Beiträge von Nuddelmaus

    Hallo!

    Also, wir wohnen nun schon seit 10 Jahren in unserem Miethaus und haben auch die nächsten 10 Jahre noch vor zu bleiben. Wir haben das Haus mit Teppichfliesen übergeben bekommen. Im Mietvertrag ist nicht geregelt ob die drauf sein müssen, nur das das Haus mit Teppichfliesen übergeben wurde. Leider nerven diese Dinger wirklich. Die Kinder laufen ja ständig die Treppen und ständig sind diese Dinger locker. Auch ausgetauscht haben wir sie schon aber das passiert immer wieder und ist dann auch gefährlich für die Kinder. Wenn ich die jetzt einfach abmache, muss ich die dann vor Auszug sanieren die Treppen oder gehört das dann zur normalen Abnutzung?
    Danke schon mal :)

    Liebe Grüsse

    Nuddelmaus

    Danke für die Antwort. So, ich habe mal nachgesehen, im Mietvertrag steht:

    j.) die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschliesslich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschliesslich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen

    Hm, das ist alles. Und die Bäume sind auch nicht neu angelegt sondern waren schon da.
    Gilt dann §2 Punkt 10 BetrKV immer noch bei dem was in meinem Mietvertrag steht?

    Hallo.
    Ich habe da mal eine Frage zu den Kosten eines Baumrückschnitts. Wir sind Mieter eines Reihenhauses das direkt an einer Strasse mit Gehweg grenzt. Nur ein paar Meter entfernt befinden sich ein Altenheim und ein Behindertenwohnheim. Dementsprechend ist der Gehweg vorbei an unserem Haus gut belaufen. Nun haben wir in unserem Garten eine alte Eiche und Buche die schon vor Bau der Häuser (gebaut 2006) da waren. Nun ist es so das die Baumkronen regelmässig gefährliche Äste abwerfen sodass es wirklich gefährlich ist in den Garten zu gehen, vor dem Haus zu stehen oder auch nur auf dem Gehweg dran vorbei zu laufen. Wir haben jahrelang dafür gekämpft das die Baumkronen mal beschnitten werden. Sie haben auch nur die Eiche beschnitten.
    Nun steht diese Position in der Betriebskostenabrechnung. Das verstehe ich nicht. Es ist doch der Baum des Vermieters. Ich habe nämlich mal versucht die Fällung dieses Baums zu beantragen und da hiess es von unserer Stadt, dass das nur der Eigentümer könne weil er sich um die Sicherheit seiner Mieter und den Menschen in der unmittelbaren Nähe kümmern müsse, da man dafür schliesslich Miete zahle.
    Ich sehe das genauso. Ich zahle Miete damit ich hier auch in Sicherheit leben kann. Muss ich jetzt den Baumrückschnitt bezahlen?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse

    Nuddelmaus

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