigt und mit 214 Tagen für das Jahr für mich veranschlagt.
    Nun heißt es, so ginge es nicht, erst ab 6 Wochen Abwesenheit am Stück, würde meine Abwesenheit gültig gemacht.
    Ist dies so rechtens?


    Hallo Anja,
    Du glaubst das doch wohl nicht wirklich...?!

  • Hallo Berny,

    doch, das habe ich kurz geglaubt, es wurde mir nämlich zwei e-mails zuvor geschrieben...bis es dann hieß, Abwesenheit würde erst ab einem Zeitraum von zusammenhängend 6 Wochen gelten.
    Selbst auf der Nebenkostenabrechnung stand dies so aufgeführt (mit 214 Tagen, anstatt 365), leider stimmte aber auf dieser Ausführung die Personenangabe, sprich somit der Verteilerschlüssel nicht.

  • Hallo Anitari,

    ja vielen Dank ich habe das verstanden, was mir geschrieben wurde. Bin der deutschen Sprache mächtig.
    Leider würde ich mich in dem Fall - Berechnung nach qm - nicht unbedingt besser stehen...

    Meine Frage war auch lediglich DIE, ob ein Mieter das Recht dazu hat, seine Abwesenheit (ob nun Reise, Arbeit o.ä. ihn dazu bewegen) in der Nebenkostenabrechnung WASSERVERBRAUCH gültig machen kann, sprich: Dazu ein Recht hat.

    Hab es nun verstanden, dank der netten Antworten.

    Vielen Dank!

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