Zeitmietvertrag von 2 Jahren vorzeitig kündigen ?
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max_cluba -
15. November 2016 um 22:18 -
Erledigt
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danke für die antworten...
eine weitere möglichkeit wäre die wohnung unterzuvermieten, der vermieter muss zwar zustimmen braucht aber einen sehr guten grund mit das verbieten zu können hörte ich ?
Hallo,
untervermieten, wäre nur ein Teil der Wohnung, bzw. einzelne Zimmer!
Und was soll das helfen, du schreibst doch dass du mit Kind schon zu wenig Platz hast oder meintest du die ganze Wohnung unter zu vermieten, das wäre eine Gebrauchsüberlassung an Dritte und hierfür benötigst du in jedem Fall die Zustimmung deines Vermieters, die du sicher nicht bekommen wirst!
Das ist ein ganz anderes Rechtsfeld, ich glaub auch nicht, dass du hier bei einem Rechtsanwalt warst, denn solche Hirngespinste entstammen nur von einem Mieter der irgendetwas im Internet liest um seiner vertraglichen Verpflichtung zu entkommen.
Du bist das Paradebeispiel als Vermieters Liebling!
Gruß
BHShuber -
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anbei der scan des wichtigen teils des vertrages
Wie erwartet. -
Damit ist doch alles klar oder. Bleib nur eine gütliche Einigung.
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meine einzige möglichkeit wäre ihm ein nachmieter zu suchen der ihm passt auch wenn das 20 leute sind oder ?
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meine einzige möglichkeit wäre ihm ein nachmieter zu suchen der ihm passt auch wenn das 20 leute sind oder ?
Richtig - nur ist der VM nicht verpflichtet, einen bestimmten zu nehmen. -
meine einzige möglichkeit wäre ihm ein nachmieter zu suchen der ihm passt auch wenn das 20 leute sind oder ?
70 Wären ein wenig besser.
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70 Wären ein wenig besser.
Einschliesslich Dir 88...:eek: -
Klar ich hab Interesse an der Wohnung.
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Ja die Claudia ist schon ein schlaues Kind und bietet immer wieder ein Feuerwerk an Auffassungsgabe......
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Ja die Claudia ist schon ein schlaues Kind und bietet ......
Bist ja ein ganz schlaues paulchen.
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Ich sehe hier angekreuzt:Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, also 3 Monate Kündigung. Wo ist das Problem?
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Ich sehe hier angekreuzt:Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, also 3 Monate Kündigung. Wo ist das Problem?
Ich lese ein gegenseitiges Kündigungsverzicht für 2 Jahre.........
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okay das ist interessant aber was zählt da jetzt von den beiden ???
was gilt denn jetzt :
wenn beides angekreutzt ist ?

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Ich lese ein gegenseitiges Kündigungsverzicht für 2 Jahre.........
Tatsächlich, bei nochmaligem lesen im ersten Blatt "Kündigungsverzicht 2 Jahre". Ich denke es wird in diesem Fall die 3-monatige Kündigungsfrist gelten. Kündigungsverzicht von 2 Jahren hätten individuell vereinbart werden müssen, meine Meinung.
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okay danke für die antworten....
ich sehe schon werde mich morgen einfach mal mit dieser frage an den mieterbund in meiner stadt wenden

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Es wird das gegenseitige Kündigungsverzicht gelten.
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ich sehe schon werde mich morgen einfach mal mit dieser frage an den mieterbund in meiner stadt wenden

Halte uns bitte weiterhin informiert. -
Ich schätze, zunächst die 2 Jahre, anschl. gesetzlich.
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