Hallo Zusammen,
seit 1998 habe ich mit meiner Mutter gemeinsam in einer Mietswohnung gelebt. Meine Mutter ist nun im letzten Jahr im Juli verstorben und ich bin alleine zurückgeblieben. Da ich fast zeitgleicht arbeitslos wurde, hatte ich seinerzeit große Angst dem Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) diesen Umstand mitzuteilen und habe einfach weiter die Miete bezahlt, ohne dass es bisher irgendwelche Schwierigkeiten gab.
Nun hat die Wohnungsgesellschaft herausgefunden, dass meine Mutter verstorben ist, ich erhielt ein Schreiben mit der Bitte um ein persönliches Gespräch zu dem ich bitte die Sterbeurkunde mitbringen soll. Dieser Termin findet nächste Woche statt.
Nun sind meine alten Ängste wieder da, können die mir den Mietvertrag kündigen und wenn ja, wie gut stehen meine Chancen in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Ich bin nun wieder seit 1 Jahr in einer unbefristeten Vollzeitstelle am arbeiten. Diesen Freitag zieht nun auch mein Freund zu mir in die Wohnung, so dass wir uns zukünftig die Miete teilen können. Allerdings ist meine Schufa nicht wirklich sauber, allerdings hat der Vermieter immer seine Miete erhalten. Wenn auch nicht immer gleich zum 1. des Monats, wenn mal wieder mein Konto gepfändet war.
Ich weiß, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, aber dies muss in der Person begründet sein. Zahlunsunfähig bin ich nicht, aber man könnte sicherlich argumentieren, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe. Auch wenn das nur eine Ansicht der Lage ist. Ich versuche meinen Pflichten immer bestmöglich nachzukommen, aber wer Schulden hat, weiß wie schwierig es ist, da aus eigener Kraft wieder rauszukommen.
Lg
Mimika