Hallo,
ich habe eine Frage zur Umlage der Aufzugskosten. Dazu eine kurze Schilderung meiner Situation:
Meine Adresse ist die Hans-Wurst-Str. 3. An dieser Adresse steht ein Mehrfamilienhaus mit Aufzug sowie einer mehrgeschossigen Tiefgarage, die ebenso über den Aufzug oder Treppen erreicht werden kann. Ich bin dieser Adresse zugeordnet, wohne aber in einem anderen Haus daneben mit separatem Eingang und keinem direkten Zugang zum Haus 3 oder dessen Aufzug. Ich besitze einen Stellplatz in der Tiefgarage, der meiner Wohnung zugeordnet ist.
In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.
Mir ist nicht klar, ob ich durch meinen getrennten Eingang nicht für die Aufzugskosten aufkommen muss oder ob durch die Möglichkeit, den Aufzug zu nutzen, schon ein Anspruch für meinen Vermieter entsteht.
Würde mich über Hinweise zur Klärung freuen.
Vielen Dank im Voraus!