Beiträge von Mimika

    anitari

    Dann verstehe ich nicht, warum mein Bruder als Vermieter damals erst Klage einreichen konnte, nachdem seine Mietnomadin 2 Monate in Verzug war und diese dann immer noch die Chance hatte die Mietschulden zu begleichen, somit war die Klage unwirksam. Er konnte erst wieder Klage einreichen, nachdem sie 2 weitere Monate in Verzug war.

    Da gab es nix mit 2-4 Wochen Räumungsfrist. Wundert mich gerade, warum es in meinem Fall so einfach sein kann.

    Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung? Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    Gibt es ein Gesetz welches das Prozedere rund um die Abmahnung regelt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos? D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?

    Wie gesagt, wenn es schonmal Kontopfändungen gab, dann ging es eben nicht früher, dann kommt man leider nicht immer sofort an sein Geld dran.

    Grundsätzlich waren meine Eltern, gemeinsam mit mir, seit 1977 Mieter beim selben Vermieter. Schwierigkeiten gibt es erst, seit ich alleine bin. Und nach dem Todesfall auf vielen Kosten sitzen geblieben bin.

    Ordentliche Kündigung bedeutet dann aber, dass ich mindestens 8 Monate Kündigungsfrist erhalten müsste, oder? Ich wohne da schon seit 18 Jahren.

    Hallo Zusammen,

    seit 1998 habe ich mit meiner Mutter gemeinsam in einer Mietswohnung gelebt. Meine Mutter ist nun im letzten Jahr im Juli verstorben und ich bin alleine zurückgeblieben. Da ich fast zeitgleicht arbeitslos wurde, hatte ich seinerzeit große Angst dem Vermieter (große Wohnungsgesellschaft) diesen Umstand mitzuteilen und habe einfach weiter die Miete bezahlt, ohne dass es bisher irgendwelche Schwierigkeiten gab.

    Nun hat die Wohnungsgesellschaft herausgefunden, dass meine Mutter verstorben ist, ich erhielt ein Schreiben mit der Bitte um ein persönliches Gespräch zu dem ich bitte die Sterbeurkunde mitbringen soll. Dieser Termin findet nächste Woche statt.

    Nun sind meine alten Ängste wieder da, können die mir den Mietvertrag kündigen und wenn ja, wie gut stehen meine Chancen in der Wohnung wohnen zu bleiben.

    Ich bin nun wieder seit 1 Jahr in einer unbefristeten Vollzeitstelle am arbeiten. Diesen Freitag zieht nun auch mein Freund zu mir in die Wohnung, so dass wir uns zukünftig die Miete teilen können. Allerdings ist meine Schufa nicht wirklich sauber, allerdings hat der Vermieter immer seine Miete erhalten. Wenn auch nicht immer gleich zum 1. des Monats, wenn mal wieder mein Konto gepfändet war.

    Ich weiß, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, aber dies muss in der Person begründet sein. Zahlunsunfähig bin ich nicht, aber man könnte sicherlich argumentieren, dass ich eine schlechte Zahlungsmoral habe. Auch wenn das nur eine Ansicht der Lage ist. Ich versuche meinen Pflichten immer bestmöglich nachzukommen, aber wer Schulden hat, weiß wie schwierig es ist, da aus eigener Kraft wieder rauszukommen.

    Lg
    Mimika

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