Teppichfliesen auf den Treppen

  • Hallo!

    Also, wir wohnen nun schon seit 10 Jahren in unserem Miethaus und haben auch die nächsten 10 Jahre noch vor zu bleiben. Wir haben das Haus mit Teppichfliesen übergeben bekommen. Im Mietvertrag ist nicht geregelt ob die drauf sein müssen, nur das das Haus mit Teppichfliesen übergeben wurde. Leider nerven diese Dinger wirklich. Die Kinder laufen ja ständig die Treppen und ständig sind diese Dinger locker. Auch ausgetauscht haben wir sie schon aber das passiert immer wieder und ist dann auch gefährlich für die Kinder. Wenn ich die jetzt einfach abmache, muss ich die dann vor Auszug sanieren die Treppen oder gehört das dann zur normalen Abnutzung?
    Danke schon mal :)

    Liebe Grüsse

    Nuddelmaus

  • Denke ich ja auch. Aber die Treppen werden abgenutzt sein. Da hilft es ja nicht die Dinger wieder drauf zu machen. Ich möchte ja wissen ob ich die dann vor Auszug sanieren müsste...

  • Denke ich ja auch. Aber die Treppen werden abgenutzt sein. Da hilft es ja nicht die Dinger wieder drauf zu machen. Ich möchte ja wissen ob ich die dann vor Auszug sanieren müsste...


    Ich meine Ja. Abnutzungen könnten als Beschädigungen gewertet werden. Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

  • Hallo,

    ich kann mir kaum eine Konstellation vorstellen, bei der die Benutzung einer Treppe ohne Tepichfliesen zu einer Abnutzung führt, die der Mieter zu zahlen hätte.

    So gesehen, würde ich die Teppichfliesen abmachen, weglegen und bei Auszug wieder drauflegen.

    Was sagt denn der Vermieter?

    Gruß
    H H

  • Ich meine Ja. Abnutzungen könnten als Beschädigungen gewertet werden. Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Mietbeginn?

    Das dürfte ironisch gemeint sein. Dass Treppen begangen werden und dementsprechende Abnutzung aufweisen ist doch allgemein bekannt. Für Abnutzung steht die Mietzahlung, für Beschädigung Schadensersatz.

  • Das dürfte ironisch gemeint sein. Dass Treppen begangen werden und dementsprechende Abnutzung aufweisen ist doch allgemein bekannt. Für Abnutzung steht die Mietzahlung, für Beschädigung Schadensersatz.

    nun hat man zur Vermeidung der Abnutzung der Stufe als verschleißende Schutzschicht Teppichfliesen aufgebracht. Macht man zum Beispiel beim Außenputz auch so. Wenn du den entfernst weil er dir nicht gefällt ist es auch ein offensichtlicher Schaden.
    Vielmehr sehe ich einen Mangel darin, dass diese Teppichfliesen verrutschen. Genau das sollte nicht der Fall sein, sie sollen gar die Rutschfestigkeit der Treppe insgesamt erhöhen. Hier wäre anzufassen und die Teppichfliesen fachgerecht zu befestigen bzw. nach der Nutzungsdauer zu erneuern. Wenn man dann im Einvernehmen(!) mit dem Eigentümer/Vermieter zu einer anderen Lösung kommt ist das auch legitim. Also wie immer Gespräch mit dem ET/VM, Mangel melden und dann kann man weitersehen.

    Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Stufen nicht als begehbare Oberfläche ausgelegt sind. z.B. bei relativ weichen Hölzern, die eine ständige Gehbelastung mechanisch nicht aushalten, die statische Situation ist bei entsprechendem Oberbelag vollkommen unbedenklich. Auch bei einigen Natursteinen mit eingelassenen/aufgebrachten Trittbelägen kann dies der Fall sein.

  • Wenn die Teppichfliesen verrutschen und so zur Gefahr werden, kann der M. die Fliesen entfernen, sofern der VM nach entsprechender Info durch den M.nichts unternimmt, ganz klar.

    Ich selbst habe meine Steintreppen im Treppenhaus zum Schutz -Abnutzung- und dient auch dem Schallschutz- geklebt.

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