Hallo zusammen,
habe folgendes Problem: Bin kürzlich (vor 1 Monat) in eine neue Wohnung gezogen. Die ist eigentlich absolut super.
Ich habe eine 24 monatige Mindestvertragslaufzeit unterschrieben, mit der Zusatzklausel, dass ich gegen Zahlung einer Brutto-Monatsmiete auch früher raus darf.
Das böse erwachen ließ aber nicht lange auf sich warten: Es scheint in diesem eher studentisch geprägten Haus üblich zu sein, dass jeder seine Musik rund um die Uhr laut und mit Subwoofer hört. Insbesondere mein direkter Nachbar. Habe schon mehrfach bei Ihm geklingelt, danach ist die Musik eine weile leiser (selbst dann noch klar hörbar und nervend), wird aber irgendwann wieder laut. Die Wand scheint auch sehr hell hörig zu sein, denn ich höre die Musik des Nachbarn bei mir deutlich lauter als im Flur direkt vor des Nachbars Türe. Da meine Wohnung nur aus einem großen (Maisonette-)Raum besteht, habe ich auch keinen Rückzugsort. Die halbe Woche arbeite ich übrigens im Home-Office, und höre selbst mit Oropax die Nachbar-Musik.
Aus diesem Grund will ich mitlerweile eigentlich am liebsten direkt wieder ausziehen. Allerdings sehe ich nicht unbedingt ein, die Strafzahlung zu zahlen, weil es kein freiwilliger Auszug wäre, sondern notgedrungen. Meine Frage ist nun: Wie lässt sich eine nicht mehr zumutbare chronische Lärmbelästigung durch die Musik des Nachbarn feststellen, bzw. wie ist sowas definiert?
Vielen lieben Dank schonmal
Matze