Umlage Aufzug

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Umlage der Aufzugskosten. Dazu eine kurze Schilderung meiner Situation:

    Meine Adresse ist die Hans-Wurst-Str. 3. An dieser Adresse steht ein Mehrfamilienhaus mit Aufzug sowie einer mehrgeschossigen Tiefgarage, die ebenso über den Aufzug oder Treppen erreicht werden kann. Ich bin dieser Adresse zugeordnet, wohne aber in einem anderen Haus daneben mit separatem Eingang und keinem direkten Zugang zum Haus 3 oder dessen Aufzug. Ich besitze einen Stellplatz in der Tiefgarage, der meiner Wohnung zugeordnet ist.

    In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.

    Mir ist nicht klar, ob ich durch meinen getrennten Eingang nicht für die Aufzugskosten aufkommen muss oder ob durch die Möglichkeit, den Aufzug zu nutzen, schon ein Anspruch für meinen Vermieter entsteht.

    Würde mich über Hinweise zur Klärung freuen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ich besitze einen Stellplatz in der Tiefgarage, der meiner Wohnung zugeordnet ist.
    In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.
    Mir ist nicht klar, ob ich durch meinen getrennten Eingang nicht für die Aufzugskosten aufkommen muss oder ob durch die Möglichkeit, den Aufzug zu nutzen, schon ein Anspruch für meinen Vermieter entsteht.


    Hallo,
    ich bin der Meinung, dass Du Dich an den Aufzugkosten zu beteiligen hast. Die Aussage mit den "grossen Teil der Kosten" kann ich so nicht nachvollziehen. Der Auftelungsschlüssel müsste i.A. pro Stellplatz (Nutzer) erfolgen. Gibt es im MV darüber irgendwelche Vereinbarungen?

  • Großer Teil der Kosten ist sicherlich erklärungsbedürftig. Ich habe eine im Vergleich sehr große Wohnung, daher auch der separate Eingang. Da der Aufzug über die qm2 Wohnfläche abgerechnet wird, muss ich entsprechend viel bezahlen. Sollte dies also abhängig vom Stellplatz sein? Die anderen Wohnungen befinden sich über der Tiefgarage.

    Im MV sind die Nebenkosten nur pauschal angegeben ohne weitere Ergänzungen.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

  • YH246:

    "Da der Aufzug über die qm2 Wohnfläche abgerechnet wird, muss ich entsprechend viel bezahlen."
    - Dieser Aufteilungsschlüssel ist mietrechtlich nicht zu beanstanden,

    "Im MV sind die Nebenkosten nur pauschal angegeben ohne weitere Ergänzungen."
    - Dieses müsste man hier nachlesen können, da könnte Sprengstoff drin sein...

  • In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.

    Du kannst ihn also nutzen. Folglich mußt Du dich auch an den Kosten beteiligen.

  • Die frage ist für mich ob du den Aufzug nutzt für den Stellplatz? Wenn ja ist die Kostenbeteiligung ok. Ohne den Stellplatz hättest du hingegen gute Karten die Zahlung zu verweigern.

  • Hallo Mainsxhwimmer,

    lies mal bitte den von dir selbst verlinkten Artikel ganz
    In Absatz 6 und im Fazit geht es darum, dass lt. BGH ein Mieter nicht zahlen muss, wenn seine Wohnung über den Aufzug nicht erreichbar ist, weil sie in einem anderen Gebäude (-Teil) liegt.

    Der EG Bewohner muss hingegen zahlen, weil er ja mit dem Umzug in den Keller oder die Tiefgarage fahren.

    Jetzt verstanden? :)

  • In erster Linie kommt es darauf an, den Eingangspost ganz zu lesen:

    Der Te wohnt in einem Hinterhaus ohne Aufzug. Im Vorderhaus mit Tiefgarage und Aufzug besitzt er lediglich einen Stellplatz.

    Folglich kann er mit dem Aufzug nur den Stellplatz erreichen, nicht aber seine Wohnung.

    Ohne den Stellplatz müsste er sich am Aufzug somit nicht beteiligen.

    Allerdings dürfte der Schlüssel Wohnfläche in dem Szenario kaum hinkommen.

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