Tod des Mieters - Fragen zu Sonderkündigungsrecht durch den Vermieter

  • Hallo Zusammen,

    seit 1998 habe ich mit meiner Mutter gemeinsam in einer Mietswohnung gelebt. Meine Mutter ist nun im letzten Jahr im Juli verstorben und ich bin alleine zurückgeblieben. Da ich fast zeitgleicht arbeitslos wurde, hatte ich seinerzeit große Angst dem Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) diesen Umstand mitzuteilen und habe einfach weiter die Miete bezahlt, ohne dass es bisher irgendwelche Schwierigkeiten gab.

    Nun hat die Wohnungsgesellschaft herausgefunden, dass meine Mutter verstorben ist, ich erhielt ein Schreiben mit der Bitte um ein persönliches Gespräch zu dem ich bitte die Sterbeurkunde mitbringen soll. Dieser Termin findet nächste Woche statt.

    Nun sind meine alten Ängste wieder da, können die mir den Mietvertrag kündigen und wenn ja, wie gut stehen meine Chancen in der Wohnung wohnen zu bleiben.

    Ich bin nun wieder seit 1 Jahr in einer unbefristeten Vollzeitstelle am arbeiten. Diesen Freitag zieht nun auch mein Freund zu mir in die Wohnung, so dass wir uns zukünftig die Miete teilen können. Allerdings ist meine Schufa nicht wirklich sauber, allerdings hat der Vermieter immer seine Miete erhalten. Wenn auch nicht immer gleich zum 1. des Monats, wenn mal wieder mein Konto gepfändet war.

    Ich weiß, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, aber dies muss in der Person begründet sein. Zahlunsunfähig bin ich nicht, aber man könnte sicherlich argumentieren, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe. Auch wenn das nur eine Ansicht der Lage ist. Ich versuche meinen Pflichten immer bestmöglich nachzukommen, aber wer Schulden hat, weiß wie schwierig es ist, da aus eigener Kraft wieder rauszukommen.

    Lg
    Mimika

  • Zitat

    Zahlunsunfähig bin ich nicht, aber man könnte sicherlich argumentieren, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe.

    Heißt was? Das Du die Miete unregelmäßig zahlst?

    Wenn ja wäre das allein schon ein Grund dir zu kündigen bzw. ein Grund der in deiner Person liegt.

  • Ja, unregelmäßig heißt, es kam schonmal vor, dass die Miete 2 wochen zu spät kam, aber immer innerhalb des Mietmonats.

    Im BGB steht es muss ein erheblicher Grund vorliegen, z.b. erheblich = Zahlungsunfähig - aber zahlungsunfähig bin ich ja nicht.


  • Wenn ja wäre das allein schon ein Grund dir zu kündigen bzw. ein Grund der in deiner Person liegt.

    Wenn die denn kündigen sollten, habe ich dann eine Change dagegen zu klagen? Und wie würden meine Chancen stehen. Wenn ich diese Wohnung jetzt verliere würde das meine Existenz bedeuten.

  • Ständig verspätete Mietzahlungen sind eine erhebliche, schuldhafte Vertragsverletzung die den Vermieter auf jeden Fall zur ordentlichen (fristgerechten) Kündigung berechtigen.

    Zitat

    aber zahlungsunfähig bin ich ja nicht.

    Und warum zahlst Du dann nicht pünktlich?

    Miete ist, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, im Voraus, spätestens aber am 3. Werktag des Monats fällig.

  • Wie gesagt, wenn es schonmal Kontopfändungen gab, dann ging es eben nicht früher, dann kommt man leider nicht immer sofort an sein Geld dran.

    Grundsätzlich waren meine Eltern, gemeinsam mit mir, seit 1977 Mieter beim selben Vermieter. Schwierigkeiten gibt es erst, seit ich alleine bin. Und nach dem Todesfall auf vielen Kosten sitzen geblieben bin.

    Ordentliche Kündigung bedeutet dann aber, dass ich mindestens 8 Monate Kündigungsfrist erhalten müsste, oder? Ich wohne da schon seit 18 Jahren.

  • Hallo Mimika,
    ich würde auf jeden Fall eine Kopie der Sterbeurkunde und den eigenen Perso mitnehmen.
    Soo einfach ist das mit einer Kündigung nun gottseidank nicht. Du bzw. Deine Mutter hätte zumindest 1x nachweislich wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung abgemahnt worden sein müssen.
    Kannst ja Deinen LG (mit Einkommensnachweis) mitnehmen. Falls er (zur Sicherheit des VM:)) mit in den MV aufgenommen wird (bedenke bitte auch das Risiko: mitgegangen, mitgehangen), dürfte dies ja eigentlich gut gehen... Beste Wünsche! Berichte uns bitte nach der Besprechung,

  • Hallo Berny,

    vielen Dank. Ob es in der Vergangenheit eine Abmahnung gegeben hat kann ich nicht sagen. Aber ich selber habe schonmal eine Mahnung erhalten, leider.

    Interessant wäre ja, mit welcher Frist mich der Vermieter rausschmeissen könnte, wenn alle Stricke reißen. Es wäre mit dem Sonderkündigungsrecht ja dann eine außerordentliche Kündigung.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank. Ob es in der Vergangenheit eine Abmahnung gegeben hat kann ich nicht sagen. Aber ich selber habe schonmal eine Mahnung erhalten, leider.

    Interessant wäre ja, mit welcher Frist mich der Vermieter rausschmeissen könnte, wenn alle Stricke reißen. Es wäre mit dem Sonderkündigungsrecht ja dann eine außerordentliche Kündigung.

    Mit gesetzlicher Frist. Und das sind bei Wohndauer ab 8 Jahre 9 Monate.


    wenn Du schon mal eine Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung bekommen hast und die ist noch keine 6 Monate her, wäre eine außerordentliche Kündigung, ohne gesetzliche Frist, möglich.

  • Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung? Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    Gibt es ein Gesetz welches das Prozedere rund um die Abmahnung regelt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos? D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?

  • Zitat

    Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung?

    Kann als solche gesehen werden.

    Zitat

    Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    So soll es zulässig sein, wenn sich der Grund der Abmahnung, z. B. verspätete Mietzahlung, in der Zeit wiederholt.

    Eigentlich müssen Mietzahlungen gar nicht angemahnt werden. Der Mieter ist automatisch am 4. Werktag des Monats in Verzug.

    Zitat

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos?

    Heißt es.

    Zitat

    D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?

    Na ja, Vermieter gewähren i. d. R. eine Räumungsfrist von 2 - 4 Wochen.

  • anitari

    Dann verstehe ich nicht, warum mein Bruder als Vermieter damals erst Klage einreichen konnte, nachdem seine Mietnomadin 2 Monate in Verzug war und diese dann immer noch die Chance hatte die Mietschulden zu begleichen, somit war die Klage unwirksam. Er konnte erst wieder Klage einreichen, nachdem sie 2 weitere Monate in Verzug war.

    Da gab es nix mit 2-4 Wochen Räumungsfrist. Wundert mich gerade, warum es in meinem Fall so einfach sein kann.

  • Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung? Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    Gibt es ein Gesetz welches das Prozedere rund um die Abmahnung regelt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos? D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?


    Nee, soo schnell sitzt niemand auf der Strasse. Ausserdem gibt es hier noch jemanden, der Dich weiterhin informiert: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=abmahnung+mieter

  • anitari

    Dann verstehe ich nicht, warum mein Bruder als Vermieter damals erst Klage einreichen konnte, nachdem seine Mietnomadin 2 Monate in Verzug war und diese dann immer noch die Chance hatte die Mietschulden zu begleichen, somit war die Klage unwirksam. Er konnte erst wieder Klage einreichen, nachdem sie 2 weitere Monate in Verzug war.

    Da gab es nix mit 2-4 Wochen Räumungsfrist. Wundert mich gerade, warum es in meinem Fall so einfach sein kann.

    Du verwechselst hier außerordentliche Kündigung mit Räumungsklage. Zudem Kündigung wegen Mietrückstand und Kündigung wegen mehrfach verspäteten Mietzahlungen.

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Mietrückstand kann der Mieter durch sofortige Zahlung des Rückstandes unwirksam machen. Sofern ihm in den letzten 2 Jahren nicht schon mal aus diesem Grund außerordentlich gekündigt wurde.

    Du warst doch noch gar nicht beim Vermieter. Weißt also noch gar nicht worum es wirklich geht.

    Melde dich nach dem Gespräch wieder.

    Dir die ganzen Details und Feinheiten die sein können oder nicht zu erklären würde ins Unendliche führen.

  • anitari

    Dann verstehe ich nicht, warum mein Bruder als Vermieter damals erst Klage einreichen konnte, nachdem seine Mietnomadin 2 Monate in Verzug war und diese dann immer noch die Chance hatte die Mietschulden zu begleichen, somit war die Klage unwirksam. Er konnte erst wieder Klage einreichen, nachdem sie 2 weitere Monate in Verzug war.

    Da gab es nix mit 2-4 Wochen Räumungsfrist. Wundert mich gerade, warum es in meinem Fall so einfach sein kann.

    Hallo,

    könnte dies, könnte jenes, alles ungelegte Eier bevor man jetzt mit dem Vermieter gesprochen hat, hätte dieser vorgehabt, die Wohnung zu kündigen, dann hätte er es getan und nicht erst zu einem Gespräch geladen.

    Geh dorthin, entschuldige dich, erklär die Sachlage und bitte um das weitere Bewohnen der Wohnung, den Zuzug des Freundes nicht vergessen, mach es gleich richtig, dann brauchst dir künftig nicht mehr die Hosen vollscheißen.

    Es kommt ohnehin wie es kommt also abwarten und Tee trinken.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!